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   VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871   

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VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871 (https://dejure.org/2013,44580)
VG München, Entscheidung vom 22.10.2013 - M 22 E 13.3871 (https://dejure.org/2013,44580)
VG München, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - M 22 E 13.3871 (https://dejure.org/2013,44580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Artt. 5 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 2 GG; § 123 VwGO; § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG; § 4 BayPrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.04.2014 - I R 2/12

    Sog. cum/ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    Diese ist nunmehr beim Bundesfinanzhof unter dem Az. I R 2/12 anhängig.

    Gegen einen in diesem Verfahren ergangenen Gerichtsbescheid - dessen Abschrift die Antragstellerin begehrt - haben beide Parteien den Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt, die in wenigen Wochen am ... Dezember 2013 stattfinden wird.

    im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu beschließen, dass die Antragsgegnerin der Antragstellerin gegen Kostenerstattung eine anonymisierte Abschrift des Gerichtsbescheides mit dem Az. I R 2/12 erteilt.

    Nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ist die Möglichkeit, dass ein Anspruch auf Erteilung einer anonymisierten Abschrift des Gerichtsbescheids mit dem Az.: I R 2/12 überhaupt besteht, und damit ein Obsiegen der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren nicht überwiegend wahrscheinlich.

    Der Herausgabe des streitgegenständlichen Gerichtsbescheids (Az.: I R 2/12), der aufgrund des Antrags auf mündliche Verhandlung als nicht erteilt gilt (§ 90a FGO), stehen schutzwürdige Interessen des Bundesfinanzhofes entgegen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 6 S 46.13

    Einstweilige Anordnung; presserechtlicher Auskunftsanspruch; Beschwerde;

    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen die Landespressegesetze keine Auskunftsansprüche der Presse gegen Bundesbehörden (s. BVerwG, Urteil v. 20. Februar 2013, Az. 6 A 2/12,- nachfolgend a.a.O. - Rn. 17 - juris zum Bundesnachrichtendienst; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 12.09.2013 - OVG 6 S 46.13 - juris - zur Bundestagsverwaltung).

    Die Anwendung des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs muss in einer Weise vorgenommen werden, die nicht die Ausgestaltungsprärogative des Gesetzgebers dadurch unterläuft, dass sie auf der Grundlage von einer Interessensgewichtung und -abwägung erfolgt, die nach der Verfassungsordnung nur der Gesetzgeber vornehmen darf (so zutreffend OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 12.09.2013, OVG 6 S 46.13).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG gilt auch für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG); hierzu zählt auch die Gerichtsverwaltung eines Bundesgerichts (BT-Drs. 15/4493 S. 7 f.; BVerwG, U.v. 3.11.2011 - 7 C 3/11).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb (BVerfGE 80, 124, 134) sind Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
  • VGH Bayern, 13.08.2004 - 7 CE 04.1601

    Informationsanspruch der Presse zu nichtöffentlich beratenen

    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    Maßgeblich ist, ob ein Zuwarten bis zur Klärung des Informationsrechts in einem Hauptsacheverfahren zumutbar erscheint oder durch den Verlust an Aktualitätsbezug ein effektiver Rechtsschutz nicht mehr möglich ist (BayVGH, B. v. 13.08.2004 - 7 CE 04.1601 - NJW 2004, 3358).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts begründen die Landespressegesetze keine Auskunftsansprüche der Presse gegen Bundesbehörden (s. BVerwG, Urteil v. 20. Februar 2013, Az. 6 A 2/12,- nachfolgend a.a.O. - Rn. 17 - juris zum Bundesnachrichtendienst; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 12.09.2013 - OVG 6 S 46.13 - juris - zur Bundestagsverwaltung).
  • VGH Bayern, 14.10.1998 - 5 ZE 98.2864
    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    Zu den strengen Maßstäben bei der Annahme eines Anordnungsgrundes bei Auskunftsbegehren wird auf den Beschluss des BayVGH vom 14. Oktober 1998, AZ: 5 ZE 98.2864, 5 CE 98.2864 in einem nicht presserechtlichen Auskunftsfall verwiesen (Anordnungsgrund verneint).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    Ein Anspruch auf Herausgabe des Gerichtsbescheids folgt nicht aus der in der Rechtsprechung anerkannten (BVerwG, U.v. 26.02.1997 - 6 C 3/96 - BVerwGE 104, 105-115) Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen (vgl. Art. 8 AGVwGO zur Veröffentlichungspflicht des BayVGH für seine Entscheidungen, soweit diese grundsätzliche Bedeutung haben; die Auswahl dabei trifft das Präsidium).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    Das Bundesverfassungsgericht hebt in seiner Rechtsprechung insbesondere darauf ab, ob ein "notwendiger Zusammenhang zu der in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Materie" besteht oder die Annexregelungen "für den wirksamen Vollzug der Bestimmungen erforderlich sind" (BVerfG, U.v. 10.2.2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ; B.v. 9.12.1987 - 2 BvL 16/84 - BVerfGE 77, 288 ).
  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871
    Mangels einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Sachgebiet "Presserecht" haben die Länder entsprechend dem Grundsatz des Art. 70 Abs. 1 GG zwar die Befugnis, presserechtliche Regelungen zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 28. November 1973, Az. 2 BvL 42/71, BVerfGE 36, 193, 201), jedoch folgt ihre Kompetenz zur Regelung der Presseauskünfte als Annex zu der jeweiligen Sachkompetenz (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 20, dazu auch Neumann, jurisPR-BVerwG 12/2013 Anm. 2).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 22/10

    Körperschaftsteuer: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

  • VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Auskunft eines Pressevertreters zu Richtlinie

    Landespresserechtliche Auskunftsvorschriften wie § 4 LPresseG sind vor diesem Hintergrund verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Generalbundesanwalt nicht zu den von ihnen verpflichteten "Behörden" zählt (so auch VG München, Beschl. v. 22.10.2013 - M 22 E 13.3871 -, juris, zum Bundesfinanzhof).

    Es ist deshalb, auch im Lichte der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und der sich daraus ergebenden Einschätzungsprärogative der Presse, eine gewisse und substantiiert darzulegende Objektivierung des Anordnungsgrundes zu fordern (siehe dazu VG München, Beschl. v. 22.10.2013, a.a.O., m.w.N.).

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache wäre nur im Ausnahmefall zulässig, wenn durch die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren ein effektiver Rechtsschutz unmöglich wäre und dem Antragsteller dadurch unzumutbare und nicht mehr auszugleichende Nachteile entstünden, obwohl ein Obsiegen im Hauptverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (VG München, Beschl. v. 22.10.2013, a.a.O.; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 19.09.2014 - 5 B 226/14 -, juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11-, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 -, juris, Rn. 6).

  • VG Köln, 24.11.2016 - 8 K 2285/15

    Verpflichtung des Landes NRW zur Einstellung von Beschlüssen des

    Abgesehen davon, dass es sich bei den beiden Beschlüssen schon nicht um veröffentlichungswürdige Gerichts entscheidungen im Sinne der oben genannten Rechtsprechung handelt, vgl. zur Begrenzung des Anspruchs auf "Gerichtsentscheidungen": VG München, Urteil vom 22. Oktober 2013 - M 22 E 13.3871 -, juris, macht der Kläger in diesem Zusammenhang erkennbar vermeintliche Ansprüche Dritter geltend, sodass es sich insoweit jedenfalls um eine Popularklage handelt, die § 42 Abs. 2 VwGO gerade ausschließen will.
  • VG Mainz, 14.09.2016 - 3 K 1021/15

    Überlassung von Kopien im Rahmen des medienrechtlichen Auskunftsanspruch

    Der medienrechtliche Anspruch des § 6 Abs. 1 LMG gewährt nämlich grundsätzlich nur ein Recht auf Auskunft (vgl. zum verfassungsrechtlichen presserechtlichen Auskunftsanspruch BVerwG, Urteil vom 27.11.2013 - 6 A 5/13 -, NJW 2014, 1126 und juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.3.2014 - OVG 6 S 48.13 -, NVwZ 2014, 1177 und juris Rn. 8 f.; VG München, Urteil vom 22.10.2013 - M 22 E 13.3871 -, juris Rn. 36).
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