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VG München, 24.06.2016 - M 24 S 16.2269, M 24 K 16.2268 |
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- VG München, 22.07.2016 - M 24 K 16.2268
Auszug aus VG München, 24.06.2016 - M 24 S 16.2269
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Bevollmächtigten wird sowohl für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (M 24 S 16.2269) als auch für das Hauptsacheverfahren (M 24 K 16.2268) abgelehnt.Über die unter dem Aktenzeichen M 24 K 16.2268 bei Gericht anhängige Klage wurde noch nicht entschieden.
Mit Beschluss vom 23. Juni 2016 wurde der Rechtsstreit in der Hauptsache (M 24 K 16.2268) zur Entscheidung auf den Einzelrichter übertragen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten M 24 S 16.2269 und M 24 K 16.2268 Bezug genommen.
Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des unterzeichnenden Bevollmächtigten werden sowohl für das Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (M 24 S 16.2269) als auch für das Klageverfahren (M 24 K 16.2268) abgelehnt.
- VGH Bayern, 09.12.2015 - 21 CS 15.30249
Umverteilung in Ankunfts- und Rückführungseinrichtung
Auszug aus VG München, 24.06.2016 - M 24 S 16.2269
Es handelt sich vorliegend um eine Streitigkeit nach dem Asylgesetz, da Kern der Streitigkeit eine Vorschrift des Asylgesetzes, nämlich § 47 Abs. 1a Satz 1 AsylG, ist (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 4).Die Einzelrichterin schließt sich insoweit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (in BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 7) an:.
- VGH Bayern, 23.09.2005 - 10 C 04.1205
Auszug aus VG München, 24.06.2016 - M 24 S 16.2269
Die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens müssen im Zeitpunkt der Bewilligungsreife als offen zu beurteilen sein (BayVGH B.v. 23.10.2005 - 10 C 04.1205 - juris).
- VG München, 22.07.2016 - M 24 K 16.2268
Landesinterne Umverteilung von bereits erstverteilten Asylbewerbern aus einem …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten M 24 S 16.2269 und M 24 K 16.2268 Bezug genommen.