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   VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863   

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VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863 (https://dejure.org/2017,7606)
VG München, Entscheidung vom 25.01.2017 - M 9 K 15.3863 (https://dejure.org/2017,7606)
VG München, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - M 9 K 15.3863 (https://dejure.org/2017,7606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    USchadG § 2, § ... 3 Abs. 1, § 6 Nr. 2, § 7 Abs. 2 Nr. 3, § 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4, § 10, § 11 Abs. 1; BNatSchG § 19 Abs. 4; WHG § 90 Abs. 2; FStrG § 4, § 22 Abs. 4; BayStrWG Art. 39, Art. 62a, Art. 72; BGB § 276 Abs. 2
    Umweltschadensgesetz auf Tätigkeit des Straßenbaulastträgers beim Straßenbau nicht anwendbar (Kramertunnel)

  • rewis.io

    Umweltschadensgesetz auf Tätigkeit des Straßenbaulastträgers beim Straßenbau nicht anwendbar (Kramertunnel)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 28.01.2015 - M 9 E 14.5005

    Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863
    Mit Beschluss vom 28. Januar 2015 (M 9 E 14.5005) lehnte das Verwaltungsgericht München einen Eilantrag des Klägers auf Verpflichtung zur Reduzierung des Wasseraustritts auf das durch den Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig vorgegebene Maß durch die Maßnahmen M 1 bis M 3 ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichts-, die beigezogene Behördenakte sowie auf die Akten im Verfahren M 9 E 14.5005 Bezug genommen.

    Der Bau eines Tunnels und der sich dabei ergebende Wassereinbruch erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine erlaubnispflichtige Entnahme von Wasser (BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 8 CE 15.398; VG München, B.v. 28.1.2015 - M 9 E 14.5005 m.w.N.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2015 (M 9 E 14.5005) Bezug genommen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13

    Umweltschaden-Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis

    Auszug aus VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863
    Die entgegenstehende Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein (U.v. 4.2.2016 - 1 LB 2/13) betraf die Tätigkeit eines Verbandes als Betreiber, bei dem es sich ausweislich der Urteilsgründe um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gehandelt hat.

    b) Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, dass das Umweltschadensgesetz hinsichtlich der Begriffe des "Vorsatzes" und der "Fahrlässigkeit" zwar an die zivilrechtlichen Maßstäbe anknüpft, nicht jedoch die Rechtswidrigkeit der Handlung voraussetzt, wird die Rechtstradition anderer Länder fehlinterpretiert (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 4.2016 - 1 LB 2/13).

    Im vorliegenden Fall wurden die Arbeiten am Erkundungstunnel beendet, sodass - anders als dem vom OVG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall - keine Fortsetzung der genehmigten Tätigkeit trotz Schadenseintritts vorliegt (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 4.2.2016 - 1 LB 2/13).

  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 8 CE 15.398

    Der Bau einer Bundesfernstraße durch den Straßenbaulastträger ist grundsätzlich

    Auszug aus VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 17. April 2015 (8 CE 15.398) die Beschwerde dagegen zurückgewiesen und ergänzend ausgeführt: Der Straßenbau sei keine berufliche Tätigkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 USchadG, sondern gehöre als öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge zur schlichten Hoheitsverwaltung.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. April 2015 - 8 CE 15.398 - Bezug genommen.

    Der Bau eines Tunnels und der sich dabei ergebende Wassereinbruch erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine erlaubnispflichtige Entnahme von Wasser (BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 8 CE 15.398; VG München, B.v. 28.1.2015 - M 9 E 14.5005 m.w.N.).

  • VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15

    Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach Inbetriebnahme des Offshore-Windparks

    Auszug aus VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863
    Der Schuldvorwurf ist ausgeschlossen, wenn sich der Handelnde völlig rechtmäßig bzw. nicht pflichtwidrig verhalten hat (Grüneberg in: Palandt, 75. Aufl. 2016, § 276 Rn. 8; Petersen, USchadG, Komm., § 2 Rn. 21 ff.; VG Köln, U.v. 29.11.2016 - 2 K 6873/15).

    Da Maßstab für eine Haftung nach dem Umweltschadensgesetz die zivilrechtliche Verschuldenshaftung ist, gelten die Grundsätze auch dann, wenn es sich - wie hier - um öffentliches Recht handelt (VG Köln, U.v. 29.11.2016 - 2 K 6873/15).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 23.94

    Verbraucherschutz: Veröffentlichung von Warentests durch eine Behörde

    Auszug aus VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863
    Eine andere Auslegung widerspricht dem im Verwaltungsrecht geltenden Grundsatz der Trennung von Aufgabe und Befugnis (st. Rspr.: BVerwG, U.v. 7.12.1995 - 3 C 23/94 zum Landwirtschaftsrecht; statt aller: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 6 Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 23.06.2009 - 8 A 08.40001

    Bund-Naturschutz-Klage gegen den Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen (B 23)

    Auszug aus VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863
    Mit Urteil vom 23. Juni 2009 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 3. November 2007 ab (8 A 08.40001).
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