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   VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813   

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VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813 (https://dejure.org/2017,30327)
VG München, Entscheidung vom 25.07.2017 - M 7 S 17.1813 (https://dejure.org/2017,30327)
VG München, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - M 7 S 17.1813 (https://dejure.org/2017,30327)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2; BJagdG § 18 Abs. 1, § 17; VwGO § 80 Abs. 5
    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins eines "Reichsbürgers"

  • rewis.io

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins eines "Reichsbürgers"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Freiburg, 10.11.2016 - 4 K 3983/16

    Waffenrechtliche Durchsuchung bei "Reichsbürger"

    Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
    Die Besorgnis einer missbräuchlichen Waffenverwendung, -aufbewahrung oder -weitergabe muss jedoch auf der Grundlage entsprechender Anknüpfungstatsachen erwiesen sein (vgl. u.a. OVG Saarland, B.v. 14.10.2015 - 1 B 155/15 - juris; VG München, B.v. 14.12.2015 - M 7 E 15.5544 - juris; VG Freiburg B.v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris Rn. 5).
  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

    Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
    Wer erklärtermaßen bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften, und damit auch die des Waffenrechts, nicht als für sich verbindlich anerkennt und sich deshalb auch nicht verpflichtet sieht, die darin enthaltenen, dem Schutz der allgemeindienenden Vorschriften im Einzelnen jederzeit zu beachten, gibt sehr wohl Anlass zu der Befürchtung, dass er die Regelungen des Waffengesetzes, die heute anders als noch in preußischer Zeit ausgestaltet sind, nicht strikt befolgen wird (VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris Rn 40).
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
    Wird hingegen nach außen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat verneint und damit sogleich die darin bestehende Rechtsordnung offensiv abgelehnt, z.B. wenn Behörden, der Polizei oder selbst dem Gericht die Befugnis abgesprochen wird, aufgrund der nach dem 8. Mai 1945 erlassenen Gesetze tätig zu werden, erscheint nicht hinreichend gesichert, dass ein waffenrechtlicher Erlaubnisinhaber die maßgeblichen Regelungen des Polizei- und Waffenrechts für sich als bindend ansieht und sein Verhalten danach ausrichtet (vgl. hierzu VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16 - juris Rn. 19).
  • VG München, 14.12.2015 - M 7 E 15.5544

    Wohnungsdurchsuchung zur Sicherstellung einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
    Die Besorgnis einer missbräuchlichen Waffenverwendung, -aufbewahrung oder -weitergabe muss jedoch auf der Grundlage entsprechender Anknüpfungstatsachen erwiesen sein (vgl. u.a. OVG Saarland, B.v. 14.10.2015 - 1 B 155/15 - juris; VG München, B.v. 14.12.2015 - M 7 E 15.5544 - juris; VG Freiburg B.v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris Rn. 5).
  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
    Wie bereits in mehreren Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutz ausgeführt (vgl. u.a. B.v. 23. Mai 2017 - M 7 S. 17.408), erscheint dem Gericht zwar fraglich, ob Sympathiebekundungen in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung alleine bereits die Prognose einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen können, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die hinsichtlich der Rechtstreue Zweifel aufkommen lassen (vgl. insoweit auch VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 - juris Leitsatz).
  • OVG Saarland, 14.10.2015 - 1 B 155/15

    Sicherstellung von Schusswaffen und Munition - Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO -

    Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
    Die Besorgnis einer missbräuchlichen Waffenverwendung, -aufbewahrung oder -weitergabe muss jedoch auf der Grundlage entsprechender Anknüpfungstatsachen erwiesen sein (vgl. u.a. OVG Saarland, B.v. 14.10.2015 - 1 B 155/15 - juris; VG München, B.v. 14.12.2015 - M 7 E 15.5544 - juris; VG Freiburg B.v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und

    Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
    Im Waffenrecht fällt dabei grundsätzlich zugunsten des öffentlichen Interesses die vom Waffenbesitz ausgehende erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit ins Gewicht, die u.a. in der Regelung des § 45 Abs. 5 WaffG ihren Niederschlag gefunden hat (VG München, a.a.O., mit Verweis auf SächsOVG, B.v. 2.5.2011 - 3 B 128/10 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Auszug aus VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813
    Es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeglicher Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BayVGH, vgl. B.v. 15.8.2008, 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21 mit Verweis auf BVerfG, U.v. 26.3.1996, 1 C-12/95 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    28 Von den Umständen des Einzelfalls hängt es daher auch ab, welche Bedeutung "Sympathiebekundungen in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung" (VG Gera, Urt. v. 16.09.2015, a.a.O.) im Rahmen einer Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit beizumessen ist (skeptisch zur Bedeutung allein solcher Bekundungen VG München, Beschl. v. 25.07.2017 - M 7 S 17.1813 - juris und Beschl. v. 08.06.2017 - M 7 S 17.1201 - juris; VG Gera, Urt. v. 16.09.2015, a.a.O.).

    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. etwa VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017, a.a.O. und VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016, a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

  • VG Neustadt, 07.01.2019 - 5 K 836/18

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Reichsbürger-Vorwurfs rechtswidrig

    Bloße Vermutungen reichen dabei nicht aus (vgl. u.a. OVG Saarland, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 B 155/15 -, LKRZ 2015, 507; VG München, Beschluss vom 25. Juli 2017 - M 7 S 17.1813 -, juris).
  • VG München, 06.02.2018 - M 7 S 17.2686

    Widerruf von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen

    Ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt, überwiegt das öffentliche Interesse, die Gefahr eines vorschriftswidrigen Umgangs mit Schusswaffen mit sofort wirksamen Mitteln zu unterbinden, das private Interesse des Betroffenen, von den Wirkungen des Widerrufs der waffen-, sprengstoff- und jagdrechtlichen Erlaubnis bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben) (vgl. VG München, B.v. 25.7.2017 - M 7 S 17.1813 - juris Rn. 28).
  • VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17
    Allein das Äußern abstruser politischer 7 Auffassungen oder reiner Sympathiebekundungen für solche Auffassungen rechtfertigt für sich genommen nicht den Schluss, dass ein Ignorieren der waffenrechtlichen Vorschriften oder eine eigenwillige Auslegung zu befürchten und damit die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu bejahen wäre (VGH Mannheim, aaO, Rn. 27 f.; VG München, Beschl. v. 25.7.2017 M 7 S 17.1813 juris Rn. 25; VG Gera, Urt. v. 16.9.2015 2 K 525/14 Ge juris Rn. 21).
  • VG Neustadt, 10.12.2018 - 5 K 754/18

    Beanstandungsklage, berechtigte Person, Beweislast, Erlaubnis, Erwerb,

    Bloße Vermutungen reichen dabei nicht aus (vgl. u.a. OVG Saarland, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 B 155/15 -, LKRZ 2015, 507; VG München, Beschluss vom 25. Juli 2017 - M 7 S 17.1813 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 15.06.2023 - 22 K 2378/21
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 12; VG München, Beschluss vom 25. Juli 2017 - M 7 S 17.1813 -, juris Rn. 25, vom 8. Juni 2017 - M 7 S 17.933 -, juris Rn. 28, und vom 23. Mai 2017 - M 7 S 17.408 -, juris Rn. 34; VG Gera, Urteil vom 16. September 2015 - 2 K 525/14 Ge -, juris Rn. 21.
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