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   VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629   

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https://dejure.org/2020,31269
VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629 (https://dejure.org/2020,31269)
VG München, Entscheidung vom 25.09.2020 - M 26b S 20.4629 (https://dejure.org/2020,31269)
VG München, Entscheidung vom 25. September 2020 - M 26b S 20.4629 (https://dejure.org/2020,31269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 28; 6. BayIfSMV § 23
    Zulässige Kontaktbeschränkungen in Gastronomiebetrieben während der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Gaststättenbetreiber begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen COVID 19 Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gaststättenbetreiber begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen COVID 19 Maßnahme ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Da der Eingriff jedoch lediglich auf der Ebene der Berufsausübung erfolgt, müssen zu seiner Rechtfertigung lediglich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls vorliegen (BVerfG, B.v. 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Zudem sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 27).
  • VG Würzburg, 18.09.2020 - W 8 S 20.1337

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen Coronamaßnahmen in der Gastronomie

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Angesichts der hochwertigen Rechtsgüter Leib und Leben, die zu schützen der Staat die strenge Pflicht hat (Art. 2 Abs. 2 GG), der möglichen gravierenden, teils irreversiblen Folgen eines möglichen erneuten Anstiegs von Infektionen und Erkrankungen einer Vielzahl von Personen ist der Eingriff trotz seiner Intensität als voraussichtlich angemessen zu bewerten (so auch zu Hochzeitsfeiern im Rahmen der 6. BayIfSMV BayVGH, B. v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500; zu Kontaktbeschränkungen in Gastststätten schon VG Würzburg, B.v. 18.9.2020, W 8 S 20.1337).
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Zudem sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 CS 20.1821 - juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2020 - 13 MN 195/20

    Corona-Pandemie: Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer voraussichtlich

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Der Schwellenwert von 50/100.000 markiert dabei den Wert, bei dessen Erreichen nach allgemeiner Übereinkunft konkrete Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu ergreifen sind (hierzu näher OVG Lüneburg, B. v. 5.6.2020 - 13 MN 195/20).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 CN 1.11

    Normenkontrolle; Beschwer; Grundwasser; Trinkwasservorkommen; Wasserschutzgebiet;

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Dabei reicht es nach allgemeinen ordnungsrechtlichen Grundsätzen aus, dass die Maßnahme zur Zweckerreichung beiträgt (vgl. BVerwG, U.v. 2.8.2012 - 7 CN 1.11 - juris Rn. 29, BayVGH, B.v. 13.8.2020 - 20 S 20.1821 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 20 NE 20.1500

    Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen nach dem

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Angesichts der hochwertigen Rechtsgüter Leib und Leben, die zu schützen der Staat die strenge Pflicht hat (Art. 2 Abs. 2 GG), der möglichen gravierenden, teils irreversiblen Folgen eines möglichen erneuten Anstiegs von Infektionen und Erkrankungen einer Vielzahl von Personen ist der Eingriff trotz seiner Intensität als voraussichtlich angemessen zu bewerten (so auch zu Hochzeitsfeiern im Rahmen der 6. BayIfSMV BayVGH, B. v. 16.7.2020 - 20 NE 20.1500; zu Kontaktbeschränkungen in Gastststätten schon VG Würzburg, B.v. 18.9.2020, W 8 S 20.1337).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts, dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - juris Rn. 13; BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 16), handelt es sich bei der COVID-19-Pandemie weltweit und in Deutschland um eine dynamische und ernst zu nehmende Situation, wobei die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch, für Risikogruppen als sehr hoch einzuschätzen ist.
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist nur dann anzunehmen, wenn wesentliche Ungleiches willkürlich gleichbehandelt wird (BVerfGE 49, 148/165; 86, 81/87), wenn also für die Gleichbehandlung kein Sachgrund zu finden ist.
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus VG München, 25.09.2020 - M 26b S 20.4629
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist nur dann anzunehmen, wenn wesentliche Ungleiches willkürlich gleichbehandelt wird (BVerfGE 49, 148/165; 86, 81/87), wenn also für die Gleichbehandlung kein Sachgrund zu finden ist.
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

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