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   VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281   

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VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281 (https://dejure.org/2017,54999)
VG München, Entscheidung vom 25.10.2017 - M 23 K 17.2281 (https://dejure.org/2017,54999)
VG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - M 23 K 17.2281 (https://dejure.org/2017,54999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Anspruch auf Zulassungsbescheinigung eines Kraftfahrzeugs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 06.07.2016 - M 23 K 15.4389

    Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II für eine

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281
    Sinn und Zweck des § 12 FZV ist es deshalb auch, zu verhindern, dass einer nicht verfügungsberechtigten Person eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wird (VG München, U.v. 6.7.2015 - M 23 K 15.4389 - juris Rn. 54; BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 11 ZB 16.1886 - juris Rn. 13 ff.).

    Mit diesem Schutzzweck korrespondiert eine entsprechende Amtspflicht der Zulassungsstelle; würde sie einem Antragssteller eine Zulassungsbescheinigung ausstellen, obwohl sich ihren zuständigen Bediensteten Bedenken gegen die tatsächliche Berechtigung des Antragsstellers aufdrängen, würde sie Amtspflichten verletzen (vgl. VG München, U.v. 6.7.2015 - M 23 K 15.4389 - juris Rn. 54; OLG Hamm, B. v. 5.1.1996 - 11 W 80/95 - juris Rn. 10 ff.).

    Bis zu einer Klärung kann, wenn die Verfügungsberechtigung an einem Fahrzeug strittig ist, keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden (VG München, U.v. 6.7.2015 - M 23 K 15.4389 - juris Rn. 53; VG Augsburg - U.v. 7.7.2015 - 3 K 15.383 - juris Rn. 32).

    Auch mit Blick auf die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB ist der Nachweis der Verfügungsberechtigung nicht erbracht, denn vorliegend bestehen gerade erhebliche Zweifel an der Eigentumsstellung bzw. liegt es nahe, dass der Kläger nach zivilrechtlichen Grundsätzen kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erwerben konnte (vgl. dazu auch VG München, U.v. 6.7.2015 - M 23 K 15.4389 - juris Rn. 50; BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 11 ZB 16.1886 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 11 ZB 16.1886

    Zulassungsbescheinigungen für Kraftfahrzeuge - Nachweis der

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281
    Sinn und Zweck des § 12 FZV ist es deshalb auch, zu verhindern, dass einer nicht verfügungsberechtigten Person eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wird (VG München, U.v. 6.7.2015 - M 23 K 15.4389 - juris Rn. 54; BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 11 ZB 16.1886 - juris Rn. 13 ff.).

    Welche Nachweise über die Verfügungsberechtigung vorzulegen sind, ergibt sich dabei aus § 12 Abs. 1 Satz 1 FZV nicht (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 11 ZB 16.1886 - juris Rn. 14 f.).

    Der bloße Besitz des Fahrzeugs begründet, anders als die Klagepartei meint, insoweit keine Verfügungsberechtigung (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 11 ZB 16.1886 - juris Rn. 16).

    Auch mit Blick auf die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB ist der Nachweis der Verfügungsberechtigung nicht erbracht, denn vorliegend bestehen gerade erhebliche Zweifel an der Eigentumsstellung bzw. liegt es nahe, dass der Kläger nach zivilrechtlichen Grundsätzen kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erwerben konnte (vgl. dazu auch VG München, U.v. 6.7.2015 - M 23 K 15.4389 - juris Rn. 50; BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 11 ZB 16.1886 - juris Rn. 16).

  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 177/16

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs des Eigentums an einem Pkw

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281
    Weiterhin dient die Zulassungsbescheinigung Teil II insoweit der Sicherung des Eigentums, als bei einer Veräußerung von Kraftfahrzeugen das Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel den guten Glauben des Erwerbers ausschließt (vgl. BGH, U.v. 8.5.1978 - VIII ZR 46/77 - juris Rn. 12, 15 zum früheren Kraftfahrzeugbrief; BGH, U.v. 1.3.2013 - V ZR 92.12 - juris Rn. 13 f. sowie OLG Köln, U.v. 14.7.2017 - 6 U 177/16 - juris Rn. 71 ff. zur Zulassungsbescheinigung Teil II).

    Im Regelfall darf die Behörde jedenfalls davon ausgehen, dass der Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil II auch Eigentümer des Fahrzeugs ist (vgl. OLG Köln, U.v. 14.7.2017 - 6 U 177/16 - juris Rn. 71 ff.).

  • OLG Hamm, 05.01.1996 - 11 W 80/95
    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281
    Mit diesem Schutzzweck korrespondiert eine entsprechende Amtspflicht der Zulassungsstelle; würde sie einem Antragssteller eine Zulassungsbescheinigung ausstellen, obwohl sich ihren zuständigen Bediensteten Bedenken gegen die tatsächliche Berechtigung des Antragsstellers aufdrängen, würde sie Amtspflichten verletzen (vgl. VG München, U.v. 6.7.2015 - M 23 K 15.4389 - juris Rn. 54; OLG Hamm, B. v. 5.1.1996 - 11 W 80/95 - juris Rn. 10 ff.).
  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77

    Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281
    Die Aufhebung der Beschlagnahme und die Herausgabe der betroffenen Gegenstände sind lediglich dazu bestimmt, den ursprünglichen Zustand, in den durch die Beschlagnahme eingegriffen wurde, wiederherzustellen; nach Aufhebung der Beschlagnahme sind die Gegenstände grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber herauszugeben (vgl. BGH, U.v. 09.11.1978 - III ZR 116/77 - juris Rn. 11 f.).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 2 U 72/16

    Gutgläubiger Eigentumserwerb: Rechtliches Interesse an der Feststellung des

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281
    Notfalls kann der Antragsteller eine zivilrechtliche Klärung im Wege der Klage auf Feststellung des Eigentums (vgl. dazu OLG Saarbrücken, U.v. 17.5.2017 - 2 U 72/16 - juris Rn. 22 ff.) erreichen.
  • VG Stuttgart, 12.02.2014 - 8 K 4768/13

    Zulassung eines Pkws bei Eintrag zur Sicherstellung im Sirene-Fahndungssystem

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281
    Etwas anderes folgt im Übrigen auch nicht aus der Entscheidung des VG Stuttgart (U.v. 12.2.2014 - 8 K 4768/13 - juris), auf die sich die Klägerbevollmächtigten beziehen.
  • VG Augsburg, 07.07.2015 - Au 3 K 15.383

    Beteiligungsfähigkeit einer Erbengemeinschaft (verneint); Zulassungsbescheinigung

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281
    Bis zu einer Klärung kann, wenn die Verfügungsberechtigung an einem Fahrzeug strittig ist, keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden (VG München, U.v. 6.7.2015 - M 23 K 15.4389 - juris Rn. 53; VG Augsburg - U.v. 7.7.2015 - 3 K 15.383 - juris Rn. 32).
  • BGH, 08.05.1978 - VIII ZR 46/77

    Rechtsnatur des Kfz-Briefs

    Auszug aus VG München, 25.10.2017 - M 23 K 17.2281
    Weiterhin dient die Zulassungsbescheinigung Teil II insoweit der Sicherung des Eigentums, als bei einer Veräußerung von Kraftfahrzeugen das Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel den guten Glauben des Erwerbers ausschließt (vgl. BGH, U.v. 8.5.1978 - VIII ZR 46/77 - juris Rn. 12, 15 zum früheren Kraftfahrzeugbrief; BGH, U.v. 1.3.2013 - V ZR 92.12 - juris Rn. 13 f. sowie OLG Köln, U.v. 14.7.2017 - 6 U 177/16 - juris Rn. 71 ff. zur Zulassungsbescheinigung Teil II).
  • VG Gelsenkirchen, 24.04.2023 - 14 K 601/22

    Zulassung Kraftfahrzeug SIS-Auschreibung gestohlen gutgläubiger Erwerb

    vgl. VG München, Urteile vom 25. Oktober 2017 - M 23 K 17.2281 - und vom 6. Juli 2015 - M 23 K 15.4389 - jeweils juris.

    vgl. zu dieser Möglichkeit eines Nachweises auch VG München, Urteil vom 25. Oktober 2017 - M 23 K 17.2281 -, juris Rn. 25.

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