Rechtsprechung
VG München, 28.01.2015 - M 9 E 14.5005 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung von Maßnahmen zur Reduzierung des bei der Realisierung des Kramertunnels auftretenden Wasseraustritts anzuordnen
- rewis.io
Fehlender Anspruch einer nach § 3 Abs. 1 UmwRG anerkannten Vereinigung auf Anordnung bestimmter Sanierungsmaßnahmen gem. § 7 Abs. 2 Nr. 3 USchadG
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 28.01.2015 - M 9 E 14.5005
- VGH Bayern, 17.04.2015 - 8 CE 15.398
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13
Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …
Auszug aus VG München, 28.01.2015 - M 9 E 14.5005
Eine derartige Vorwegnahme der Hauptsache ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann möglich, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (st. Rspr., vgl. BVerwG, B.v.26.11.2013 - 6 VR 3/13 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.11.2013 - 2 CE 13.2253
Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Nachbar; vorläufige Nutzungsuntersagung
Auszug aus VG München, 28.01.2015 - M 9 E 14.5005
§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO verlangt für die Erforderlichkeit einer Regelungsanordnung die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit einer Interimsregelung für die Zeit bis zur Entscheidung der Hauptsache (BayVGH, B.v. 19.11.2013 - 2 CE 13.2253 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 23.06.2009 - 8 A 08.40001
Bund-Naturschutz-Klage gegen den Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen (B 23) …
Auszug aus VG München, 28.01.2015 - M 9 E 14.5005
Mit Urteil vom 23. Juni 2009 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Antragstellers gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 3. November 2007 ab (8 A 08.40001).
- VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863
Umweltschadensgesetz auf Tätigkeit des Straßenbaulastträgers beim Straßenbau …
Mit Beschluss vom 28. Januar 2015 (M 9 E 14.5005) lehnte das Verwaltungsgericht München einen Eilantrag des Klägers auf Verpflichtung zur Reduzierung des Wasseraustritts auf das durch den Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig vorgegebene Maß durch die Maßnahmen M 1 bis M 3 ab.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichts-, die beigezogene Behördenakte sowie auf die Akten im Verfahren M 9 E 14.5005 Bezug genommen.
Der Bau eines Tunnels und der sich dabei ergebende Wassereinbruch erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine erlaubnispflichtige Entnahme von Wasser (BayVGH, B.v. 17.4.2015 - 8 CE 15.398; VG München, B.v. 28.1.2015 - M 9 E 14.5005 m.w.N.).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Beschluss der Kammer vom 28. Januar 2015 (M 9 E 14.5005) Bezug genommen.
- VGH Bayern, 28.10.2022 - 8 BV 20.1918
Umweltschäden beim Bau des Kramertunnels müssen saniert werden
Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 28. Januar 2015 (M 9 E 14.5005) den entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.