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   VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125   

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VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125 (https://dejure.org/2020,12087)
VG München, Entscheidung vom 28.01.2020 - M 7 S 18.6125 (https://dejure.org/2020,12087)
VG München, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - M 7 S 18.6125 (https://dejure.org/2020,12087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, § 21 Abs. 1, § 36 Abs. 3, § 39 Abs. 1, § 45 Abs. 2 S. 1; VwGO § 88, 113 Abs. 1, § 117 Abs. 5, § 122 Abs. 1
    Widerruf von Waffenhandelserlaubnis und Waffenbesitzkarte wegen wiederholten Verstoßes gegen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten

  • rewis.io

    Widerruf von Waffenhandelserlaubnis und Waffenbesitzkarte, wiederholter Verstoß gegen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten durch Waffenhändler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 19.12.2017 - M 7 S 17.4280

    Widerruf einer Stellvertretererlaubnis zum Waffenhandel wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125
    Eilanträge der Antragstellerin und ihres Ehemanns auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der gegen die Bescheide vom 8. August 2017 von ihnen erhobenen Klagen (Az. M 7 K 17.4279 bzgl. des Widerrufsbescheids und Az. M 7 K 17.4277 bzgl. des Verbotsbescheids) lehnte das Gericht jeweils mit Beschluss vom 19. Dezember 2017 ab (Az. M 7 S 17.4280 und Az. M 7 S. 4278).

    Sie verweist im Wesentlichen auf die Begründung des angefochtenen Bescheides und ergänzt, dass die Antragstellerin die dem Verfahren Az. M 7 S 17.4280 zugrundeliegende Stellvertretererlaubnis erst zurückgegeben habe, als Zwangsgelder über 500,- bzw. 1.000,- EUR für fällig erklärt worden seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren und in den Verfahren Az. M 7 K 18.6124, M 7 K 17.4277, M 7 S. 17, 4278, M 7 K 17.4279 und M 7 S 17.4280 sowie die vorgelegten Behördenakten ergänzend Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 08.01.2016 - 21 CS 15.2466

    Widerruf einer Waffenhandelserlaubnis

    Auszug aus VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125
    Ein milderer Maßstab ließe unberücksichtigt, dass die mit der Waffenhandelserlaubnis einhergehende Berechtigung, Waffen oder Munition in Verkehr zu bringen, besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in sich birgt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2016 - 21 CS 15.2466 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

    Auszug aus VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125
    Vielmehr genügt es eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 21.11.2016 - 21 ZB 15.931

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenerwerbs

    Auszug aus VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125
    Aufgrund dieses wiederholten und auch gröblichen - laut eigenem Vortrag der Antragstellerin ja vorsätzlichen - Verstoßes greift daher neben § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG auch § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG, zumal eine Regelausnahme nach den hierfür von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien nicht erkennbar ist (vgl. insoweit, zum Maßstab des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG auch BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 21 ZB 15.931 - juris Rn. 10, 19).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125
    Vielmehr genügt es eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 21 ZB 16.1783

    Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition

    Auszug aus VG München, 28.01.2020 - M 7 S 18.6125
    Es genügt vielmehr allgemein, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung der gewerblichen Tätigkeit besteht (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 21 ZB 16.1783 - juris Rn. 17 m.w.N.).
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