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   VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633   

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VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633 (https://dejure.org/2012,23956)
VG München, Entscheidung vom 29.02.2012 - M 18 K 11.633 (https://dejure.org/2012,23956)
VG München, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - M 18 K 11.633 (https://dejure.org/2012,23956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schule als teilstationäre Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschluss vom 10.3.1998, 1 BvR 178/97).

    Dieser weite Gestaltungsspielraum besteht im Rahmen der jeweiligen Regelungskompetenz auch für den Gebührengesetzgeber dahin, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen will, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke er mit einer Gebührenregelung anstreben will (BVerfG, Beschluss vom 10.3.1998, a.a.O. m.w.N.), solange die Verknüpfung zwischen Kosten und Gebührenhöhe sachgerecht ist.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
    Dem Gesetzgeberist jedoch insbesondere auf dem Gebiet des Sozialrechts (BVerfG v. 23.1.1990, 1 BvL 44/86 u. 48/87), eine besonders große Gestaltungsfreiheit eingeräumt.
  • BVerwG, 19.10.1977 - 7 B 31.76

    Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes - Schulausbildung - Schulkosten - Blinde

    Auszug aus VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Kostenbeteiligung für den Besuch eines privaten Blindengymnasiums entschieden, dass auch das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG nicht gebietet, dass die Schulausbildung keinerlei Kosten verursachen darf und nicht verlangt, dass ein junger Mensch eine seiner Begabung entsprechende Ausbildung auf Kosten der öffentlichen Hand erhält, ohne dass die Unterhaltspflichtigen in einer nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbaren Weise belastet werden (BVerwG, Beschluss vom 19.10.1977, VII B 31.76, DÖV 1978, 145-146).
  • VG Magdeburg, 10.10.2011 - 4 A 110/11

    Einsatz von Ausbildungsgeld für eine Maßnahme der Jugendhilfe

    Auszug aus VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
    Der Gesetzgeber ist daher befugt, die Inanspruchnahme von Einkommen bei Maßnahmen der Jugendhilfe im Rahmen der Kostenbeteiligung anders zu gestalten als den Einsatz von Einkommen bei der Gewährung von Sozialhilfe (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 10.10.2011, 4 A 110/11; BayVGH, Beschluss vom 9.10.2007, 12 C 07.1836).
  • VG München, 22.07.2009 - M 18 K 08.3055

    Keine Kostenbeitragspflicht von jungen Menschen bei teilstationären Leistungen,

    Auszug aus VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
    Davon ist das Gericht bereits in seinen Urteilen vom 22. Juli 2009 (M 18 K 08.3055) und vom 11. November 2009 (M 18 K 08.3356) unter Bezugnahme auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 24.3.2004, Az: 12 CE 03.3203) bezüglich einer privaten Realschule und einer Montessorischule ausgegangen (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.8.2007, Az: 15 A 230/06 und OVG NRW, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 12 B 219/08).
  • VG Schleswig, 22.08.2007 - 15 A 230/06
    Auszug aus VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
    Davon ist das Gericht bereits in seinen Urteilen vom 22. Juli 2009 (M 18 K 08.3055) und vom 11. November 2009 (M 18 K 08.3356) unter Bezugnahme auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 24.3.2004, Az: 12 CE 03.3203) bezüglich einer privaten Realschule und einer Montessorischule ausgegangen (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.8.2007, Az: 15 A 230/06 und OVG NRW, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 12 B 219/08).
  • VGH Bayern, 09.10.2007 - 12 C 07.1836
    Auszug aus VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
    Der Gesetzgeber ist daher befugt, die Inanspruchnahme von Einkommen bei Maßnahmen der Jugendhilfe im Rahmen der Kostenbeteiligung anders zu gestalten als den Einsatz von Einkommen bei der Gewährung von Sozialhilfe (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 10.10.2011, 4 A 110/11; BayVGH, Beschluss vom 9.10.2007, 12 C 07.1836).
  • VGH Bayern, 24.03.2004 - 12 CE 03.3203
    Auszug aus VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
    Davon ist das Gericht bereits in seinen Urteilen vom 22. Juli 2009 (M 18 K 08.3055) und vom 11. November 2009 (M 18 K 08.3356) unter Bezugnahme auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 24.3.2004, Az: 12 CE 03.3203) bezüglich einer privaten Realschule und einer Montessorischule ausgegangen (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.8.2007, Az: 15 A 230/06 und OVG NRW, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 12 B 219/08).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG München, 29.02.2012 - M 18 K 11.633
    Es ist grundsätzlich seine Sache, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft (BVerfGE 90, 145/196).
  • VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 B 12.1957

    Eingliederungshilfe: Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. Februar 2012 - M 18 K 11.633 - sowie der Bescheid der Beklagten vom 19. August 2009 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 3. Januar 2011 werden aufgehoben.
  • VG München, 13.03.2013 - M 18 K 12.39

    §§ 91 ff. SGB 8

    Denn in Abgrenzung zur vollstationären und zur ambulanten Leistung liegt eine teilstationäre Leistung dann vor, wenn die Leistung zwar außerhalb des Elternhauses in einem festen räumlichen Umfeld, aber - in Abgrenzung zur vollstationären Leistung - nur für einen Teil des Tages oder ganztätig, jedenfalls nicht über Nacht erbracht wird und - in Abgrenzung zur ambulanten Leistung - auch eine Betreuung, d.h. eine Versorgung und Aufsicht, mitumfasst (vgl. VG München, U.v. 29.2.2012 - M 18 K 11.4026 - juris Rn. 28 ff.; VG München, U.v. 29.2.2012 - M 18 K 11.633 - juris Rn. 17 ff.).
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