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VG München, 29.04.2016 - M 24 K 16.825 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Rechtmäßige Umverteilung - Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1a AsylG
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG München, 04.03.2016 - M 24 S 16.826
Rechtmäßige landesinterne Umverteilung von Flüchtlingen aus sicherem …
Auszug aus VG München, 29.04.2016 - M 24 K 16.825
Zugleich beantragten sie sinngemäß, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen (M 24 S 16.826).Ebenfalls mit Beschluss vom 4. März 2016 wurde der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (M 24 S 16.826) abgelehnt.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten M 24 K 16.825 und M 24 S 16.826 Bezug genommen.
- VGH Bayern, 09.12.2015 - 21 CS 15.30249
Umverteilung in Ankunfts- und Rückführungseinrichtung
Auszug aus VG München, 29.04.2016 - M 24 K 16.825
Es handelt sich vorliegend um eine Streitigkeit nach dem Asylgesetz, da Kern der Streitigkeit eine Vorschrift des Asylgesetzes, nämlich § 47 Abs. 1a Satz 1 AsylG, ist (BayVGH, B. v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 4).Die Einzelrichterin schließt sich insoweit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (in BayVGH, B. v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 7) an:.
- VG München, 04.03.2016 - M 24 S 16.826 Über die unter dem Aktenzeichen M 24 K 16.825 bei Gericht anhängige Klage wurde noch nicht entschieden.