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   VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03 MD   

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VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03 MD (https://dejure.org/2005,54097)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01.11.2005 - 4 A 298/03 MD (https://dejure.org/2005,54097)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01. November 2005 - 4 A 298/03 MD (https://dejure.org/2005,54097)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
    Voraussetzung dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt.v. 27.1.2005 - 4 C 5/04, NVwZ 2005, 578), der sich die Kammer angeschlossen hat (vgl. bereits Urt.d. Kammer v. 28.6.2005 - 4 A 257/03 MD -) ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung, um im Rahmen des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB rechtliche Bedeutung zu entfalten.

    Der Umstand, dass die positive Ausweisung eines Gebietes für eine bestimmte Nutzung mit einer Ausschlusswirkung an anderer Stelle kombiniert wird, erfordert es indessen, dass der Abwägungsprozess fortgeschritten sein muss, bevor sich hinreichend sicher abschätzen lässt, welcher der beiden Gebietskategorien ein im Planungsraum gelegenes einzelnes Grundstück zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 27.1.2005 - 4 C 5/04 -, a.a.O.).

    Gleichwohl ist eine solche Orientierung an dem früheren Plan vor dem Hintergrund, dass die Beigeladene aufgrund der bis dahin gerichtlich noch nicht festgestellten Fehlerhaftigkeit des REP MD mit der Erteilung weiterer Genehmigungen in den alten "Eignungsgebieten" während des Planaufstellungsverfahrens rechnen musste, nicht zu beanstanden (vgl. zur Berücksichtigung der "Kraft des Faktischen" durch Einbeziehung bereits errichteter Anlagen in das Konzentrationszonenkonzept: BVerwG, Urt.v. 27.1.2005 - 4 C 5/04 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
    Raumbedeutsam ist ein Vorhaben nach der für die nähere Bestimmung dieses Begriffes heranzuziehenden Vorschrift des § 3 Nr. 6 ROG dann, wenn dadurch Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird ( BVerwG, Urt.v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 [BVerwG 13.03.2003 - 4 C 4/02] ).

    Die Regionalplanung muss daher ein planerisch ausgewogenes Verhältnis der Flächen festlegen, in denen sich eine Windenergienutzung durchsetzt und in denen eine solche Nutzung ausgeschlossen ist (vgL OVG LSA, Urt.v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 unter Verweis auf BVerwG, Urt.v. 13.3.2003 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
    Streitwertbeschluss: Die Streitwertfestsetzung ergeht gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. Danach bemisst die Kammer bei Baugenehmigungsverfahren für Windkraftanlagen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl.v. 13.12.2001, NVwZ 2002, 1112 [BVerwG 13.12.2001 - 4 C 3/01]) den Streitwert mit 10 % der Herstellungskosten, die die Kammer mit rund 1 600 000,- EUR annimmt.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
    Aus der Wertung des Gesetzgebers in § 4 Abs. 4 Satz 1 ROG ist zu folgern, dass in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung als nicht benannte öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch im Rahmen des § 35 Abs. 1 BauGB von rechtlicher Bedeutung sein können, wenn Gegenstand des Genehmigungsverfahrens eine raumbedeutsame Maßnahme i.S.d. § 3 Nr. 6 ROG ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 13.3.2003 - 4 C 3.02 -, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
    Die Regionalplanung muss daher ein planerisch ausgewogenes Verhältnis der Flächen festlegen, in denen sich eine Windenergienutzung durchsetzt und in denen eine solche Nutzung ausgeschlossen ist (vgL OVG LSA, Urt.v. 11.11.2004 - 2 K 144/01 unter Verweis auf BVerwG, Urt.v. 13.3.2003 - a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 L 456/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
    Dies kann auch bei einem einzelnen Vorhaben der Fall sein (vgl. OVG LSA, Urt.v. 12.12.2002 - 2 L 456/00 -).
  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe,

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
    Bleibt von einem Planungsraum mit einer Fläche von rund 4 600 km 2 nach Angaben der Klägerin (Bl. 181 GA) eine Eignungsgebietsfläche von rund 4 000 ha übrig, die auch als Fläche für Vorranggebiete in den Blick genommen wird, dann ist nach Auffassung der Kammer in dieser Planungsstufe dem Bedürfnis der Windenergieerzeugung im Außenbereich entsprechend ihrer Privilegierung noch ausreichend Rechnung getragen (vgl. dazu: OVG Bautzen, Urt.v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 - wonach die erforderliche substantielle Möglichkeit zur Windenergienutzung angenommen worden ist, wenn der Anteil der Fläche an der Gesamtfläche des Plangebietes 0, 25 % beträgt).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen

    Mit Urteil vom 01.11.2005 (Az.: 4 A 298/03 MD) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg unter Abweisung des Hauptantrags und des ersten Hilfsantrags (über den zweiten Hilfsantrag teilweise hinausgehend) festgestellt, dass die Ablehnungsbescheide des Beklagten vom 18.09.2002 und die dazu ergangenen Widerspruchsbescheide des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 03.02.2004 rechtswidrig gewesen seien und der Beklagte verpflichtet gewesen sei, der Klägerin vor dem 11.05.2005 planungsrechtliche Vorbescheide zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen gemäß ihrer Bauvoranfrage zu erteilen.
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