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   VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14   

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VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14 (https://dejure.org/2014,52079)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 02.12.2014 - 2 B 287/14 (https://dejure.org/2014,52079)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 2 B 287/14 (https://dejure.org/2014,52079)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14

    Teilnehmer des Einigungspapiers Oranienplatz können einer erstmaligen Verteilung

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
    Vielmehr sprechen die Hinweise auf die "(umfassende) Prüfung der Einzelfallverfahren" und der den Betroffenen "bei ihren Einzelverfahren" gewährten Unterstützung sowie der Verweis auf den zu beachtenden "Rahmen aller rechtlicher Möglichkeiten" dafür, dass eine ausländerbehördliche Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Stellung im jeweiligen Einzelfall erfolgen soll, ohne dass die Ausländerbehörde dabei von vornherein auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt ist (vgl. auch VG B-Stadt, Beschluss vom 4. November 2014 - 24 L 293.14 -, juris, Rn. 19 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 3 S 120.08

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Erteilung einer Duldung

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
    Danach kann auch eine länderübergreifende "Umverteilung" beantragt werden, über die die zuständige Behörde des Bundeslandes - hier: B-Stadt - zu entscheiden hat, für das der weitere Aufenthalt beantragt wird (vgl. OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - OVG 3 S 120.08 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
    Der Abbruch des Deutschkurses und die verhinderte Mitwirkung an Theaterprojekten sind keine schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteile, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • VG Berlin, 08.09.2014 - 21 L 277.14

    Oranienplatz-Flüchtling hat kein Recht zum Verbleib in Berlin

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
    Verhandlungen des Berliner Senats mit Teilnehmern des Protests (zum Hintergrund vgl. VG B-Stadt, Beschluss vom 8. September 2014 - 21 L 277.14 -, juris, Rn. 3) führten am 18. März 2014 zur Unterzeichnung des "Einigungspapiers Oranienplatz", in dem sich die Teilnehmer des Protestcamps zur Räumung des Oranienplatzes verpflichtet haben.
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1942/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverletzungen im

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
    Das von einigen Obergerichten befürwortete Institut der "Zweitduldung" wurde entwickelt, um nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens geduldeten Ausländern einen länderübergreifenden Wohnsitzwechsel - insbesondere zur Herstellung oder Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft - zu ermöglichen, deren Rechte nicht durch - vorübergehende - Verlassenserlaubnisse nach § 12 Abs. 5 AufenthG (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1942/07-, juris, Rn. 11) gewahrt werden können.
  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 1 K 14.554

    Länderübergreifende Umverteilung; sonstige humanitäre Gründe von vergleichbarem

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
    Der bloße Wille eines Asylbewerbers, sich in einem anderen Land aufzuhalten, rechtfertigt eine Umverteilung dagegen nicht (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 30. September 2014 - Au 1 K 14.554 -, juris, Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 3 B 33.11

    Familieneinheit; Eltern; minderjährige Kinder; Verteilung; Umverteilung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
    Die nach § 56 Abs. 3 AsylVfG räumlich beschränkte "Erstduldung" soll danach mit der von der aufnehmenden Ausländerbehörde zu erteilenden "Zweitduldung" gegenstandslos werden (vgl. OVG B-Stadt-Brandenburg, Urteil vom 9. April 2004 - 3 B 33.11 -, juris, Rn. 20 m.w.N.) Diese auf das Schließen einer Regelungslücke abzielenden Erwägungen greifen hier offensichtlich nicht ein.
  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus VG Magdeburg, 02.12.2014 - 2 B 287/14
    Unabhängig von Form (z. B. Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag oder Rechtsnorm) und Wirkung (begünstigend oder belastend) ihres Handelns ist die Verwaltung stets an sämtliche bestehende - nationale und unmittelbar anwendbare europäische - Rechtsnormen gebunden (vgl. BVerfGE 8, 155 ; Voßkuhle/Kaufhold, JuS 2010, 116 ).
  • VG Magdeburg, 11.12.2014 - 1 B 1196/14

    Rückführung nach Italien

    Bei verständiger Würdigung des "Einigungspapiers Oranienplatz" ist allerdings davon auszugehen, dass die Ausländerbehörde B-Stadt von der einzelfallbezogenen Prüfung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AsylVfG nicht dispendiert werden sollte (VG Magdeburg, B. v. 02.12.2014 - 2 B 287/14 MD -, S. 6 d. BA.).

    Vielmehr sprechen die Hinweise auf die "(umfassende) Prüfung der Einzelfallverfahren" und der den Betroffenen "bei ihren Einzelverfahren" gewährten Unterstützung sowie der Verweis auf den zu beachtenden "Rahmen aller rechtlicher Möglichkeiten" dafür, dass eine ausländerbehördliche Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Stellung im jeweiligen Einzelfall erfolgen soll, ohne dass die Ausländerbehörde dabei von vornherein auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt ist (VG Magdeburg, B. v. 02.12.2014 - 2 B 287/14 MD -, S. 6 d. BA.).

    Zugleich sei ihnen Unterstützung, darunter Rechtsberatung, in ihren Verfahren zugesichert worden (VG Magdeburg, B. v. 02.12.2014 - 2 B 287/14 MD -, S. 6 f- d. BA.).

    Dass Unterlassen einer zwangsweise Räumung des Oranienplatzes und aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen gegenüber den Campbewohnern beruhte nicht auf der Annahme der Zuständigkeit für die Flüchtlinge oder auf einem politischen Willen zur Zuständigkeit, sondern auf offenkundigen Unstimmigkeiten über das weitere Vorgehen innerhalb des Berliner Senats und darüber hinaus sowie auf dem Bestreben nach einer gewaltlosen Lösung des Konflikts, was letztlich zum "Einigungspapier Oranienplatz" geführt hat (VG Magdeburg, B. v. 02.12.2014 - 2 B 287/14 MD -, S. 7 f. d. BA.).

    Jedenfalls lässt sich aus der offenen Formulierung von Nr. 5 des Einigungspapiers nicht der Wille zur Übernahme von Asylbewerbern unabhängig vom Ergebnis der vereinbarten Einzelfallprüfung ableiten (VG Magdeburg, B. v. 02.12.2014 - 2 B 287/14 MD -, S. 8 d. BA.).

    Diese auf das Schließen einer Regelungslücke abzielenden Erwägungen greifen hier offensichtlich nicht ein, weil das Asylverfahren des Antragstellers noch nicht abgeschlossen ist (vgl. VG Magdeburg, B. v. 02.12.2014 - 2 B 287/14 MD -, S. 8 f. d. BA. m. w. N.).

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