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VG Magdeburg, 05.03.2013 - 5 A 16/12 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 27 Abs 1 BeamtStG, § 27 Abs 2 S 2 BeamtStG, § 26 Abs 1 S 1 BeamtStG
Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit einer Schulleiterin - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2013 - 5 A 16/12
Dem Wortlaut der Norm nach setzt die begrenzte Dienstfähigkeit mithin eine Dienstunfähigkeit des Beamten voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 82/10 -, NVwZ-RR 2012, 328 [m. w. N.] zu dem wortlautgleichen § 56 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 13. Oktober 2005 [Nds. GVBl. S. 296]).Mit der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit und der daran anknüpfenden Herabsetzung der Arbeitszeit des Beamten wird ein Teilzeitstatus besonderer Art begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 82/10 -, a. a. O.).
Für den Umfang der Dienstpflicht von Lehrern ist daher die Regelstundenzahl nach den Bestimmungen der ArbZVO-Lehr maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012, a. a. O. [m. w. N.]).