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   VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16   

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https://dejure.org/2018,43755
VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16 (https://dejure.org/2018,43755)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05.06.2018 - 2 A 212/16 (https://dejure.org/2018,43755)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 2 A 212/16 (https://dejure.org/2018,43755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Straßenausbaubeitrag

  • Jurion (Kurzinformation)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Straßenausbaubeitrag

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2006 - 4 L 191/06

    zur Nacherhebung von Anschlussbeiträgen

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Abgesehen davon setzt die Verwirkung des Weiteren voraus, dass sich der Beitragspflichtige im Vertrauen auf das Verhalten der Gemeinde auf die Nichterhebung des Beitrags eingerichtet und "etwas ins Werk gesetzt hat" (OVG LSA, B. v. 16.11.2006 - 4 L 191/06, juris, Rn. 8 - m. w. N.), was sich dem Vortrag des Klägers ebenso wenig entnehmen lässt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2008 - 4 M 255/07

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Darüber hinaus scheidet eine Verwirkung in aller Regel aus, so lange es an einem Recht der Gemeinde fehlt, einen Beitrag zu erheben (OVG LSA, B. v. 21.07.2008 - 4 M 255/07, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Die somit gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abläuft, hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber insoweit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08, juris) zustehenden weiten Gestaltungsspielraums, belastet die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar (OVG LSA, U. v. 04.06.2015 - 4 L 24/14, juris, Rn. 40) und ist im vorliegenden Fall nicht berührt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.05.1988 - 9 A 196/86
    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn bereits die gesamte Anlage ausgebaut worden ist (vgl. OVG Niedersachsen, U. v. 19.05.1988 - 9 A 196/86, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2015 - 4 L 24/14

    10-Jahres-Ausschlussfrist für Abgabenfestsetzung in § 13b KAG LSA

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Die somit gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abläuft, hält sich im Rahmen des dem Gesetzgeber insoweit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08, juris) zustehenden weiten Gestaltungsspielraums, belastet die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar (OVG LSA, U. v. 04.06.2015 - 4 L 24/14, juris, Rn. 40) und ist im vorliegenden Fall nicht berührt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2000 - 2 M 48/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Die mögliche Inanspruchnahme der Verkehrsanlage vermittelt jedenfalls den Anliegern sogenannte Gebrauchsvorteile mit wirtschaftlichem Charakter, die mit Hilfe des Ausmaßes der wahrscheinlichen Inanspruchnahme einer beitragsrechtlich relevanten Bewertung zugänglich sind (vgl. OVG LSA, B. v. 29.06.2000 - 2 M 48/00, juris, Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 154/05

    Abschnittsbildung aufgrund äußerlich erkennbarer Merkmale

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Dabei muss es sich bei den Abschnitten um eine solche Straßenstrecke handeln, der vorwiegend durch äußere, in den tatsächlichen Verhältnissen begründete Merkmale begrenzt ist und der eine gewisse selbständige Bedeutung als Verkehrsweg zukommt, d. h. die selbständig in Anspruch genommen werden kann (OVG LSA, Urt. v. 11.12.2007 - 4 L 154/05, juris, Rn. 30).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2002 - A 2 S 521/98
    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Deshalb haben die innerdienstlichen Ermessenserwägungen sich grundsätzlich auf diese Vorfinanzierungsfunktion zu beschränken, d. h. die Gemeinde hat sich bei ihrer Entscheidung über eine Abschnittsbildung in erster Linie an ihrer Haushaltslage zu orientieren (OVG LSA, B. v. 20.02.2002 - A 2 S 521/98, juris, Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2000 - A 2 S 745/99
    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Dass zur Beauftragung der konkreten Maßnahmen dann noch eine detailliertere Planung erfolgen wird, steht dem nicht entgehen, denn der Inhalt des Bauprogramms kann bis zu seiner Erfüllung, d.h. der endgültigen Herstellung der gesamten Anlage, abgeändert und ggf. auch erweitert werden (OVG LSA, U. v. 30.05.2000 - A 2 S 745/99, juris, Rn. 14; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 33, Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2012 - 4 L 162/10

    Straßenausbaubeitrag; Vorteilsbemessung, Frontlänge, Außenbereichsgrundstück;

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16
    Voraussetzung für den Beginn des Laufs der vierjährigen Verjährungsfrist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 b KAG LSA i. V. m. §§ 169, 170 Abs. 1 AO ist nicht allein die tatsächliche Beendigung der Baumaßnahme, sondern das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, die vorliegend erst mit dem Abschnittsbildungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 4 KAG LSA der Beklagten vom 09.04.2014 (Bl. 339 der Beiakte) entstanden ist (vgl. OVG Sachsen, U. v. 28.09.2016 - 5 A 43/14, juris, Rn. 34; OVG LSA, U. v. 13.06.2012 - 4 L 162/10, juris, Rn. 17).
  • VG Magdeburg, 28.08.2012 - 2 A 111/11

    Straßenrecht: Unwirksamkeit eines Abschnittsbeschlusses

  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2022 - 4 M 20/22

    Notwendigkeit eines Bauprogramms bei Abschnittsbildung im

    Bei der Abschnittsbildung handelt es sich um ein Vorfinanzierungsinstitut (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 13; VG Magdeburg, Urteil vom 5. Juni 2018 - 2 A 212/16 -, juris Rn. 56; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - BVerwG 9 C 20.15 -, juris Rn. 35 zum Erschließungsbeitragsrecht), das den Gemeinden eine gesonderte Abrechnung von Ausbauabschnitten ermöglicht, wenn die gesamte Straße gleichartig erneuert oder verbessert werden soll, jedoch aus Kostengründen ein abschnittsweiser Ausbau und eine abschnittsweise Abrechnung erfolgt, damit die Gemeinde nicht den Ausbau der Gesamtanlage vorzufinanzieren hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 13).
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