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   VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17   

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VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17 (https://dejure.org/2019,51461)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05.11.2019 - 15 A 29/17 (https://dejure.org/2019,51461)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05. November 2019 - 15 A 29/17 (https://dejure.org/2019,51461)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Die zu dem bloßen Objekt sexueller Befriedigung des Geschlechtstriebs degradierten Kinder und Jugendlichen werden psychisch und physisch schwerst geschädigt und in ihrer von Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 4 Abs. 1 der Landesverfassung als höchsten Verfassungsgut garantierten Menschenwürde verletzt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5/10 -, juris, Rn. 16).

    Vielmehr ist bei einem strafbaren außerdienstlichen Verhalten in Bezug auf Kinderpornografie in der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - auch bei der Maßnahmebemessung wie bei der Disziplinarwürdigkeit - die Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen (vgl. BVerwG Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 und 2 C 13.10 - a.a.O. Rn. 22 und 23 bzw. Rn. 25 und 26; Beschluss vom 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 - juris Rn. 8) bedeutsam ist.

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei Fehlen jeglichen Dienstbezuges allenfalls eine Disziplinarmaßnahme im unteren Bereich für angemessen erachtet (vgl. Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - a.a.O., Rn. 23) und bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren den Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung bis zur Zurückstufung erstreckt (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 2012 a.a.O. Rn. 9 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Vielmehr ist bei einem strafbaren außerdienstlichen Verhalten in Bezug auf Kinderpornografie in der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - auch bei der Maßnahmebemessung wie bei der Disziplinarwürdigkeit - die Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen (vgl. BVerwG Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 und 2 C 13.10 - a.a.O. Rn. 22 und 23 bzw. Rn. 25 und 26; Beschluss vom 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 - juris Rn. 8) bedeutsam ist.

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bei einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei Fehlen jeglichen Dienstbezuges allenfalls eine Disziplinarmaßnahme im unteren Bereich für angemessen erachtet (vgl. Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - a.a.O., Rn. 23) und bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren den Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung bis zur Zurückstufung erstreckt (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 2012 a.a.O. Rn. 9 und vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 10).

  • VG Magdeburg, 27.10.2011 - 8 A 2/11

    Disziplinarverfahren gegen einen Polizeibeamten bei außerdienstlichen strafbaren

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Demgegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zugunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil vom 25.01.2018 - 15 A 17/17 -, juris; Urteil vom 27.12.2011 - 8 A 2/11 -, juris, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27.01.2011 - 2 A 5.09 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29.03.2012 - 2 A 11.10 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14.11.2012 - 19 LT 4/11 -, juris; ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 17.10.2013 - 8 A 6/13 -, juris).

    Generell muss das Gewicht der Entlassungsgründe umso größer sein, je schwerer das Delikt aufgrund der Schadenshöhe sowie der Tatumstände wie Anzahl, Häufigkeit, Zeitraum, Verschiedenartigkeit und Tatausführung wiegt (im Ganzen ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 29.11.2012 - 8 A 12/11 -, juris; Urteil vom 31.03.2011 - 8 A 2/10 -, juris; Urteil vom 27.10.2011 - 8 A 2/11 -, juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 24.05.2007 - 2 C 28.06; Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 2.06 -, juris; Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 27.10.2010 - 16 aD 09.2470 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.02.2011 - 6 LD 4/08 -, juris).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe handelt es sich um eine Strafandrohung in dem mittleren Bereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris, Rn. 18).

    Vielmehr ist bei einem strafbaren außerdienstlichen Verhalten in Bezug auf Kinderpornografie in der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass - auch bei der Maßnahmebemessung wie bei der Disziplinarwürdigkeit - die Bedeutung der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen (vgl. BVerwG Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 und 2 C 13.10 - a.a.O. Rn. 22 und 23 bzw. Rn. 25 und 26; Beschluss vom 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 - juris Rn. 8) bedeutsam ist.

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Bei außerdienstlichen Verfehlungen reicht gerade nicht bereits die Pflichtverletzung selbst zur Annahme eines Dienstvergehens aus, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch eine Straftat begangen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.2010 - 2 C 83.08 -, juris, Rn. 14).

    a) In dem Fall des außerdienstlichen Besitzes kinderpornografischer und jugendpornografischer Schriften ist - im Gegensatz zu dem Fall eines schwerwiegenden innerdienstlichen Fehlverhaltens oder des außerdienstlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Schutzbefohlenen (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 25.03.2010 - 2 C 83/08 -, juris, Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 23.06.2010 - 2 B 44/09 -, juris, Rn. 12) - kein Fall der Regelannahme einer solchen Schwere des Dienstvergehens gegeben, die eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigt.

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Maßgeblich ist auch, ob der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Amt aufweist, wofür auf das Amt im statusrechtlichen Sinne abzustellen ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 15 ff.).

    Im Sinne eines Gleichklangs zwischen dem disziplinarrechtlichen Sanktionsregime und der bereits verhängten strafrechtlichen Sanktion (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris, Rn. 37) sprechen Vielzahl und Inhalt der kinder- und jugendpornografischer Dateien spiegelbildlich gegen solche Maßnahmen des vorliegend eröffneten Orientierungsrahmens des § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 DG LSA, die sich in finanziellen Beeinträchtigungen im Sinne der Geldbuße oder Kürzung der Dienstbezüge erschöpfen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2017 - 10 L 2/17

    Disziplinarische Ahndung einer falschen uneidlichen Aussage einer Polizeibeamtin

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Die erhöhte Richtigkeitsgewähr der Ergebnisse des Strafprozesses kann dabei nur für diejenigen tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils angenommen werden, die sich auf die Tatbestandsmerkmale der gesetzlichen Strafnorm beziehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 29.08.2017 - 2 B 76.16 -, juris, Rn. 8; OVG LSA, Urteil vom 07.12.2017 - 10 L 2/17 -, juris, Rn. 41; VG Magdeburg, Urteil vom 15.11.2016 - 15 A 10/16 -, juris, Rn. 68 ff.).

    Für einen Lösungsbeschluss ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen bestehen dann, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, in einem Widerspruch zu den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus vergleichbar gewichtigen Gründen offenkundig unzureichend sind (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 07.02.2013 - 2 WD 36.12 -, juris, Rn. 29; Urteil vom 16.01.2014 - 2 WD 31.12 -, juris, Rn. 31; OVG LSA, Urteil vom 07.12.2017 - 10 L 2/17 -, juris, Rn. 42).

  • VG Magdeburg, 11.02.2015 - 8 B 19/14

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von 50 % der

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Beides wurde mit Beschluss des Disziplinargerichts vom 11.02.2015 (8 B 19/14 MD; juris) wegen mangelnder Ausermittlung aufgehoben.

    Für die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, insbesondere das Protokoll der mündlichen Verhandlung, auf die beigezogene Gerichtsakte des Verfahrens 8 B 19/14 MD, auf die von dem Kläger vorgelegten Verwaltungsvorgänge der Personalakte des Beklagten und der Akte des behördlichen Disziplinarverfahrens sowie auf die beigezogene Strafakte der Staatsanwaltschaft Hannover zu dem Aktenzeichen 3884 Js 28665/14 einschließlich deren Sonderbände Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Die erhöhte Richtigkeitsgewähr der Ergebnisse des Strafprozesses kann dabei nur für diejenigen tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils angenommen werden, die sich auf die Tatbestandsmerkmale der gesetzlichen Strafnorm beziehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 29.08.2017 - 2 B 76.16 -, juris, Rn. 8; OVG LSA, Urteil vom 07.12.2017 - 10 L 2/17 -, juris, Rn. 41; VG Magdeburg, Urteil vom 15.11.2016 - 15 A 10/16 -, juris, Rn. 68 ff.).

    Die Bindungswirkung erstreckt sich mithin auf den inneren und äußeren Tatbestand der Straftat, also auch auf Vorsatz sowie die Schuldfähigkeit, wobei sich diese Feststellungen auch mittelbar aus dem Strafurteil ergeben können (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 05.12.2012 - 19 LD 3/12 -, juris, Rn. 54; VG Magdeburg, Urteil vom 15.11.2016 - 15 A 10/16 -, juris, Rn. 68; Urteil vom 15.11.2016 - 15 A 12/16 -, juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.11.2019 - 15 A 29/17
    Generell muss das Gewicht der Entlassungsgründe umso größer sein, je schwerer das Delikt aufgrund der Schadenshöhe sowie der Tatumstände wie Anzahl, Häufigkeit, Zeitraum, Verschiedenartigkeit und Tatausführung wiegt (im Ganzen ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 29.11.2012 - 8 A 12/11 -, juris; Urteil vom 31.03.2011 - 8 A 2/10 -, juris; Urteil vom 27.10.2011 - 8 A 2/11 -, juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 24.05.2007 - 2 C 28.06; Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 2.06 -, juris; Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 27.10.2010 - 16 aD 09.2470 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.02.2011 - 6 LD 4/08 -, juris).
  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

  • VG Magdeburg, 29.11.2012 - 8 A 12/11

    Disziplinarrecht: Zurückstufung eines Polizeibeamten

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 6 LD 4/08

    Rechtmäßigkeit der Zurückstufung eines Beamten um ein Amt wegen Herbeiführung

  • BVerwG, 17.06.2019 - 2 B 82.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung eines verbeamteten

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 8 A 6/13

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage) - Begehung der außerdienstlichen Straftat der

  • VG Magdeburg, 31.03.2011 - 8 A 2/10

    Disziplinarrecht; Entfernung aus dem Dienst

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

  • BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstlicher sexueller Missbrauch eines

  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 15 A 17/17

    Mitarbeit des Beamten zur Aufklärung der in seiner Sphäre liegenden

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2009 - DL 16 S 71/09

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Verschaffung und Besitz

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

  • BVerwG, 30.07.1981 - 2 WD 16.81

    Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenwürdigem Verhalten - Vorliegen eines

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

  • VG Magdeburg, 04.11.2009 - 8 A 19/08
  • BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 76.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit eines Beamten bei der Bewertung der Schwere des

  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 12/16

    Disziplinarverfahren wegen Dienstvergehen einer Polizeibeamtin; Entfernung aus

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2012 - 19 LD 3/12

    Einstellung der Zeitspanne zwischen Dienstvergehen und Einleitung des

  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 WD 18.10

    Aufhebung; Zurückverweisung; Bindungswirkung; ausländisches Strafurteil;

  • BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12

    Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen

  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20

    Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten

    c.) Das Dienstvergehen des Beklagten erfüllt auch die qualifizierenden Voraussetzungen, die § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG an die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens außerhalb des Dienstes stellt (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19; juris).

    Der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19; juris gemeldet).

    (vgl. etwa: BVerwG, Urteil v. 18.06.2015, 2 C 9.14; 9 Videodateien, die u. a. die Ausübung von Geschlechts-, Oral- u. Analverkehr von Erwachsenen mit Mädchen von ca. 6 Jahren zeigen; [Entfernung]; BVerwG, Urteil v. 16.06.2020, 2 C 12.19; 1.057 Bilddateien, Posing sowie Manipulation am eigenen und fremden Geschlechtsteil, auch von Erwachsenen: [Entfernung]; BVerwG, Beschluss v. 16.11.2020, 2 B 67.20; zuvor: VG Berlin, Urteil v. 17.07.2019, 80 K 9.17 OL; 79 Bilddateien mit sexuellen Handlungen, 1 Videodatei 10 Minuten, Analverkehr Erwachsener mit Kind; Aberkennung Ruhegehalt]; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.12.2020, 14 LB 1/20; 2 Kinderporno-Videos eingestellt, 37 und 21 Minuten mit Zusammenschnitt mehrerer, schwerer Missbrauchshandlungen, 13 Bilder mit Oral- und Geschlechtsverkehr mit erwachsenen Männern besessen [Entfernung]; VG Bremen, Urteil v. 23.06.2020, 8 K 236/19; 1 Kinderporno-Video eingestellt, 46 Posing sowie Manipulation [Zurückstufung]; VG Magdeburg, Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; 4.387 Kinderpornos und 831 Jugendpornos auch mit sadomasochistischem Inhalt; Zurückstufung wg.

    Demgegenüber müssen entlastende (mildernde) Umstände schon dann zugunsten des Beamten berücksichtigt werden, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil vom 25.01.2018 - 15 A 17/17 -, juris; Urteil vom 27.12.2011 - 8 A 2/11 -, juris, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27.01.2011 - 2 A 5.09 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29.03.2012 - 2 A 11.10 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14.11.2012 - 19 LT 4/11 -, juris; ausführlich: VG Magdeburg, Urteil vom 17.10.2013 - 8 A 6/13 -, juris; VG Magdeburg, Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; juris; VG Magdeburg, U. v. 24.11.2020, 5 A 12/19; juris; U. v. 24.09.2019, 15 A 5/17; juris).

  • VG Magdeburg, 25.07.2022 - 15 B 13/22

    Gebrauch einer gefälschten COVID-Impfbescheinigung durch Polizeibeamtin;

    Das Dienstvergehen der Antragstellerin erfüllt auch die qualifizierenden Voraussetzungen, die § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG an die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens außerhalb des Dienstes stellt (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19; juris).

    Der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19; juris gemeldet).

  • VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21

    Disziplinarklage gegen einen Bundespolizeibeamten; Besitz von harter

    Das Dienstvergehen des Beklagten erfüllt auch die qualifizierenden Voraussetzungen, die § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) an die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens außerhalb des Dienstes stellt (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19; juris).

    Der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19; juris).

  • VG Magdeburg, 17.01.2023 - 15 A 14/22

    Dienstvergehen eines Polizeibeamten in Form des Verstoßes gegen seine

    e.) Das Dienstvergehen des Beklagten erfüllt auch die qualifizierenden Voraussetzungen, die § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) an die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens außerhalb des Dienstes stellt (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19; juris).

    Der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19; juris).

  • VG Magdeburg, 17.11.2022 - 15 B 30/22

    Vorläufige Dienstenthebung nach DG ST 2006 § 61

    Das Dienstvergehen des Antragstellers erfüllt auch die qualifizierenden Voraussetzungen, die § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG) an die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens außerhalb des Dienstes stellt (vgl. zur Abgrenzung und Entwicklung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts nur: VG Magdeburg, Urteil v. 07.12.2021, 15 A 17/20; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; Urteil v. 24.09.2019, 15 A 5/17; alle juris, Urteil v. 01.02.2021; 15 A 17/19; juris).

    Der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19; juris).

  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr;

    Der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Amt im konkret-funktionellen Sinn zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; alle juris).
  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

    Der bei einem außerdienstlichen Fehlverhalten zu fordernde Dienstbezug (§ 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG) ist gegeben, wenn das außerdienstliche Verhalten Rückschlüsse auf die Dienstausübung in dem Statusamt, also auf seinen Beamtenberuf unter indizieller Bedeutung des konkreten Aufgabenbereichs zulässt oder den Beamten in der Dienstausübung beeinträchtigt (Beeinträchtigung der für die Dienstausübung unabdingbaren Autorität; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteile v. 28.01.2020, 15 A 4/19 und 6/19; Urteil v. 05.11.2019, 15 A 29/17; alle juris; Urteil v. 01.02.2021, 15 A 17/19; juris gemeldet).
  • VG Magdeburg, 31.03.2020 - 15 A 13/18
    Das Disziplinargericht sieht keinen Grund sich von diesen nachvollziehbaren Feststellungen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 DO LSA zu lösen (vgl. zur Lösung nur: VG Magdeburg, Urteil v. 15.11.2019, 15 A 29/17 m. w. Nachw.; juris).
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