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   VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10   

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VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10 (https://dejure.org/2012,19016)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06.06.2012 - 9 A 112/10 (https://dejure.org/2012,19016)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 9 A 112/10 (https://dejure.org/2012,19016)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10

    Zu verschiedenen Wahlfehlern bei einer Bürgermeisterwahl und deren

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    So führte der Kläger in der mündlichen Verhandlung glaubhaft aus, dass dies z. B. der im Verfahren 9 A 111/10 auftretende Kläger M. sein sollte.

    Dieser hat sich jedoch wegen der zu hohen Anzahl der Unterstützerunterschriften von der Kandidatur als Einzelbewerber abhalten lassen und hat sich stattdessen auf die Liste Bündnis90/Die Grünen aufstellen lassen (vgl. dazu: Urteil vom 06.06.2012, 9 A 111/10).

    Die Kammer hat in dem Urteil vom 06.06.2012 in dem Parallelverfahren M. (9 A 111/10) ausgeführt, dass gerade im Kommunalwahlbereich parteilose Einzelbewerber oder freie Wählervereinigungen ein großes, ja überwiegendes Wählerpotential bieten und Kommunalwahlen "Personenwahlen" sind (so schon: VG Magdeburg, Urteil v. 20.04.2005 9 A 360/04; juris).

    Dementsprechend beruft sich der Kläger auch nicht auf die von dem im Parallelverfahren M. (9 A 111/10) vorgetragenen weiteren - und dort einschlägigen - Wahlfehler.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2005 - 4 L 125/05

    Wahl des Kreistages des Burgenlandkreises ungültig

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    Deshalb ist davon auszugehen, dass ein Wahlfehler immer dann schon die Wesentlichkeitsschwelle überschreitet, wenn sich bei seiner Vermeidung eine andere Zusammensetzung des Kommunalparlaments ergeben hätte (vgl. zur Wahl zum Kreistag: OVG LSA, Beschl. v. 14.06.2005, 4 L 125/05; juris).

    Denn es ist gerade hier der Natur nach ausgeschlossen, zu ermitteln, wie sich der Wähler bei Eliminierung des Fehlers konkret nachweisbar verhalten hätte (OVG LSA, Beschl. v. 14.06.2005, 4 L 125/05; juris).

    So ist bei Zulassung eines Wahlvorschlages der mangels Unterschriften ungültig ist aber etwa die Hälfte der insgesamt abgegebenen Stimmen erhielt eine wesentliche Auswirkung auf das Wahlergebnis offensichtlich (OVG LSA, Beschl. v. 14.06.2005, 4 L 125/05; juris).

  • VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 360/04
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    Der Landesgesetzgeber hat insoweit mit den genannten Vorschriften von der ihm nach § 42 Abs. 2 VwGO eingeräumten Ermächtigung für die Wahlprüfungsklage - die in erster Linie die gesetzmäßige Zusammensetzung der gewählten Vertretungskörperschaft, nicht aber eine individuellen Rechtsschutz sicherstellen soll - bei der Klagebefugnis von dem Erfordernis einer individuellen Rechtsverletzung abzusehen, wirksam Gebrauch gemacht (ausführlich: VG Magdeburg, Urteil v. 20.04.2005, 9 A 360/04 MD; bestätigt durch OVG LSA, Urt. v. 06.03.2007, 4 L 138/05; beide juris).

    Die Kammer hat in dem Urteil vom 06.06.2012 in dem Parallelverfahren M. (9 A 111/10) ausgeführt, dass gerade im Kommunalwahlbereich parteilose Einzelbewerber oder freie Wählervereinigungen ein großes, ja überwiegendes Wählerpotential bieten und Kommunalwahlen "Personenwahlen" sind (so schon: VG Magdeburg, Urteil v. 20.04.2005 9 A 360/04; juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.1996 - 2 L 375/95
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    Diese Auslegung entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, 2 BvC 1/07 und 7/07; Beschl. v. 23.11.1993, 2 BvC 15/91; OVG Thüringen, Urt. v. 20.06.1996, 2 KO 229/96; OVG NRW, Urt. v. 22.02.1991, 15 A 1518/90; OVG Brandenburg, Urt. v. 18.10.2001, 1 A 200/00; OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.03.2008, 10 LC 203/07; OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2009, 4 L 364/08; OVG LSA, Urt. v. 20.11.1996, 2 L 375/95; alle juris; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl., § 49 S. 617 m. w. N.).

    c.) Schließlich führt der Kläger mit seiner Klage die bereits im Wahleinspruchsverfahren von ihm erhobene Rüge fort, so dass keine Präklusion besteht (vgl. dazu nur: BVerwG, Beschluss v. 12.01.1989, 7 B 202.88; OVG LSA, Urteil v. 20.11.1996, 2 L 375/95; juris).

  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10

    Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die der anderen Verfahren (9 A 107/10 und 9 A 112/10) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Dies beweist jedenfalls seine ernsthafte Kandidatur (vgl. zur Ernsthaftigkeit der Kandidatur Parallelverfahren 9 A 107/10).

  • OVG Brandenburg, 18.10.2001 - 1 A 200/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    Diese Auslegung entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, 2 BvC 1/07 und 7/07; Beschl. v. 23.11.1993, 2 BvC 15/91; OVG Thüringen, Urt. v. 20.06.1996, 2 KO 229/96; OVG NRW, Urt. v. 22.02.1991, 15 A 1518/90; OVG Brandenburg, Urt. v. 18.10.2001, 1 A 200/00; OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.03.2008, 10 LC 203/07; OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2009, 4 L 364/08; OVG LSA, Urt. v. 20.11.1996, 2 L 375/95; alle juris; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl., § 49 S. 617 m. w. N.).

    Das OVG Brandenburg hat mit Urteil vom 18.10.2001 (1 A 200/00; juris) entschieden, dass die fehlende zweite Unterschrift auf einem Wahlvorschlag ein schwerwiegender Wahlfehler sei, wonach bei einer einwandfreien Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre und die Wahl demnach für ungültig zu erklären ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 L 364/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    Diese Auslegung entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, 2 BvC 1/07 und 7/07; Beschl. v. 23.11.1993, 2 BvC 15/91; OVG Thüringen, Urt. v. 20.06.1996, 2 KO 229/96; OVG NRW, Urt. v. 22.02.1991, 15 A 1518/90; OVG Brandenburg, Urt. v. 18.10.2001, 1 A 200/00; OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.03.2008, 10 LC 203/07; OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2009, 4 L 364/08; OVG LSA, Urt. v. 20.11.1996, 2 L 375/95; alle juris; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl., § 49 S. 617 m. w. N.).

    Der Entscheidung des OVG LSA vom 26.02.2009 (4 L 364/08; juris) lag ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften zugrunde, welche die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge sichern sollte, nämlich Regelungen zur Öffentlichkeit der Wahl.

  • OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    Denn bedenkt man, dass die verfassungsrechtlich zulässige (hohe) Hürde des Quorums der Unterstützerunterschriften das passive Wahlrecht bereits einschränkt (vgl. zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit nur: LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.03.2011, LVG 1/01; VerfGH Berlin, Beschl. v. 24.01.2003, 155/01; Thüringer OVG, Urt. v. 26.09.2000, 2 KO 289/00 mit zusammenfassendem Verweis auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung; VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; alle juris), muss jedenfalls gefordert werden, dass die Wahlorganisation diesbezüglich einwandfrei ist (ähnlich: VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; juris).
  • BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88

    Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    c.) Schließlich führt der Kläger mit seiner Klage die bereits im Wahleinspruchsverfahren von ihm erhobene Rüge fort, so dass keine Präklusion besteht (vgl. dazu nur: BVerwG, Beschluss v. 12.01.1989, 7 B 202.88; OVG LSA, Urteil v. 20.11.1996, 2 L 375/95; juris).
  • VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    Denn bedenkt man, dass die verfassungsrechtlich zulässige (hohe) Hürde des Quorums der Unterstützerunterschriften das passive Wahlrecht bereits einschränkt (vgl. zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit nur: LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.03.2011, LVG 1/01; VerfGH Berlin, Beschl. v. 24.01.2003, 155/01; Thüringer OVG, Urt. v. 26.09.2000, 2 KO 289/00 mit zusammenfassendem Verweis auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung; VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; alle juris), muss jedenfalls gefordert werden, dass die Wahlorganisation diesbezüglich einwandfrei ist (ähnlich: VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; juris).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1991 - 15 A 1518/90

    Wahlanfechtungsverfahren; Unregelmäßigkeit bei der Wahlhandlung; Wahlverlauf;

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 138/05

    Toleranzgrenze für die Festlegung der Wahlbereichsgrößen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1964 - III A 660/63

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1980 - 7 A 100/79
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10

    Wahlprüfungsklage gegen Verbandsgemeinderatswahl

    Dies beweise der Vergleich zu seinem Vater Wolfgang A., der Kläger im Verfahren 9 A 112/10.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die der anderen Verfahren (9 A 111/10 und 9 A 112/10) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    a.) Zur Beachtlichkeit von Wahlfehler hat das Gericht in den Urteilen vom 06.06.2012 in den Parallelverfahren 9 A 111/10 und 9 A 112/10 ausgeführt:.

    Dies beweist zur Überzeugung des Gerichts das Vorgehen des Vaters, des Klägers in dem Verfahren 9 A 112/10.

  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die der anderen Verfahren (9 A 107/10 und 9 A 112/10) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    So ist dem Gericht aufgrund des Parallelverfahrens W. T. (9 A 112/10) bekannt, dass dieser tatsächlich 53 Unterstützerunterschriften und damit 13 mehr als die geforderten 40 erlangte.

  • VG Magdeburg, 23.10.2013 - 9 B 288/13

    Kommunalwahlrecht: Antragsbefugnis im Zusammenhang mit einer Nachwahl zum

    Mit Urteil vom 06.06.2012 hat das beschließende Gericht die Wahl des Verbandsgemeinderats vom 29.11.2009 für ungültig erklärt (Az. 9 A 112/10 MD; juris)).
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