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   VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14   

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VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14 (https://dejure.org/2014,53142)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08.12.2014 - 9 B 433/14 (https://dejure.org/2014,53142)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 9 B 433/14 (https://dejure.org/2014,53142)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 u. C-493/10 - ders.: Urt. v. 14. November 2013 - C-4/11 -, beide Juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 u. 2315/93 -, BVerfGE 94, S. 49, Juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem zuständigen Mitgliedstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.; ders.: Urt. v. 14.11.2013, a.a.O.).

    In einem solchen Fall ist die Prüfung anhand der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnungen fortzuführen, um festzustellen, ob anhand der weiteren Kriterien ein anderer Mitgliedstaat als für die Prüfung des Asylantrages zuständig bestimmt werden kann; ist zu befürchten, dass durch ein unangemessen langes Verfahren eine Situation, in der Grundrechte des Asylbewerbers verletzt werden, verschlimmert wird, muss der angegangene Mitgliedstaat den Asylantrag selbst prüfen (EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.; ders.: Urteil vom 14.11.2013, a.a.O.).

    Beurteilungsgrundlage bilden die Berichte von internationalen Nichtregierungsorganisationen, Berichter der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems und Berichte des UNHCR zur Lage von Flüchtlingen und Migranten vor Ort (EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O., Rn.90 ff.).

  • EGMR, 03.07.2014 - 71932/12

    Ungarn, Dublinverfahren, UNHCR, Dublin II-VO, Dublin III-Verordnung,

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Aufgrund der vorstehenden [teilweise neuen] Auskunftslage gibt auch die Entscheidung des EGMR vom 03.07.2014 (- 71932/12 [Mohammadi/Österreich]) dem erkennenden Gericht keine Veranlassung, den hier streitigen Bescheid als eher rechtmäßig zu beurteilen.
  • VG Regensburg, 28.02.2014 - RN 5 S 14.30203

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Ungarn

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Insoweit ist für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch zu konstatieren, dass sich die rechtliche Beurteilung der Gerichte (vgl. dazu zusammenfassend bei VG Regensburg, B. v. 28.02.2014, RN 5 S 14.30203, Rn. 31, sowie VG Düsseldorf, B. v. 16.06.2014, a. a. O., Rn. 48, beide Juris) dahingehend, systemische Mängel seien in Ungarn in Ansehung der im Bericht des UNHCR vom Dezember 2012 (vgl. "Ungarn als Asylland. Bericht zur Situation für Asylsuchende und Flüchtlinge in Ungarn") enthaltenen positiven Ansätze nicht mehr festzustellen (vgl. u. a. VG Trier, B. v. 04.07.2014, 5 L 1190/14, Juris), in der Rechtswirklichkeit aller Voraussicht nach nicht bestätigt haben dürfte.
  • VG Trier, 04.07.2014 - 5 L 1190/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Insoweit ist für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch zu konstatieren, dass sich die rechtliche Beurteilung der Gerichte (vgl. dazu zusammenfassend bei VG Regensburg, B. v. 28.02.2014, RN 5 S 14.30203, Rn. 31, sowie VG Düsseldorf, B. v. 16.06.2014, a. a. O., Rn. 48, beide Juris) dahingehend, systemische Mängel seien in Ungarn in Ansehung der im Bericht des UNHCR vom Dezember 2012 (vgl. "Ungarn als Asylland. Bericht zur Situation für Asylsuchende und Flüchtlinge in Ungarn") enthaltenen positiven Ansätze nicht mehr festzustellen (vgl. u. a. VG Trier, B. v. 04.07.2014, 5 L 1190/14, Juris), in der Rechtswirklichkeit aller Voraussicht nach nicht bestätigt haben dürfte.
  • VG Stade, 14.07.2014 - 1 B 862/14

    Nichtbestehen systemischer Mängel im ungarischen Asylverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Wie zuvor dargestellt, gibt es jedoch hinreichende Anknüpfungspunkte dafür, dass die Inhaftierungspraxis in qualitativer und quantitativer Weise beachtlich über das hinausgeht, weil unionsrechtlich vorgesehen ist (anders VG Stade, B. v. 14.07.2014, 1 B 862/14, Juris).
  • VG Sigmaringen, 14.07.2014 - A 1 K 254/14

    Systemische Mängel, Aufnahmebedingungen, Dublin-Rückkehrer, Dublinverfahren,

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Deshalb ist wegen der mit der Abschiebung verbundenen (relativen) Unabänderbarkeit bereits dann das Aussetzungsinteresse höher als das nur zeitweilige Absehen von der Abschiebung zu bewerten, wenn infolge derselben eine Verletzung von Grundrechten nach der EU-Grundrechte-Charta nicht ausgeschlossen werden kann (so auch VG Siegmaringen, B. v. 14.07.2014, A 1 K 254/14).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Gleichwohl ist der Rechtsschutzanspruch umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Behörde Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfG, B. v. 10.10.2003, 1 BvR 2025/03, Juris).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Die Annahme systemischer Mängel setzt somit voraus, dass das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedsstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort auch dem Asylsuchenden im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (BVerwG, B. v. 19.03.2014, 10 B 6.14, Juris).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Bei einer zusammenfassenden, qualifizierten - nicht rein quantitativen - Würdigung aller Umstände, die für das Vorliegen solcher Mängel sprechen, muss ihnen ein größeres Gewicht als den dagegen sprechenden Tatsachen zukommen, d.h. es müssen hinreichend gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, dass es immer wieder zu den genannten Grundrechtsverletzungen kommt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 07.03.2014, a.a.O.; OVG Sachsen Anhalt, B. v. 14.03.2013.4 L 44/13, Juris; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013, 10 C 23/12, alle Juris; OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 4 L 44/13

    Systemische Mängel

    Auszug aus VG Magdeburg, 08.12.2014 - 9 B 433/14
    Bei einer zusammenfassenden, qualifizierten - nicht rein quantitativen - Würdigung aller Umstände, die für das Vorliegen solcher Mängel sprechen, muss ihnen ein größeres Gewicht als den dagegen sprechenden Tatsachen zukommen, d.h. es müssen hinreichend gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, dass es immer wieder zu den genannten Grundrechtsverletzungen kommt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 07.03.2014, a.a.O.; OVG Sachsen Anhalt, B. v. 14.03.2013.4 L 44/13, Juris; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013, 10 C 23/12, alle Juris; OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 24.07.2014 - A 1 B 131/14

    Abänderungsverfahren, Abänderung von Amts wegen, Dublin-Verfahren, Ungarn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13

    Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • VG Düsseldorf, 16.06.2014 - 13 L 141/14

    Rücküberstellung eines Flüchtlings nach Ungarn im Dublin-Verfahren i.R.e.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

  • VG Oldenburg, 21.01.2014 - 3 B 6802/13

    Abschiebungsanordnung; Dublin; Dublin II; Dublin III; Grundrecht Charta; Italien;

  • VG Magdeburg, 11.12.2014 - 9 B 449/14

    Asylrecht - Dublinverfahren - Rückführung nach Ungarn

    Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat im Beschluss vom 08.12.2014 in dem parallel gelagerten Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 B 433/14 MD hierzu umfassend ausgeführt:.
  • VG Magdeburg, 18.02.2015 - 9 B 89/15

    Asylrecht, Dublin III-VO, Rückführung nach Rumänien

    Denn seine Klage wird aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben (vgl. bei offenem Verfahrensausgang: VG Magdeburg, Beschluss vom 08.12.2014 - 9 B 433/14 -).
  • VG Magdeburg, 31.03.2015 - 9 B 222/15
    Denn seine Klage wird aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben (vgl. bei offenem Verfahrensausgang: VG Magdeburg, Beschluss vom 08.12.2014 - 9 B 433/14 - ) .
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