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   VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09   

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VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09 (https://dejure.org/2010,42118)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.05.2010 - 5 B 390/09 (https://dejure.org/2010,42118)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 5 B 390/09 (https://dejure.org/2010,42118)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Der erforderliche Anordnungsanspruch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf erneute Entscheidung über die Bewerbung ist zumindest dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten des abgelehnten Bewerbers bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 13.01.2010, 2 BvR 811/09, Beschl. v. 24.09.2002, 2 BvR 857/02; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; alle juris).

    Soweit die Beurteilungen von verschiedenen Beurteilern oder aus verschiedenen Behörden oder Dienststellen stammen, ist stets zu prüfen, ob das den dienstlichen Beurteilungen zugrunde liegende Bewertungssystem einheitlich ist und die durch die dienstlichen Beurteilungen ausgewiesenen Leistungen auch im Übrigen einem Vergleich unterzogen werden können (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; juris).

    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (so ausdrücklich: BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; beide juris).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gerichts und der Oberverwaltungsgerichts des Landes, dass Einzelmerkmale einer dienstlichen Beurteilung hinsichtlich ihrer textlichen Ausführungen hinreichend begründet und nachvollziehbar sein müssen und dies auch und insbesondere bei der Abänderung durch den Zweitbeurteiler gilt (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; VG Magdeburg, Urteil vom 18.07.2006, 5 A 66/06 MD; Urteil vom 23.10.2007, 5 A 62/07 MD; Urteil vom 02.07.2009, 5 A 267/08 MD, Beschl. v. 03.12.2008, 5 B 318/08 MD, Beschl. v. 08.04.2009, 5 B 358/08 MD; jeweils m. w. N.; alle juris).

  • VG Magdeburg, 08.04.2009 - 5 B 358/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gerichts und der Oberverwaltungsgerichts des Landes, dass Einzelmerkmale einer dienstlichen Beurteilung hinsichtlich ihrer textlichen Ausführungen hinreichend begründet und nachvollziehbar sein müssen und dies auch und insbesondere bei der Abänderung durch den Zweitbeurteiler gilt (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; VG Magdeburg, Urteil vom 18.07.2006, 5 A 66/06 MD; Urteil vom 23.10.2007, 5 A 62/07 MD; Urteil vom 02.07.2009, 5 A 267/08 MD, Beschl. v. 03.12.2008, 5 B 318/08 MD, Beschl. v. 08.04.2009, 5 B 358/08 MD; jeweils m. w. N.; alle juris).

    Dazu muss der Beurteiler auf bestimmte Vorkommnisse, Arbeitsergebnisse und sonstige Erkenntnisquellen zurückgreifen, um dadurch seinen Erkenntniswert schlüssig darzulegen (vgl. zusammenfassend: VG Magdeburg, Beschl. v. 08.04.2009, 5 B 358/08 MD m. w. N.; juris).

    Dies gilt etwa auch dann, wenn die Beurteilungsunterschiede etwa aufgrund neuerlicher Beurteilungsrichtlinien oder einer veränderten Beurteilungspraxis resultieren (ausführlich: VG Magdeburg, Beschl. v. 08.04.2009, 5 B 358/08 MD; juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein wesentlicher Vorsprung von Bewerbern ergibt (BVerwG, Urt. v. 17.08.2005, 2 C 36.; OVG LSA, Beschl. v. 07.12.2009, 1 M 84/09; juris).

    Zum anderen sind - soweit definiert - ein Anforderungsprofil für die zu besetzenden Stelle und auch weitere Kriterien wie insbesondere Fachkenntnisse oder eine bereits erworbene Funktionserfahrung für das angestrebte Amt zu berücksichtigen (OVG LSA, ständige Rechtsprechung; zuletzt Beschl. v. 07.12.2009, 1 M 84/09; juris).

    Sie ist zugleich auch durch ihren Inhalt, namentlich durch Art und Umfang ihrer eignungs- und leistungsrelevanten Aussagen gekennzeichnet (OVG LSA, Beschl. v. 07.12.2009, 1 M 84/09; juris).

  • VG Magdeburg, 02.07.2009 - 5 A 267/08
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gerichts und der Oberverwaltungsgerichts des Landes, dass Einzelmerkmale einer dienstlichen Beurteilung hinsichtlich ihrer textlichen Ausführungen hinreichend begründet und nachvollziehbar sein müssen und dies auch und insbesondere bei der Abänderung durch den Zweitbeurteiler gilt (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; VG Magdeburg, Urteil vom 18.07.2006, 5 A 66/06 MD; Urteil vom 23.10.2007, 5 A 62/07 MD; Urteil vom 02.07.2009, 5 A 267/08 MD, Beschl. v. 03.12.2008, 5 B 318/08 MD, Beschl. v. 08.04.2009, 5 B 358/08 MD; jeweils m. w. N.; alle juris).

    Stellt der Zweitbeurteiler dementsprechende Abweichungen zwischen den Erstbeurteilern fest, ist er im Interesse einer ordnungsgemäßen Personalauswahl und im Interesse der betroffenen Bediensteten sogar verpflichtet, auf eine Einheitlichkeit der Beurteilung hinzuwirken (VG Magdeburg, Urteil vom 02.07.2009, 5 A 267/08; juris).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Der erforderliche Anordnungsanspruch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf erneute Entscheidung über die Bewerbung ist zumindest dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten des abgelehnten Bewerbers bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 13.01.2010, 2 BvR 811/09, Beschl. v. 24.09.2002, 2 BvR 857/02; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; alle juris).

    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden (so ausdrücklich: BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; beide juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2002 - 3 L 84/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Denn die Leistungen und Befähigung eines Beamten sind für jeden Beurteilungszeitraum unabhängig von früheren Beurteilungen zu erstellen und zu begründen (vgl.: OVG LSA, Urt. v. 07.05.2003, 3 L 84/00; juris).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 6.99

    Anwärterbezüge, Rückforderung von -; Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Die grundsätzliche fehlende Bindungswirkung früherer Beurteilungen ändert jedoch nichts daran, dass bei wesentlichen Abweichungen von früheren Bewertungen diese Veränderungen im Leistungsbild des Beamten zur Nachvollziehbarkeit zu begründen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1999, 2 A 6.99; juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Der erforderliche Anordnungsanspruch für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf erneute Entscheidung über die Bewerbung ist zumindest dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten des abgelehnten Bewerbers bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. nur: BVerfG, Beschl. v. 13.01.2010, 2 BvR 811/09, Beschl. v. 24.09.2002, 2 BvR 857/02; BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004, 2 VR 3.03; OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Der Bewerber ist dementsprechend in seinem Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- bzw. Beurteilungsspielräumen beruht (vgl. nur OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2006, 1 M 216/06; juris).
  • VG Magdeburg, 18.07.2006 - 5 A 66/06
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 5 B 390/09
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gerichts und der Oberverwaltungsgerichts des Landes, dass Einzelmerkmale einer dienstlichen Beurteilung hinsichtlich ihrer textlichen Ausführungen hinreichend begründet und nachvollziehbar sein müssen und dies auch und insbesondere bei der Abänderung durch den Zweitbeurteiler gilt (vgl. nur: OVG LSA, Beschl. v. 26.08.2009, 1 M 52/09; VG Magdeburg, Urteil vom 18.07.2006, 5 A 66/06 MD; Urteil vom 23.10.2007, 5 A 62/07 MD; Urteil vom 02.07.2009, 5 A 267/08 MD, Beschl. v. 03.12.2008, 5 B 318/08 MD, Beschl. v. 08.04.2009, 5 B 358/08 MD; jeweils m. w. N.; alle juris).
  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • VG Magdeburg, 03.12.2008 - 5 B 318/08
  • VG Berlin, 26.03.2009 - 5 A 62.07

    Freizeitausgleich für die Feuerwehr!

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • VG Magdeburg, 10.03.2015 - 5 A 209/14

    Dienstliche Beurteilung eines Polizeibeamten: Abänderung einer Anlassbeurteilung

    Vielmehr müssen im Einzelfall die Gründe und Argumente und damit der logische Gedankengang, der zu der Benotung geführt hat, zumindest in Grundzügen erkennbar sein (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 10.05.2010 - 5 B 390/09 -, Rdnr. 10, juris).

    Er muss dafür Sorge tragen, das die Zweitbeurteilung und die Reste der Erstbeurteilung zusammen passen (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 10.05.2010 - 5 B 390/09 -, Rdnr. 11, juris.

  • VG Wiesbaden, 05.04.2018 - 3 L 2532/17
    Vielmehr müssen im Einzelfall die Gründe für und der logische Gedankengang, der zu der Benotung geführt hat, zumindest in Grundzügen erkennbar sein (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 10.05.2010 - 5 B 390/09 -, juris Rdnr. 10).
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