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   VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17   

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VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17 (https://dejure.org/2019,11965)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11.04.2019 - 7 A 337/17 (https://dejure.org/2019,11965)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11. April 2019 - 7 A 337/17 (https://dejure.org/2019,11965)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Saarlouis, 21.04.2016 - 6 K 1963/14

    Heranziehung zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Die Abrechnung nach vollen Stunden gemäß der Tarifstelle Ziffer 5.1 ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. zur Abrechnung nach vollen Stunden bei Gebühren für einen Feuerwehreinsatz: VG Magdeburg, Urteil vom 28.11.2018 - 7 A 47/17 MD - nicht veröffentlicht - VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - zur Unvereinbarkeit einer Abrechnung nach halben Stunden: VG Dresden, Urteil vom 11.02.2019 - 6 K 5853/17 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2019 - 11 LC 293/16 - und Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).

    Die Nichtigkeit der Regelung in der Tarifstelle 60 Ziffer 5.1 der Anlage zur AllGO LSA schlägt sich auf die Wirksamkeit der gesamten Tarifstelle 60 der Anlage zur AllGO LSA nieder und führt zur Nichtigkeit der Tarifstelle 60, jedoch nicht zur Nichtigkeit der übrigen Tarifstellen der Anlage sowie der AllGO LSA (für die Gesamtnichtigkeit einer Satzung über die Erhebung von Feuerwehrgebühren: VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O.; für die Teilnichtigkeit einer Satzung über die Erhebung von Feuerwehrgebühren im Falle des Ersatzes von Auslagen bei der Beauftragung privater Unternehmen: VG Köln, Urteil vom 12.04.2013 - 9 K 6650/10 - zitiert nach juris).

    Im Gegenteil ist vielmehr anzunehmen, dass die Höhe der Stundensätze gerade auch mit Blick darauf festgelegt worden ist, dass für jede angefangene Stunde der volle Stundensatz in Ansatz zu bringen ist (vgl. zum Ganzen: VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - 9 A 1582/08

    Kostentragungspflicht für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr im Zusammenhang

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Die Abrechnung nach vollen Stunden gemäß der Tarifstelle Ziffer 5.1 ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. zur Abrechnung nach vollen Stunden bei Gebühren für einen Feuerwehreinsatz: VG Magdeburg, Urteil vom 28.11.2018 - 7 A 47/17 MD - nicht veröffentlicht - VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - zur Unvereinbarkeit einer Abrechnung nach halben Stunden: VG Dresden, Urteil vom 11.02.2019 - 6 K 5853/17 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2019 - 11 LC 293/16 - und Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).

    Die Nichtigkeit der Regelung in der Tarifstelle 60 Ziffer 5.1 der Anlage zur AllGO LSA schlägt sich auf die Wirksamkeit der gesamten Tarifstelle 60 der Anlage zur AllGO LSA nieder und führt zur Nichtigkeit der Tarifstelle 60, jedoch nicht zur Nichtigkeit der übrigen Tarifstellen der Anlage sowie der AllGO LSA (für die Gesamtnichtigkeit einer Satzung über die Erhebung von Feuerwehrgebühren: VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O.; für die Teilnichtigkeit einer Satzung über die Erhebung von Feuerwehrgebühren im Falle des Ersatzes von Auslagen bei der Beauftragung privater Unternehmen: VG Köln, Urteil vom 12.04.2013 - 9 K 6650/10 - zitiert nach juris).

    Ob die Nichtigkeit einzelner Kostensätze lediglich zur Nichtigkeit dieser führt oder die Nichtigkeit der übrigen Regelungen nach sich zieht, hängt davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhaltes belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13

    Gebühren für eine polizeiliche Maßnahme; Ausschöpfung eines Gebührenrahmens

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Mit dem Begriff "Inanspruchnahme" wird vielmehr auf Regelungen der Leistungsverwaltung verwiesen (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2014 - 3 L 354/13 - zitiert nach juris).

    Dies ist jedoch nach § 114 S. 2 VwGO unzulässig (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2014, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 293/16

    Äquivalenzprinzip; Aufrundung; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Die Abrechnung nach vollen Stunden gemäß der Tarifstelle Ziffer 5.1 ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. zur Abrechnung nach vollen Stunden bei Gebühren für einen Feuerwehreinsatz: VG Magdeburg, Urteil vom 28.11.2018 - 7 A 47/17 MD - nicht veröffentlicht - VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - zur Unvereinbarkeit einer Abrechnung nach halben Stunden: VG Dresden, Urteil vom 11.02.2019 - 6 K 5853/17 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2019 - 11 LC 293/16 - und Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).

    An dieser rechtlichen Bewertung vermögen auch die Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 28.06.2012 (Az. 11 LC 234/11, a.a.O.) und vom 19.03.2019 (Az. 11 LC 293/16, a.a.O.) nichts zu ändern.

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 234/11

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde bei Hilfeleistung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Die Abrechnung nach vollen Stunden gemäß der Tarifstelle Ziffer 5.1 ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. zur Abrechnung nach vollen Stunden bei Gebühren für einen Feuerwehreinsatz: VG Magdeburg, Urteil vom 28.11.2018 - 7 A 47/17 MD - nicht veröffentlicht - VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - zur Unvereinbarkeit einer Abrechnung nach halben Stunden: VG Dresden, Urteil vom 11.02.2019 - 6 K 5853/17 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2019 - 11 LC 293/16 - und Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).

    An dieser rechtlichen Bewertung vermögen auch die Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 28.06.2012 (Az. 11 LC 234/11, a.a.O.) und vom 19.03.2019 (Az. 11 LC 293/16, a.a.O.) nichts zu ändern.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - 2 L 48/14

    Widerspruchsgebühr für ein Verfahren zur Änderung der Wohnsitzauflage

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Gebühren nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i.V.m. der AllGO LSA beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, in dem die in Rede stehende Handlung beendet wurde, hier der 24.11.2016, 18.08 Uhr (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2016 - 2 L 48/14 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Diese Regelung schafft lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt oder die Gründe einer Ermessensausübung ausgewechselt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 4/10 - zitiert nach juris).
  • VG Dresden, 11.02.2019 - 6 K 5853/17
    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Die Abrechnung nach vollen Stunden gemäß der Tarifstelle Ziffer 5.1 ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. zur Abrechnung nach vollen Stunden bei Gebühren für einen Feuerwehreinsatz: VG Magdeburg, Urteil vom 28.11.2018 - 7 A 47/17 MD - nicht veröffentlicht - VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - zur Unvereinbarkeit einer Abrechnung nach halben Stunden: VG Dresden, Urteil vom 11.02.2019 - 6 K 5853/17 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2019 - 11 LC 293/16 - und Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 04.10.2013 - 5 A 209/12

    Feuerwehrkosten, Beseitigung einer Ölspur, Pflichtaufgaben der Feuerwehr

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Die Abrechnung nach vollen Stunden gemäß der Tarifstelle Ziffer 5.1 ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. zur Abrechnung nach vollen Stunden bei Gebühren für einen Feuerwehreinsatz: VG Magdeburg, Urteil vom 28.11.2018 - 7 A 47/17 MD - nicht veröffentlicht - VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - zur Unvereinbarkeit einer Abrechnung nach halben Stunden: VG Dresden, Urteil vom 11.02.2019 - 6 K 5853/17 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2019 - 11 LC 293/16 - und Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2013 - 7 A 10758/13

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz wegen Fahrbahnreinigung; Pauschalsatz für

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.04.2019 - 7 A 337/17
    Die Abrechnung nach vollen Stunden gemäß der Tarifstelle Ziffer 5.1 ist jedoch mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, weil damit wesentlich ungleiche Sachverhalte ohne sachlich gerechtfertigten Grund gleich behandelt werden und - umgekehrt - Normadressaten anders behandelt werden, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung ihrem Maße nach rechtfertigen könnten (vgl. zur Abrechnung nach vollen Stunden bei Gebühren für einen Feuerwehreinsatz: VG Magdeburg, Urteil vom 28.11.2018 - 7 A 47/17 MD - nicht veröffentlicht - VG Saarland, Urteil vom 21.04.2016 - 6 K 1963/14 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.11.2013 - 7 A 10758/13 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 04.10.2013 - 5 A 209/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - OVG 1 B 73.09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.09.2010 - 9 A 1582/08 - zur Unvereinbarkeit einer Abrechnung nach halben Stunden: VG Dresden, Urteil vom 11.02.2019 - 6 K 5853/17 - a.A. im Hinblick auf eine Abrechnung nach halben Stunden: OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.03.2019 - 11 LC 293/16 - und Urteil vom 28.06.2012 - 11 LC 234/11 - alle zitiert nach juris).
  • VG Köln, 12.04.2013 - 9 K 6650/10

    Anspruch von Gemeinden auf durch Einsätze der Feuerwehr i.R.d. ihnen nach dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09

    Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach

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