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   VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16   

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https://dejure.org/2018,50275
VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16 (https://dejure.org/2018,50275)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11.09.2018 - 9 A 300/16 (https://dejure.org/2018,50275)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 11. September 2018 - 9 A 300/16 (https://dejure.org/2018,50275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    873 BGB, 1018 BGB, 42 AO, 9 I Nr 12 BauBG, LSA 6 I 1 KAG
    Schmutzwasseranschlussbeiträge für Hinterliegergrundstücke sowie für Grundstücke, die entsprechend dem maßgebenden Bebauungsplan nur zum Zwecke der Errichtung von Fotovoltaikanlagen genutzt werden dürfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Jedoch hat der Grundstückseigentümer nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KAG LSA i.V.m. § 90 Abs. 1 AO umfassende Mitwirkungspflichten bei der Ermittlung von Art und Umfang der Kontaminierungen (s. OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 - juris, Rn. 97).

    Gegen eine mangelnde wirtschaftliche Vertretbarkeit der Sanierung spricht vielmehr der Umstand, dass die Klägerin auch die veranlagte Teilfläche zum Verkauf anbietet bzw. solche Flächen tatsächlich verkauft worden sind und schon deshalb zumindest eine erhebliche Indizwirkung dafür besteht, dass es sich dabei um baulich nutzbare Flächen handelt bzw. eine Sanierung wirtschaftlich vertretbar ist (vgl. so auch OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 -, juris, Rn. 99).

    Die Beklagte ist diesbezüglich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG LSA, wonach die Ermittlung derart unsanierbarer Grundstücksflächen nach dem im Abgabenrecht geltenden Untersuchungsgrundsatz (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KAG LSA i.V.m. § 88 AO) der Behörde obliegt (vgl. OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 - juris, Rn. 97), ihrer Ermittlungspflicht hinreichend nachgekommen, wobei dahinstehen kann, ob ein etwaiger Verstoß dagegen überhaupt geeignet wäre, Folgen für die Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides zu bewirken.

    Für die bis zum Jahre 2012 beschlossenen Satzungen folgt das Gericht den dahingehenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in der den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 11. September 2012, auf die hier verwiesen wird (vgl. im Einzelnen: OVG LSA, U. v. 11.09.2012 - 4 L 155/09 -, juris, Rn. 74 ff.).

  • VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Auch unter Berücksichtigung der Einwände der Klägerin bestehen keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit AAS 2015 der Beklagten, zumal die Kammer in ständiger Rechtsprechung sowohl von der Wirksamkeit der AAS 2015 (vgl. VG Magdeburg, U. v. 19.04.2017 - 9 A 156/15 MD; VG Magdeburg, U. v. 15.06.2017 - 9 A 214/14 MD; VG Magdeburg, U. v. 01.12.2017 - 9 A 748/15 MD), die auch vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt worden ist (OVG LSA, B. v. 22.09.2017 - 4 M 95/17), als auch von der grundsätzlich bestehenden Befugnis zur Erhebung eines Herstellungsbeitrages II ausgeht.

    Ausgehend von einer ortsüblich überwiegenden Tiefe baulicher Nutzung in dem zu betrachtenden Gebiet von etwa 25 m ist die metrische Festlegung der Tiefe von 50 m im Rahmen der Regelung in § 4 Abs. 3 Nr. 4b AAS 2012 fehlerhaft, weil sie sich nicht mehr in dem "Korridor" bewegt, der durch die ortsüblich prägende Tiefe der baulichen Nutzung vorgegeben wird (vgl. VG Magdeburg, U. v. 19.04.2017 - 9 A 156/15 MD -).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Das Landesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24.01.2017 (LVG 1/16) die Vereinbarkeit des § 18 Abs. 2 KAG LSA mit den Vorschriften der Landesverfassung festgestellt; an die Entscheidung ist das Gericht wegen § 30 Abs. 1 LVerfGG gebunden.

    Denn dies setzt seit dem Inkrafttreten des KAG LSA am 15.06.1991 neben den im Übrigen dort geregelten Entstehungsmerkmalen jedenfalls (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, U. v. 24.01.2017 - LVG 1/16 - m. w. N. aus der Rechtsprechung), wobei es ausreichend ist, wenn die wirksame Beitragssatzung - wie hier - der betriebsfertigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung zeitlich nachfolgt (vgl. etwa OVG LSA, U.v. 06.03.2003 - 1 L 318/02 -).".

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass durch eine Festsetzung im Bebauungsplan für eine Teilfläche des Grundstücks das Grundstück insgesamt nicht mehr in abwasserrechtlich relevanter Weise genutzt werden kann (s. OVG LSA, B. v. 09.08.2006 - 4 L 255/06 - juris, Rn. 6, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Eine rein schuldrechtliche Zusicherung reicht für die Annahme einer dauerhaften Inanspruchnahmemöglichkeit nicht aus (vgl. OVG LSA zu einer schuldrechtlichen Zusicherung der Zugangsmöglichkeit im Straßenausbaubeitragsrecht, B. v. 29.10.2003 - 2 L 32/03 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn eine nicht enthaltene Maßstabsregelung nur eine unbeachtliche Anzahl von Fällen betrifft (OVG Koblenz, U. v. 14.03.2008 - 6 A 11228/07 -, juris).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Beachtlich ist deshalb allein, ob eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwandes gewährleistet ist (BVerwG, U. v. 19.08.1994 - 8 C 23/92 -, juris, zum konkreten Vollständigkeitsverlangens im Erschließungsrecht).
  • VG Weimar, 19.09.2002 - 3 K 4276/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Mit dieser Inkrafttretensregelung in § 24 Satz 1 AAS 2015 ist zugleich - stillschweigend - das Außerkrafttreten älteren Ortsrechts angeordnet worden (vgl. VG Weimar, U. v. 19.09.2002 - 3 K 4276/99.We -, juris).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Dies gilt nur dann nicht, wenn besondere Anhaltspunkte bestehen, die der Baulandqualität entgegenstehen (vgl. BVerwG zum unbeplanten Innenbereich, U. v. 14.01.1983 - 8 C 81.81 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 K 245/13

    Normenkontrollverfahren - Beiträge für die Herstellung der zentralen

    Auszug aus VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16
    Die Unwirksamkeit der Tiefenbegrenzungsregelung hat in entsprechender Anwendung des § 139 BGB die Unwirksamkeit der gesamten angegriffenen Beitragssatzung zur Folge (vgl. OVG LSA, B. v. 21.10.2014 - 4 K 245/13 -, juris Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 9 B 31.14

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung; Rückwirkung

  • VG Cottbus, 24.10.2016 - 6 K 922/14

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 1 L 484/02

    Beleihung Dritter, Zuständigkeitsmangel, Heilung, Ermessen, Beurteilungsspielraum

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 160/09

    Nichtigkeit eines Anschlussbeitragsbescheides

  • VG Schleswig, 27.04.2016 - 9 A 214/14

    Ausbaubeiträge (Vorauszahlung)

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