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   VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21   

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VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21 (https://dejure.org/2021,15689)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12.05.2021 - 3 B 71/21 (https://dejure.org/2021,15689)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 3 B 71/21 (https://dejure.org/2021,15689)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
    Die Prognose hat sich an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, s. Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, Rn. 17, juris).

    Es wird kein Nachweis verlangt, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zukunft (erneut) ein in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG normierter Unzuverlässigkeitstatbestand verwirklicht wird, sondern es genügt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4/08 -, Rn. 5, juris und Urteil vom 28. Januar 2015, a. a. O.).

    Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015, a. a. O.).

  • VG Minden, 17.08.2012 - 8 K 1001/12

    Einziehung des Jagdscheines und Widerruf der Waffenbesitzkarten rechtmäßig

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
    Leichtfertigkeit ist folglich etwa gegeben, wenn der Täter sich in frivoler Rücksichtslosigkeit über die klar erkannte Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung hinwegsetzt oder wenn der Betroffene eine besonders ernstzunehmende Pflicht vernachlässigt (vgl. VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 25 - 30, juris), oder wenn der Betroffene sich offenkundig keine Rechenschaft über sein Handeln abgelegt und unüberlegt gehandelt hat (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 -, Rn. 8, juris).

    Die Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften stellt daher regelmäßig eine Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar und begründet den Vorwurf schuldhaften Verhaltens (OLG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 5 U 1753/89 -, Rn. 44, juris m. w. N.; s. auch BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - VI ZR 176/10 -, Rn. 12, juris; vgl auch VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 22 ff., juris und VG München, Urteil vom 25. November 2015 - M 7 K 14.5555 -, Rn. 26, juris).

  • VGH Bayern, 11.06.2001 - 21 ZB 01.631
    Auszug aus VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
    Leichtfertigkeit ist folglich etwa gegeben, wenn der Täter sich in frivoler Rücksichtslosigkeit über die klar erkannte Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung hinwegsetzt oder wenn der Betroffene eine besonders ernstzunehmende Pflicht vernachlässigt (vgl. VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 25 - 30, juris), oder wenn der Betroffene sich offenkundig keine Rechenschaft über sein Handeln abgelegt und unüberlegt gehandelt hat (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 -, Rn. 8, juris).
  • VG Magdeburg, 11.03.2021 - 3 B 43/21

    Waffenrecht: Einziehung eines Jagdscheins

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
    Rechtsgrundlage für die im Bescheid verfügte Einziehung und Ungültigkeit des Jagdscheins des Antragstellers ist § 17 Abs. 1 i. V. m. § 18 S. 1 BJagdG und § 5 WaffG (vgl. VG Magdeburg, Beschluss v. 11.03.2021, 3 B 43/21; juris).
  • OLG Koblenz, 25.10.1990 - 5 U 1753/89

    Rechtsfolgen einer Verletzung der Jagd-Unfallverhütungsvorschriften; Haftung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
    Die Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften stellt daher regelmäßig eine Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar und begründet den Vorwurf schuldhaften Verhaltens (OLG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 5 U 1753/89 -, Rn. 44, juris m. w. N.; s. auch BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - VI ZR 176/10 -, Rn. 12, juris; vgl auch VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 22 ff., juris und VG München, Urteil vom 25. November 2015 - M 7 K 14.5555 -, Rn. 26, juris).
  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 19 CS 06.2210
    Auszug aus VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Bereich des Jagd- und Waffenrechts als speziellem Sicherheitsrecht die Anforderungen an die Begründung der Sofortvollzugsanordnung weniger hoch sind, weil es um den Schutz der besonders hohen Rechtsgüter Leib und Leben geht, so dass allein deshalb ein Sofortvollzug begründet ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 -, juris, Rdnr. 28).
  • BGH, 15.02.2011 - VI ZR 176/10

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Schussgeräusche einer Jagd

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
    Die Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften stellt daher regelmäßig eine Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar und begründet den Vorwurf schuldhaften Verhaltens (OLG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 5 U 1753/89 -, Rn. 44, juris m. w. N.; s. auch BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - VI ZR 176/10 -, Rn. 12, juris; vgl auch VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 22 ff., juris und VG München, Urteil vom 25. November 2015 - M 7 K 14.5555 -, Rn. 26, juris).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
    Es wird kein Nachweis verlangt, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zukunft (erneut) ein in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG normierter Unzuverlässigkeitstatbestand verwirklicht wird, sondern es genügt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4/08 -, Rn. 5, juris und Urteil vom 28. Januar 2015, a. a. O.).
  • VG München, 25.11.2015 - M 7 K 14.5555

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21
    Die Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften stellt daher regelmäßig eine Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar und begründet den Vorwurf schuldhaften Verhaltens (OLG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 5 U 1753/89 -, Rn. 44, juris m. w. N.; s. auch BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - VI ZR 176/10 -, Rn. 12, juris; vgl auch VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 22 ff., juris und VG München, Urteil vom 25. November 2015 - M 7 K 14.5555 -, Rn. 26, juris).
  • VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22
    Vielmehr genügt aufgrund der Gefahren für hochrangige Rechtsgüter, die aus einem solchen (befürchteten) Umgang resultieren, die Bejahung einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit für die genannten Verhaltensweisen im Rahmen einer zu treffenden Prognoseentscheidung (vgl. BVerwG, a.a.O.; VG Magdeburg, Beschluss vom 12. Mai 2021 - 3 B 71/21 -, juris, Rn. 10).
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