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   VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19   

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VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19 (https://dejure.org/2019,36321)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.10.2019 - 8 A 18/19 (https://dejure.org/2019,36321)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2019 - 8 A 18/19 (https://dejure.org/2019,36321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 35 AsylVfG 1992, § 36 Abs 1 AsylVfG 1992, § 38 Abs 1 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004
    Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach Litauen; Rechtswidrigkeit von Beginn und Länge der Ausreisefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Art. 33 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2013/32/EU ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verbietet, die durch diese Bestimmung eingeräumte Befugnis auszuüben, einen Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als unzulässig abzulehnen, weil dem Antragsteller in einem anderen Mitgliedstaat bereits subsidiärer Schutz gewährt worden ist, wenn der Antragsteller keiner ernsthaften Gefahr ausgesetzt wäre, aufgrund der Lebensumstände, die ihn in dem anderen Mitgliedstaat erwarten würden, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh zu erfahren (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 101).

    Ein deutlich eingeschränkter Umfang existenzsichernder Leistungen in dem Zielstaat einer Überstellung kann daher grundsätzlich nur in dem Falle einer besonderen Verletzlichkeit relevant werden (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 93).

    Das Erreichen dieser besonders hohen Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche Behandlung setzt eine in dem Zielstaat drohende Gefahr im Sinne einer extremen materiellen Not dergestalt voraus, dass die Gleichgültigkeit der dortigen Behörden zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn 91 ff.; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 90 f.).

    Ursache für die Überschreitung der Schwelle der Erheblichkeit können größere Funktionsstörungen im Sinne von entweder systemischen oder allgemeinen oder aber bestimmte Personengruppen betreffenden Schwachstellen sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn 83 und 90; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 86 und 88).

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Insbesondere darf die Frist für die freiwillige Ausreise im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG, die in dem mitgliedstaatlichen Recht der Beklagten mit der Ausreisefrist im Sinne von § 59 Abs. 1 AufenthG und § 38 Abs. 1 AsylG umgesetzt wird, nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 -, Rn. 61 f.; Beschluss vom 05.07.2018 - C-269/18 PPU -, juris, Rn. 50).

    Ungeachtet dessen handelt es sich um einen illegalen Aufenthalt im Sinne von Erwägungsgrund 9, Art. 3 Nr. 2 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG (vgl. EuGH, Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 -, Rn. 44 ff.), mithin die Verbindung der Entscheidung über den Asylantrag mit der Abschiebungsandrohung gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 AsylG auch aus Sicht des Unionsrechts in einem Entscheidungsakt erfolgen darf.

    Für diese Konstellation sind die Kläger durch die Entscheidung des Bundesamtes auch zutreffend über ihr Recht informiert worden und ein faires und transparentes Rückkehrverfahren im Sinne von Erwägungsgrund 6 der Richtlinie 2008/115/EG (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 19.06.2018 - C-181/16 -, Rn. 65) insoweit gewahrt.

  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei anerkannten international Schutzberechtigten wie bei Asylantragstellern für diesen Status um eine Gruppe handelt, die zumindest in einer Übergangszeit auf staatliche Hilfe bei ihrer Integration angewiesen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 21).

    Auch bei ihnen kann das für Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh erforderliche Mindestmaß an Schwere in dem Zielstaat der Abschiebung erreicht sein, wenn sie ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern können, kein Obdach finden, keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten, ein Zugang zu dem Arbeitsmarkt verhindert wird oder staatliche Unterstützungsleistungen fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 11).

    Die Beurteilung der Aufnahmebedingungen in einem Drittstaat muss, jedenfalls wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 16).

  • VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 274/19

    Rückführung verletzlicher Nachgeborener von anerkannten international

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Dort wurde am 25.01.2019 eine weitere Tochter des Klägers zu 1. und der Klägerin zu 2. geboren, deren Klage gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung über ihren Asylantrag in dem Verfahren 8 A 274/19 MD bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg rechtshängig ist.

    Die sich aus einer Entscheidung in dem Verfahren 8 A 274/19 MD ergebende Fragen nach der Wahrung der Familieneinheit sind solche nach inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen als Rechtshindernis im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG i. V. mit Art. 8 Abs. 1 Alt. 1 EMRK und Art. 6 Abs. 1 GG.

    Mithin war das vorliegende Verfahren entgegen dem Einwand der Kläger nicht mit dem Verfahren 8 A 274/19 MD zu verbinden.

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 4 GRCh ist für eine Bewertung der Situation nicht nur von zu überstellenden Antragstellern, sondern auch der Situation von international Schutzberechtigten zunächst von dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und der Zusicherung der Mitgliedstaaten auszugehen, dass die Anwendung dieses Systems in keinem Stadium und in keiner Weise zu einem ernsthaften Risiko von Verstößen gegen Art. 4 GRCh führt (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 89).

    Das Erreichen dieser besonders hohen Erheblichkeitsschwelle für eine unmenschliche Behandlung setzt eine in dem Zielstaat drohende Gefahr im Sinne einer extremen materiellen Not dergestalt voraus, dass die Gleichgültigkeit der dortigen Behörden zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn 91 ff.; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 90 f.).

    Ursache für die Überschreitung der Schwelle der Erheblichkeit können größere Funktionsstörungen im Sinne von entweder systemischen oder allgemeinen oder aber bestimmte Personengruppen betreffenden Schwachstellen sein (vgl. EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 -, Rn 83 und 90; Urteil vom 19.03.2019 - C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17 -, Rn. 86 und 88).

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Ob solche gegen Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh verstoßende Funktionsstörungen vorliegen, hängt von allen Umständen des Falles ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung, den daraus erwachsenden körperlichen und mentalen Folgen für den Betroffenen und in bestimmten Fällen auch von dem Geschlecht, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Betroffenen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 9).

    Auch bei ihnen kann das für Art. 3 EMRK und Art. 4 GRCh erforderliche Mindestmaß an Schwere in dem Zielstaat der Abschiebung erreicht sein, wenn sie ihren existenziellen Lebensunterhalt nicht sichern können, kein Obdach finden, keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhalten, ein Zugang zu dem Arbeitsmarkt verhindert wird oder staatliche Unterstützungsleistungen fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 20 ff.; BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Es handelt sich um eine Pflicht zu einer gleichsam tagesaktuellen Erfassung und Bewertung der entscheidungsrelevanten Tatsachengrundlage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17 -, juris, Rn. 34).
  • VG Trier, 13.12.2017 - 7 L 14132/17

    Vorläufiger Rechtsschutz in Asylverfahren bei unzutreffender

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Dabei kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 37 Abs. 1 Satz 1 AsylG über eine Regelung des fortzuführenden Asylverfahrens hinaus ein subjektiv-öffentliches Recht des Ausländers auf ein beschleunigtes Verfahren und gegen eine Verlagerung der dortigen Rechtsschutzmöglichkeiten gibt (vgl. dazu im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Dafür VG Trier, Beschluss vom 13.12.2017 - 7 L 14132/17.TR -, juris, Rn. 7 ff.; VG Magdeburg, Beschluss vom 03.01.2018 - 1 B 651/17 -, juris, Rn. 8 f.; VG Berlin, Beschluss vom 09.01.2018 - 28 L 741.17 A -, juris, Rn. 9; VG Magdeburg, Beschluss vom 16.04.2018 - 8 B 91/18 -, juris, Rn. 5 ff. und dagegen VG Köln, Beschluss vom 09.05.2018 - 14 L 826/18.A -, juris, Rn. 5 ff.; VG Freiburg [Breisgau], Beschluss vom 04.07.2018 - A 5 K 3911/18 -, juris, Rn. 5 ff.; VG Göttingen, Beschluss vom 13.07.2018 - 1 B 377/18 -, juris, Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 16.08.2018 - 9 B 208/18 -, juris, Abs. 4).
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12

    Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Die Beklagte erließ keine Abschiebungsanordnung, in deren Rahmen auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse zu berücksichtigen wären (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 02.05.2012 - 13 MC 22/12 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2016 - 13 A 516/14.A -, juris, Rn. 154 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris, Rn. 19), sondern drohte die Abschiebung nach § 35 AsylG an.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16

    Glaubhaftmachung einer psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
    Eine solche liegt nur vor, wenn sie von einem approbierten Arzt stammt (vgl. BT-Drucksache 18/7538, S. 19; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.08.2016 - 2 O 31/16 -, juris, Rn. 9; OVG Sachsen, Beschluss vom 09.05.2018 - 3 B 319/17 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

  • EuGH, 05.07.2018 - C-269/18

    C u.a.

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 516/14

    Bedingungen für Asylbewerber in Italien nicht menschenrechtswidrig

  • VG Köln, 09.05.2018 - 14 L 826/18
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 9.17

    Abschiebungsanordnung; Aufstockung; Drittstaatenregelung; Folgeantrag;

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

  • OVG Sachsen, 09.05.2018 - 3 B 319/17

    Qualifizierte ärztliche Bescheinigung; Diplom-Psychologe

  • BVerwG, 06.12.1982 - 9 B 3520.82

    Neues Asylverfahrensgesetz - Anhängige Asylstreitigkeiten - Rechtsmittelausschluß

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

  • VG Berlin, 09.01.2018 - 28 L 741.17

    Asylrecht: Fehlerhafte Abschiebungsandrohung (Litauen) aufgrund fehlerhafter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - 3 L 293/18

    Tagesaktuelle Berücksichtigung von Erkenntnismitteln - hier: Afghanistan

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • VG Magdeburg, 03.01.2018 - 1 B 651/17

    Asylrecht: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17

    Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG (juris: AufenthG 2004)

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2018 - 10 LA 343/18

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung bei den Voraussetzungen eines

  • VG Göttingen, 13.07.2018 - 1 B 377/18

    Abschiebungsandrohung; verlängerte Ausreisepflicht; Ausreisepflicht;

  • VG Magdeburg, 16.04.2018 - 8 B 91/18

    Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung nach Griechenland wegen dort verliehenen

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

  • VG Freiburg, 04.07.2018 - A 5 K 3911/18

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • VG Magdeburg, 16.08.2018 - 9 B 208/18
  • EGMR, 18.06.2009 - 45603/05

    BUDINA v. RUSSIA

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

  • VG Berlin, 23.08.2018 - 23 K 367.18

    Ablehnung eines Asylantrages eines in Deutschland geborenen Kindes

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 274/19
    Die Klage der Eltern und Geschwister der Klägerin gegen die Ablehnung deren Asylanträge als unzulässig ist Gegenstand des bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg rechtshängigen Verfahrens 8 A 18/19 MD.

    Dieses Hindernis ergibt sich zwar nicht daraus, dass über die Klage in dem Verfahren 8 A 18/19 MD noch nicht entschieden gewesen ist.

  • VG München, 30.08.2022 - M 11 K 18.31438

    Unzulässigkeitsentscheidung wegen Gewährung internationalen Schutzes in einem

    Dies führt indes nicht zu einer Verletzung der Rechte des Klägers (vgl. ausführlich: VG Magdeburg, U.v. 14.10.2019 - 8 A 18/19 - juris Rn. 57 f. m.w.N.; BVerwG, U.v. 15.1.2019 - 1 C 15.18 - juris).
  • VG Arnsberg, 21.02.2020 - 12 K 2479/17
    vgl. im Ergebnis ebenso: Verwaltungsgericht (VG) Ansbach, Urteil vom 5. Dezember 2019 - AN 18 K 18.50042 - VG Magdeburg, Urteil vom 14. Oktober 2019 - 8 A 18/19 - VG Berlin, Beschluss vom 23. August 2018 - 23 K 367.18 A -, jeweils juris.
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