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   VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18   

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VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18 (https://dejure.org/2018,44108)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16.11.2018 - 4 B 328/18 (https://dejure.org/2018,44108)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 16. November 2018 - 4 B 328/18 (https://dejure.org/2018,44108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 712
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 369/17

    Anfechtung der Vaterschaft nach dem Recht des Staates mit dem gewöhnlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
    Deren Erklärungen wird vom Gesetz auch ohne eine gerichtliche Überprüfung der genetischen Abstammung des Kindes eine die rechtliche Vaterschaft des Ehemanns beseitigende Wirkung verliehen (BGH, Urteil vom 20.06.2018 - XII ZB 369/17 -, NJW 2018, 2641).

    Dass durch die vaterschaftsbeseitigende Wirkung in die vom Auslandsrecht begründete Vater-Kind-Zuordnung eingegriffen wird, liegt in der vom deutschen Recht für das Kind bewusst erweiterten Möglichkeit der Vaterschaftsbeseitigung begründet (BGH, Urteil vom 20.06.2018, a. a. O.).

    Nach Sinn und Zweck des § 1599 Abs. 2 BGB muss der erleichterte Statuswechsel eröffnet sein, wenn sogar das nach Rechtskraft der Scheidung geborene Kind nach dem anwendbaren Auslandsrecht noch dem geschiedenen Ehemann als Vater zugeordnet wird (BGH, Beschluss vom 20.06.2018, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2018 - 3 Wx 76/18

    Zulässigkeit der Berichtigung der Eintragung eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
    ZGB gilt ein 300 Tage nach Rechtskraft einer Ehescheidung geborenes Kind als Kind des geschiedenen Ehemannes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2018 - I-3 Wx 76/18 -, juris, BGH, Beschluss vom 19.07.2017, a. a. O.).

    Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16.05.2018 - I-3 Wx 76/18, 3 Wx 76/18 -, juris) vertritt die Auffassung, dass eine in der Türkei erfolgte Ehescheidung an der Anwendbarkeit des § 1592 Nr. 1 BGB nichts ändert, wenn im Zeitpunkt der Geburt eine nach § 107 Abs. 1 FamFG erforderliche Entscheidung der Landesjustizverwaltung über die Anerkennung der Ehescheidung noch nicht vorlag.

    Danach (Art. 286 türk. ZGB) ist eine Beseitigung der Vaterschaft des Ehemannes nur im Wege eines gerichtlichen Anfechtungsverfahrens vorgesehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2018, a. a. O.).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 72/16

    Vaterschaft: Anerkennung bei gesetzlicher Vaterschaft nach ausländischem Recht;

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 72/16 -, NJW 2017, 907), der das beschließende Gericht folgt, ist die rechtliche Vater-Kind-Zuordnung bereits zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes festzustellen.

    ZGB gilt ein 300 Tage nach Rechtskraft einer Ehescheidung geborenes Kind als Kind des geschiedenen Ehemannes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2018 - I-3 Wx 76/18 -, juris, BGH, Beschluss vom 19.07.2017, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 8 ME 3/18

    Abschiebung; Bedingung; Beistandsgemeinschaft zwischen volljährigen

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
    Eine Bindung der einstweiligen Anordnung an eine Klage in der Hauptsache setzt jedenfalls nach dem Wortlaut des gemäß § 123 Abs. 3 VwGO anwendbaren § 926 ZPO einen entsprechenden Antrag des Antragsgegners voraus (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss 30.05.2018 - 8 ME 3/18 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2018 - 2 M 44/18

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers wegen Vaterschaft zu

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
    Hierzu sind die Belange des Elternteils und des Kindes umfassend zu berücksichtigen (OVG LSA, Beschluss vom 10.07.2018 - 2 M 44/18 -, juris).
  • VG Schleswig, 13.03.2018 - 11 B 28/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
    Denn nach § 60 a Abs. 2 Satz 13 AufenthG wird auch die Abschiebung des ausländischen Anerkennenden ausgesetzt, solange das Verfahren nach § 85 a AufenthG nicht durch vollziehbare Entscheidung abgeschlossen ist (vgl. Schl.-Holst. VG, Beschluss vom 13.03.2018 - 11 B 28/18 -, AuAS 2018, 91).
  • OVG Sachsen, 02.11.2017 - 3 B 291/17

    Abschiebung; Kleinkind

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
    Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich - wie hier - um ein kleines Kind handelt, dessen Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein kann (Sächs. OVG, Beschluss vom 02.11.2017 - 3 B 291/17 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14

    Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
    Für den Anordnungsanspruch einer Sicherungsanordnung genügt dabei die Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich zumindest ergibt, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn eine vorläufige Sicherung des in der Hauptsache verfolgten materiellen Anspruchs zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes dringlich ist (OVG LSA, Beschluss vom 01.12.2014 - 2 M 119/14 -, juris).
  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16

    Familiensache: Abstammungsstatut eines Kindes nach den verschiedenen

    Auszug aus VG Magdeburg, 16.11.2018 - 4 B 328/18
    Wird ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland nach der Scheidung der Ehe seiner Mutter geboren und könnte es deshalb - insbesondere ohne vorangehende Vaterschaftsanfechtung - nach deutschem Recht von einem Dritten ohne weiteres anerkannt werden, kann dies zu Konflikten mit solchen über Art. 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 EGBGB berufenen Rechtsordnungen führen, die - wie auch das türkische Recht - das Kind als Abkömmling des (geschiedenen) Ehemannes ansehen, wenn die Empfängniszeit noch in die Zeit vor Beendigung der Ehe fiel (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 03. August 2016 - XII ZB 110/16 -, NJW 2016, 3171).
  • OLG Celle, 16.02.2022 - 21 W 5/21

    Berichtigung eines Geburtseintrags; Anerkennung einer Vaterschaft; Aussetzung

    Denn § 1598 Abs. 1 Satz 2 BGB knüpft die Folge der Unwirksamkeit allein an die Voraussetzungen des § 1597a Abs. 3 BGB (Grüneberg/Siede, a.a.O., § 1598 Rn. 3; VG Magdeburg FamRZ 2019, 712).

    Die Beteiligte zu 2 weist zwar zu Recht darauf hin, dass eine Aussetzung des Beurkundungsverfahrens nicht zur Unwirksamkeit einer bereits zuvor wirksam gewordenen Vaterschaftsanerkennung und hierauf beruhenden Eintragung im Geburtsregister führt (vgl. VG Magdeburg FamRZ 2019, 712).

  • VG München, 19.12.2019 - M 24 K 18.2412

    Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung

    Der vorliegende Fall einer vorangegangenen wirksamen Vaterschaftsanerkennung durch notarielle Beurkundung wird von § 1598 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht erfasst (s.o; vgl. auch VG Magdeburg, B.v. 16.11.2018 - 4 B 328/18 - juris Rn. 19 ff.).

    Es handelt sich insoweit um einen Verfahrensverstoß ohne Außenwirkung (BeckOGK/Balzer, 1.8.2019, BGB § 1598 Rn. 46; so auch VG Magdeburg, B.v. 16.11.2018 - 4 B 328/18 - juris Rn. 19 ff.).

  • VG Regensburg, 09.10.2019 - RN 7 E 19.50948

    Eilantrag gegen Überstellung nach Italien

    Für den Anordnungsanspruch einer Sicherungsanordnung genügt dabei die Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich zumindest ergibt, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist; ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn eine vorläufige Sicherung des in der Hauptsache verfolgten materiellen Anspruchs zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes dringlich ist (VG Magdeburg, B.v. 16.11.2018 - 4 B 328/18 -, juris, Rn. 2 m.w.N.).
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