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   VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17   

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VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17 (https://dejure.org/2018,33997)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17.08.2018 - 5 A 490/17 (https://dejure.org/2018,33997)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 17. August 2018 - 5 A 490/17 (https://dejure.org/2018,33997)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
    Die zweimonatige Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG ist wegen der Besoldung von Richtern mit der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2011 (C-297/10, juris) in Lauf gesetzt worden, weil die zuvor unsichere und zweifelhafte Rechtslage in Bezug auf die Vereinbarkeit eines mit §§ 27, 28 BBesG a.F. vergleichbaren Systems zur Entlohnung von Beschäftigten mit Unionsrecht geklärt worden ist.(Rn.17).

    Bis zur Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2011 (Rs C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai), in dem die Unvereinbarkeit des Besoldungssystems der §§ 27, 28 BBesG a.F. mit der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie geklärt worden ist, war die gegenteilige Rechtsauffassung, §§ 27, 28 BBesG a.F. seien nicht unionsrechtswidrig, jedenfalls vertretbar (s. o.).

    Im vorliegenden Fall ist die unsichere entscheidungserhebliche Rechtsfrage mit der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2011 (C-297/10, juris) objektiv geklärt worden.

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 20.15

    Beamter; Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung; Klärung bei unsicherer

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
    Denn aus diesem Urteil ergibt sich, dass ein mit den §§ 27, 28 BBesG a.F. vergleichbares System zur Entlohnung von Beschäftigten unionsrechtswidrig ist und dass wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot Ausgleichsansprüche entstehen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 20/15 - Rdnr. 12 ff.).

    Der Europäische Gerichthof selbst geht davon aus, dass den Mitgliedstaaten mit dem Urteil in Sachen Hennings und Mai der Bedeutungsgehalt der RL 2000/78/EG in Bezug auf ein mit den §§ 27, 28 BBesG a. F. vergleichbares Besoldungssystem verdeutlicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12, Sprecht, Rdnr. 104, juris), so dass auf diesen Zeitpunkt auch für die Ansprüche von Beamten abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 20/15 - Rdnr. 14, juris).

  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 20.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
    Das setzt gerade nicht voraus, dass sämtliche denkbaren Zweifelsfragen höchstrichterlich entschieden worden sind (BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 20/17 - juris, Rdnr. 13 f.).
  • EuGH, 09.09.2015 - C-20/13

    Unland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
    Nicht erheblich jedenfalls ist, dass der Europäische Gerichtshof zur Unvereinbarkeit der nach dem Dienstalter bemessenen Richterbsoldung mit Unionsrecht mit Urteil vom 09.09.2015 (C-20/13, Unland) entschieden hat.
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
    Bei der Frist im Rahmen des § 15 Abs. 4 AGG handelt es sich um eine mit Art. 9 der RL 2000/78/EG vereinbare Ausschlussfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 - juris; EuGH, Urteil vom 08.07.2010 - 2 C 246/09 - juris, Rdnr. 36 und 38 ff.).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
    Der Europäische Gerichthof selbst geht davon aus, dass den Mitgliedstaaten mit dem Urteil in Sachen Hennings und Mai der Bedeutungsgehalt der RL 2000/78/EG in Bezug auf ein mit den §§ 27, 28 BBesG a. F. vergleichbares Besoldungssystem verdeutlicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - C-501/12, Sprecht, Rdnr. 104, juris), so dass auf diesen Zeitpunkt auch für die Ansprüche von Beamten abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 2 C 20/15 - Rdnr. 14, juris).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
    Die Frist von zwei Monaten macht die Ausübung der den Richtern und Beamten mit dem Unionsrecht verliehenen Rechte weder unmöglich noch erschwert sie diese übermäßig (EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Rs. C-246/09, Bulicke - juris, Rdnr. 39).
  • AG Offenburg, 10.09.2009 - 2 C 246/09
    Auszug aus VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
    Bei der Frist im Rahmen des § 15 Abs. 4 AGG handelt es sich um eine mit Art. 9 der RL 2000/78/EG vereinbare Ausschlussfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 - juris; EuGH, Urteil vom 08.07.2010 - 2 C 246/09 - juris, Rdnr. 36 und 38 ff.).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17
    Dies ist anzunehmen, wenn die zuvor unsichere und zweifelhafte Rechtslage objektiv geklärt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2008 - XI ZR 262/07 - juris, Rdnr. 19).
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