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   VG Magdeburg, 20.07.2020 - 6 A 48/18   

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VG Magdeburg, 20.07.2020 - 6 A 48/18 (https://dejure.org/2020,26507)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.07.2020 - 6 A 48/18 (https://dejure.org/2020,26507)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 6 A 48/18 (https://dejure.org/2020,26507)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.07.2020 - 6 A 48/18
    Stellt bereits die Schiedsstellenentscheidung als solche einen - wenn auch nur eingeschränkt - überprüfbaren vertragsgestaltenden Verwaltungsakt dar, weil sie auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts eine Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung im Einzelfall trifft (Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.04.2019 - L 1 P 9/17 KLO, juris, unter Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, juris), so gilt dies erst recht für die Entscheidung über die Gebührenfestsetzung als bloßem Annex bzw. Nebenverfahren zur Hauptsache.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.04.2019 - L 1 P 9/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis gegen Schiedsstellenbeschluss nach

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.07.2020 - 6 A 48/18
    Stellt bereits die Schiedsstellenentscheidung als solche einen - wenn auch nur eingeschränkt - überprüfbaren vertragsgestaltenden Verwaltungsakt dar, weil sie auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts eine Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung im Einzelfall trifft (Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.04.2019 - L 1 P 9/17 KLO, juris, unter Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.02.2002 - 5 C 25/01 -, juris), so gilt dies erst recht für die Entscheidung über die Gebührenfestsetzung als bloßem Annex bzw. Nebenverfahren zur Hauptsache.
  • VG Magdeburg, 16.11.2022 - 6 A 183/21

    Gebührenfestsetzung durch Schiedsstelle im Jugendhilferecht

    Da auch diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin gerichtlich überprüfbar sein müssen, ist die Schiedsstelle die richtige Beklagte (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 20.07.2020, 6 A 48/18 MD).

    Stellt bereits die Schiedsstellenentscheidung als solche einen vertragsgestaltenden Verwaltungsakt dar, weil sie auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts eine Regelung mit unmittelbarer Außenwirkung im Einzelfall trifft und es sich bei der Schiedsstelle um eine Behörde handelt, so gilt dies erst recht für die Entscheidung über die Gebührenfestsetzung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 20.07.2020, 6 A 48/18 MD).

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