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VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02 |
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- BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot; …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Möglich ist allerdings auch, dass die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage in Folge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird ( BVerwG, U. v. 12.04.2000, Az: 11 A 18.98 , NVwZ 2001, 82).Eine solche Funktionslosigkeit könnte nur dann angenommen werden, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hätten, der die Verwirklichung der bestehenden Planung, hier die Wiederaufnahme des Streckenbetriebs, auf unabsehbare Zeit ausschließt (BVerwG, U. v. 12.04.2000, a. a. O.).
- BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Sie sind jedoch gleichwohl als öffentliche Verkehrsfläche zu qualifizieren und diese öffentliche Zweckbestimmung schließt eine weitergehende bauliche Nutzung und in der Folge die Annahme aus, den mit Gleisanlagen versehenen Flächen wachse z. B. durch die Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ein die Beitragserhebung rechtfertigender Sondervorteil zu (vgl. zur Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, U. v. 11.12.1987, Az: 8 C 85.86 , NVwZ 1988, 632; U. v. 27.10.1993, Az: 8 C 33.92 , NVwZ 1994, 903). - BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94
Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Sie allein können jedoch nicht die Annahme rechtfertigen, die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung sei durch die vorgegebene tatsächliche Situation ausgeschlossen und daher planungsrechtlich nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwG, U. v. 31.08.1995, Az: 7 A 19.94 DVBl. 1996, 50).
- BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
Erschließungsbeitrag - Landesrecht - Heranziehungsbescheid
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Sie sind jedoch gleichwohl als öffentliche Verkehrsfläche zu qualifizieren und diese öffentliche Zweckbestimmung schließt eine weitergehende bauliche Nutzung und in der Folge die Annahme aus, den mit Gleisanlagen versehenen Flächen wachse z. B. durch die Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ein die Beitragserhebung rechtfertigender Sondervorteil zu (vgl. zur Rechtslage im Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, U. v. 11.12.1987, Az: 8 C 85.86 , NVwZ 1988, 632; U. v. 27.10.1993, Az: 8 C 33.92 , NVwZ 1994, 903). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1997 - 15 B 211/97
Ausgestaltung der Beitragsfähigkeit von Kosten einer nachmaligen …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Zwar beschränkt sich im Straßenbaubeitragsrecht im Gegensatz zum Erschließungsbeitragsrecht der Kreis der bei der Verteilung berücksichtungsfähigen Grundstücke nicht auf baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke, vielmehr kommen alle Grundstücke in Betracht, für die die ausgebaute Anlage wirtschaftliche Vorteile im Hinblick auf die Grundstücksnutzung bewirkt (OVG Münster, B. v. 28.04.1997, 15 B 211/97 -). - VG Hamburg, 12.09.1997 - 7 VG 5511/96
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Dies berücksichtigend greift der oben beschriebene enge Funktionszusammenhang zwischen diesem Randstreifen und der Schienenanlage durch und führt dazu, dass die hier streitbefangene Fläche das beitragsrechtliche Schicksal des Schienenweges teilt (vgl. zu Böschungsflächen einer Bahnhofsanlage: VG Hamburg, B.v. 12.09.1997, Az.: 7 VG 5511/96). - BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96
Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Die Zuständigkeit für die Anordnung der Entwidmung liegt nunmehr wegen der Organisationsprivatisierung der Bahn und des grundsätzlichen planungs- und genehmigungsrechtlichen Bezuges einer derartigen Entscheidung beim Eisenbahn- Bundesamt bzw. bei der entsprechend zuständigen Landesbehörde (vgl. BVerwG, U. v. 27.11.1996, Az: 11 A 2.96 , NVwZ 1997, 920). - BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97
Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Eine entsprechende Widmung als Schieneweg kann dabei aufgrund der Indienststellung der auf dem Grundstück befindlichen Gleise unterstellt werden (vgl. für einen anderen Streckenabschnitt BVerwG, Urt. v. 03. März 1999, Az.: 11 A 9.97 ; juris, UA S.3). - BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84
Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung - …
Auszug aus VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
Das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Klägerin ergibt sich zum einen aus dem Gesichtspunkt, dass sie nicht um die Früchte des bereits geführten Prozesses gegen die Vorausleistungserhebung gebracht werden soll (vgl. BVerwG, Urt. V. 18.04.1986, - 8 C 84.84 -, BayVwBl. 1987, 502), zum anderen aus dem Aspekt der Vermeidung eines weiteren Verwaltungsprozesses um die endgültige Beitragserhebung, denn die Klägerin hat in der Sache keine Argumente vorgetragen, die sich spezifisch gegen die Vorausleistungserhebung richten.
- VG Köln, 03.04.2007 - 14 K 8327/04
Entgeltpflicht für die Entnahme von Wasser aus Gewässern; Vorauszahlungen auf das …
So im Ergebnis auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2004, § 21 Rn. 39; HessVGH, Urteil vom 7.12.1978 - V OE 95/77; unklar, da dort - mangels Bestandskraft - wohl nicht entscheidungserheblich, OVG NRW, Urteil vom 16.3.1977 - II A 588/74 -, sowie VG Magdeburg, Urteil vom 22.1.2004 - 2 A 403/02 -, unklar auch BVerwG, Urteil vom 19.12.1997 - 8 B 244/97 - , Juris-Abdruck Rn. 18.