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   VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08 MD, 1 A 363/08   

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VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08 MD, 1 A 363/08 (https://dejure.org/2010,9226)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22.03.2010 - 1 A 363/08 MD, 1 A 363/08 (https://dejure.org/2010,9226)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22. März 2010 - 1 A 363/08 MD, 1 A 363/08 (https://dejure.org/2010,9226)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09

    Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Ein dagegen gerichtetes Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (B. v. 03.12.2009 - 3 M 307/09) blieb erfolglos.

    Soweit das OVG Sachsen-Anhalt im Nachhinein mit Beschluss vom 03.12.2009 (3 M 307/09) anders entschieden habe, sei die daran enthaltene Auffassung falsch und berücksichtige nicht das Gemeinschaftsrecht.

    Deshalb sei der Rechtsstand des OVG Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung 3 M 307/09, wonach sich der Anwendungsbereich der Entscheidung des Bundesgerichtshofes auf die Vergabe öffentlicher Aufträge i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB beschränke und somit nicht den Fall erfasse, dass - wie im vorliegenden Fall - durch Hoheitsakt die Genehmigung zur Erbringung von Rettungsdiensten erteilt werde, falsch und berücksichtige nicht Gemeinschaftsrecht.

    Auch das OVG Sachsen-Anhalt habe in seinem Beschluss 3 M 307/09 erkannt, dass der Gesetzgeber von einem Angebotsverfahren und Angebotspreis spreche und dies in seiner Entscheidung auch angeführt.

    Auch hiernach erweise sich die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt 3 M 307/09 als evident gemeinschaftswidrig.

    Darüber hinaus habe das OVG Sachsen-Anhalt im Verfahren 3 M 307/09 die Rechtsauffassung der Beklagten und ihre eigene Rechtsauffassung hinsichtlich der materiell-rechtlichen Einwendungen geteilt; insofern werde ausdrücklich auf den Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 03.12.2009 verwiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und den Inhalt der Gerichtsakte 1 B 142/09/MD/3 M 307/09 sowie auf den von dem Beklagten übersandten Verwaltungsvorgang.

    Bezüglich des Genehmigungsverfahrens hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss 3 M 307/09 vom 03.12.2009 ausgeführt:.

    Hierzu hat das Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss 3 M 307/09 vom 03.12.2009 ausgeführt:.

    Das ist jedoch unter Verweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt 3 M 307/09 vom 03.12.2009 nicht der Fall, da die Übertragung von Aufgaben nach dem Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt nicht den Begriff des öffentlichen Dienstleistungsauftrags i. S. v. § 99 Abs. 1 u. 4 GWB erfüllt, sondern auch eine vergaberechtliche Bereichsausnahme vorliegt, die die Anwendung des Wettbewerbsrechts ausschließt.

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Art. 45 Abs. 1 EG (in Verbindung mit Art. 55 EG) ist in der Rechtsprechung des EuGH stets dahin ausgelegt worden, dass vom gemeinschaftsrechtlichen Begriff der (dauernden oder zeitweisen) Ausübung öffentlicher Gewalt diejenigen Tätigkeiten erfasst sind, die "für sich genommen eine unmittelbare und spezifische Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt mit einschließen" (vgl. EuGH, Urt. v. 21.6.1974 - Rs. C-2/74, Slg. 1974, 631, Tz. 44/45; Urt. v. 5.12.1989 - Rs. C-3/88, NVwZ 1991, 356, Tz. 13).

    Allerdings kommt gemäß der Rechtsprechung des EuGH eine Ausweitung der in Art. 45 Abs. 1 EG gestatteten Ausnahme auf einen Beruf als Ganzen nur in Betracht, falls die so gekennzeichneten Tätigkeiten derart (nicht abtrennbar) miteinander verknüpft sind, dass die Liberalisierung der Dienstleistungen für den betreffenden Mitgliedstaat die Verpflichtung mit sich brächte, die - wenn auch nur zeitweise - Ausübung öffentlicher Gewalt durch Ausländer zuzulassen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.6.1974, a. a. O., Tz. 46/47).

    Die Ausübung der hoheitlichen Befugnisse des Rettungsdienstes ist mit dem Beruf des Rettungsdienstleisters eng verknüpft (vgl. EuGH, Urt. v. 21.6.1974, a. a. O., Tz. 46/47).

  • OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Bislang war in der Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt entschieden worden, dass eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung im Rettungswesen nicht besteht (Beschlüsse des OLG Naumburg vom 19.10.2000, Az.: - 1 Verg 9/00 - und des OVG Sachsen-Anhalt vom 21. Dezember 2000, Az.: - 1 M 316/00 -).

    Aufgrund der in den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg insoweit gleich gelagerten Gesetzeslage haben mehrere Vergabesenate genauso entschieden (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 24.11.1999 - 13 Verg 7/99, NZBau 2000, 299; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.10.2000 - 1 Verg 9/00, VergabeR 2001, 134; BayObLG, Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 7/03, VergabeR 2003, 563; OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.9.2004 - Verg W 9/04, NZBau 2005, 236).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2009 - 3 M 555/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Insofern sei auch die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (B. v. 02.02.2009 - 3 M 555/08 -) und die des OLG Naumburg (B. v. 23.04.2009 - 1 Verg 7/08) zu berücksichtigen.

    "Das Verwaltungsgericht hat zunächst zutreffend unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 2. Februar 2009 (3 M 555/08, NZBau 2009, 362) ausgeführt, dass Gegenstand des vorliegenden Verfahrens nicht - wie im vorgenannten Verfahren - die Erteilung eines Zuschlages i. S. d. § 97 Abs. 5 GWB ist, sondern die Erteilung einer Genehmigung in Gestalt eines Verwaltungsaktes und die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Genehmigung.

  • VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09

    Trotz BGH: Vergabe von Rettungsdienstleistungen vom VG überprüfbar?

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Unter dem 28.11.2008 ordnete der Beklagte die sofortige Vollziehung der Genehmigung vom 15.09.2008 an und am 15.05.2009 hat die Klägerin um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nachgesucht, den die erkennende Kammer mit Beschluss vom 14.08.2009 (1 B 142/09 MD) ablehnte.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und den Inhalt der Gerichtsakte 1 B 142/09/MD/3 M 307/09 sowie auf den von dem Beklagten übersandten Verwaltungsvorgang.

  • OLG Brandenburg, 09.09.2004 - Verg W 9/04

    Verlängerung der Entscheidungsfrist im Verfahren vor der Vergabekammer; Vergabe

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Aufgrund der in den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg insoweit gleich gelagerten Gesetzeslage haben mehrere Vergabesenate genauso entschieden (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 24.11.1999 - 13 Verg 7/99, NZBau 2000, 299; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.10.2000 - 1 Verg 9/00, VergabeR 2001, 134; BayObLG, Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 7/03, VergabeR 2003, 563; OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.9.2004 - Verg W 9/04, NZBau 2005, 236).
  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Aufgrund der in den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg insoweit gleich gelagerten Gesetzeslage haben mehrere Vergabesenate genauso entschieden (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 24.11.1999 - 13 Verg 7/99, NZBau 2000, 299; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.10.2000 - 1 Verg 9/00, VergabeR 2001, 134; BayObLG, Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 7/03, VergabeR 2003, 563; OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.9.2004 - Verg W 9/04, NZBau 2005, 236).
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Aufgrund der in den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg insoweit gleich gelagerten Gesetzeslage haben mehrere Vergabesenate genauso entschieden (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 24.11.1999 - 13 Verg 7/99, NZBau 2000, 299; OLG Naumburg, Beschl. v. 19.10.2000 - 1 Verg 9/00, VergabeR 2001, 134; BayObLG, Beschl. v. 28.5.2003 - Verg 7/03, VergabeR 2003, 563; OLG Brandenburg, Beschl. v. 9.9.2004 - Verg W 9/04, NZBau 2005, 236).
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Es ist weiter in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass aus Art. 12 Abs. 1 GG im Einzelfall auch die Verpflichtung einer Behörde abgeleitet werden kann, bereits im Vorfeld eines Verwaltungsverfahrens und damit unabhängig von einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Beteiligtenstellung einem potenziellen Verfahrensbeteiligten Informationen zur Verfügung zu stellen, welche dieser bedarf, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine behördliche Genehmigung bewirbt (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.2003 - 3 C 46.02 - NJW 2003, 2696).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08

    Bestimmung von Sachverständigen für technische Prüfungen im behördlichen Ermessen

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
    Einmal davon abgesehen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835), ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - juris; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - juris; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525; zum Luftrettungsdienst: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2008 - 11 LB 266/07 - NdsVBl.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1985 - 11 A 16/84
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 1 B 1.08

    Konkurrierende Anträge auf Genehmigung des Linienverkehrs im Personennahverkehr

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, im Übrigen unbegründeten

  • VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503

    Beteiligung eines dänischen Unternehmens am Vergabeverfahren für Rettungswachen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2000 - 1 M 316/00
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06

    Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

  • VG Köln, 29.08.2008 - 7 L 1205/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01

    Amtshaftung des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

  • OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07

    Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines rettungsdienstrechtlichen

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

  • BFH, 26.06.2008 - X B 31/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08

    Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08

    Anforderungen an die Vergabe der Durchführung der Notfallrettung und des

  • EuGH, 18.12.2007 - C-220/06

    Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia -

  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12

    Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht

    VG Magdeburg - - AZ: VG 1 A 363/08 MD OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 22.02.2012 - AZ: OVG 3 L 259/10.
  • VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
    Gegen die Genehmigung vom 19. September 2008 erhob die Antragstellerin mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten am 13. November 2008 Klage (1 A 363/08 MD).

    Die Streitwertentscheidung beruht auf §§ 52 Abs. 2 und 53 Abs. 3 Nr. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG Dabei orientiert sich das Gericht an dem Wert, den der Bevollmächtigte des Antragstellers in dem Hauptsacheverfahren (1 A 363/08) im Rahmen der Klagebegründung selbst angegeben hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 13. November 2008 (Az.: 1 A 363/08 MD) gegen den dem Beigeladenen erteilten Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 15. Oktober 2008 zu Recht abgelehnt.
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