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   VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11   

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https://dejure.org/2012,23700
VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11 (https://dejure.org/2012,23700)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22.03.2012 - 2 A 46/11 (https://dejure.org/2012,23700)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 22. März 2012 - 2 A 46/11 (https://dejure.org/2012,23700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 15 Abs 3 BauGB, § 92 Abs 3 VwGO
    Rechtshängigkeit bei einseitiger Erledigungserklärung und erfolglosen Erledigungsfeststellungsantrag; Aussetzung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einer Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 14/07

    Erteilung eines Bauvorbescheides

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11
    Darüber hinaus zeigt sich auch an der Vorschrift des § 15 Abs. 3 BauGB, dass der (Bundes-) Gesetzgeber für die Suspendierung eines Genehmigungsanspruches eine eindeutige und eingehende gesetzliche Regelung für erforderlich gehalten hat (vgl. Sächs. OVG, U. v. 20.06.2007 - 1 B 14/07 -).

    Zwar wird der Landesgesetzgeber ausgehend von der rahmenrechtlichen Vorgabe in § 14 Abs. 2 ROG als befugt angesehen, eine entsprechende Ermächtigung zugunsten der Genehmigungsbehörde zu schaffen (vgl. Sächs. OVG, U. v. 20.06.2007 - 1 B 14/07 - Olaf Reidt, Die Bedeutung von (in Aufstellung befindlichen) Zielen der Raumordnung ..., ZfBR 2004, 430 ff.).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11
    Denn die vom Gesetzgeber unter den in § 14 Abs. 2 ROG genannten Voraussetzungen eröffnete Möglichkeit, zur Sicherung eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung die Erteilung einer Baugenehmigung zu untersagen, lässt die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde unberührt, die Baugenehmigung mit der Begründung zu versagen, dem Bauvorhaben (Windkraftanlage) stehe ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung als unbenannter öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegen (BVerwG, U. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 10 B 270/10

    Ersetzung einer Anhörung wegen einer Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch (

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11
    Die Befugnis zum Erlass eines Aussetzungsbescheids ist schließlich nicht als "rechtliches Minus" in der Befugnis des Beklagten zum Erlass eines Ablehnungsbescheides enthalten, denn die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist als eine das Verwaltungsverfahren abschließende Sachentscheidung hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen und der Rechtsfolge ein aliud im Verhältnis zur Zurückstellung eines Genehmigungsgesuchs (vgl. OVG NW, B. v. 14.06.2010 - 10 B 270/10 MD -).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11
    Ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung, das zur Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB führen soll, kann jedoch als sonstiges Erfordernis der Raumordnung i.S.d. § 3 Nr. 4 ROG einem nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben als unbenannter öffentlicher Belang gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen (vgl. etwa BVerwG, U. v. 01.07.2010 - 4 C 4.08 - m. w. N.) und ist als solcher von der Genehmigungsbehörde bei der Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11
    Es muss auch nicht ausdrücklich weiter aufrecht erhalten werden (vgl. BVerwG, U. v. 22.01.1998 - 2 C 4.97 -).
  • OVG Sachsen, 10.02.2012 - 2 A 110/11

    Zulassung der Berufung, Anforderungen an eine Verwendungsabfrage bei einem

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11
    Bereits am 05.05.2011 hat die Klägerin gegen den Aufhebungsbescheid vom 15.04.2011 ferner eine separate neue Klage erhoben mit dem Antrag, den v. g. Bescheid aufzuheben, soweit mit diesem die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Klägerin vom 27.10.2008 für 11 WKA bis zum Ablauf des 14.07.2012 ausgesetzt wird (2 A 110/11 MD).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2006 - 8 A 764/06

    Isolierte Anfechtung eines Zurückstellungsbescheides

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11
    Dies stellt eine eigenständige Rechtsbeeinträchtigung des jeweiligen Antragstellers dar, der regelmäßig ein Interesse an einer zeitnahen sachlichen Bearbeitung und Entscheidung über seinen immissionsrechtlichen Genehmigungsantrag hat (vgl. OVG NW, U. v. 11.10.2006 - 8 A 764/06 -).
  • OVG Sachsen, 06.10.2009 - 2 B 372/09

    Neuorganisation der Bundespolizei; Dienstpostenübertragung; Anordnungsgrund

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11
    Der Rechtsstreit ist zunächst auf die Feststellung beschränkt, ob die Hauptsache erledigt ist.Die einseitig gebliebene Erledigungserklärung führt danach zur Erledigungsfeststellung, wenn ausgehend von dem ursprünglichen Antrag objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist (vgl. BVerwG, U. v. 01.09.2011 - 5 C 21.10 - SächsOVG, B. v. 06.10.2009 - 2 B 372/09 - m. w. N.).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Auszug aus VG Magdeburg, 22.03.2012 - 2 A 46/11
    Der Rechtsstreit ist zunächst auf die Feststellung beschränkt, ob die Hauptsache erledigt ist.Die einseitig gebliebene Erledigungserklärung führt danach zur Erledigungsfeststellung, wenn ausgehend von dem ursprünglichen Antrag objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist (vgl. BVerwG, U. v. 01.09.2011 - 5 C 21.10 - SächsOVG, B. v. 06.10.2009 - 2 B 372/09 - m. w. N.).
  • VG Göttingen, 20.08.2013 - 2 B 306/13

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung einer Windenergieanlage im

    Daneben hat auch das VG Magdeburg (Urteil vom 22. März 2012 - 2 A 46/11 -, zit. nach juris Rn. 25 ff.) eine entsprechende Anwendung dieser Norm im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit der Begründung abgelehnt, eine unbeabsichtigte Regelungslücke bestehe jedenfalls im Raumordnungs- und Landesplanungsrecht nicht.
  • VG Bremen, 07.11.2012 - 1 K 966/10
    VG Meiningen, Urteil vom 29.04.2010 - 8 K 20062/09 Me VG Regensburg, Urteil vom 10.03.2011 - RO 6 K 10.30350 - ; VG Stuttgart, Urteil vom 03.12.2010 - A 7 K 2308/09 - ; VG Göttingen, Urteil vom 08.12.2011 - 2 A 46/11 - VG Kassel, Urteil vom 19.05.2010 - 3 K 892/09.KS.A - und weiter VG Chemnitz, Urteil vom 22.12.2010 - A 5 K 495/10 - ; VG Köln, Urteil vom 28.10.2010 - 20 K 8637/09.A - , juris).
  • VG Bremen, 07.11.2012 - 1 K 238/07
    VG Meiningen, Urteil vom 29.04.2010 - 8 K 20062/09 Me - ; VG Regensburg, Urteil vom 10.03.2011 - RO 6 K 10.30350 - ; VG Stuttgart, Urteil vom 03.12.2010 - A 7 K 2308/09 - ; VG Göttingen, Urteil vom 08.12.2011 - 2 A 46/11 - VG Kassel, Urteil vom 19.05.2010 - 3 K 892/09.KS.A - und weiter VG Chemnitz, Urteil vom 22.12.2010 - A 5 K 495/10 - ; VG Köln, Urteil vom 28.10.2010 - 20 K 8637/09.A -, juris).
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