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   VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12   

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VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12 (https://dejure.org/2013,22901)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23.04.2013 - 5 A 18/12 (https://dejure.org/2013,22901)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23. April 2013 - 5 A 18/12 (https://dejure.org/2013,22901)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12

    Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen;

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12
    Zur Begründung trägt er vor, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 2012 (Az.: 5 C 1.12) stehe fest, dass die Gewährung von Beihilfe im Krankheitsfall nicht vom Nachweis einer Restkostenversicherung abhängig gemacht werden könne.

    Ferner muss der parlamentarische Gesetzgeber die Verantwortung für Beihilfekürzungen (z.B. in Form von Selbstbeteiligungen) übernehmen, wenn sie die Schwelle der Geringfügigkeit überschreiten (vgl. BVerwG, Urteil v. 19.7.2012 - 5 C 1/12 -, juris m.w.N.).

    Zu einer anderen rechtlichen Beurteilung veranlasst entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juli 2012 (- 5 C 1/12 -, NVwZ 2012, 1635).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 11153/12

    Beihilfe für im Basistarif privat Versicherte

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12
    Die Entscheidung, im sog. Basistarif Versicherten Beihilfe nur nach Maßgabe der in den Verträgen nach § 75 Abs. 3b Satz 1 SGB X (juris: SGB 10) vereinbarten Gebührenregelungen zu gewähren, unterliegt nicht dem Gesetzesvorbehalt (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.03.2013 - 10 A 11153/12).(Rn.23).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat hierzu in seinem Urteil vom 15. März 2013 (- 10 A 11153/12 -, zitiert nach juris) ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2011 - 2 S 2353/11

    Keine Beschränkung des Gebührenrahmens für die ärztliche Behandlung im

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12
    Soweit das Verwaltungsgericht Gießen (Urteil vom 26. April 2012 - 5 K 5449/10.GI -, zitiert nach juris) und der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 7. November 2011 - 2 S 2353/11 -, zitiert nach juris) die in § 75a Abs. 3a Satz 2 SGB V vorgesehene Beschränkung des Gebührenrahmens für die ärztliche Behandlung von Versicherten im Basistarif für nicht anwendbar erklärt haben, ist dies darauf zurückzuführen, dass in Hessen und Baden-Württemberg landesspezifische beihilferechtliche Vorschriften existieren, die - anders als etwa § 7 Abs. 1a BayBhV - nicht unmittelbar auf außerhalb der GOÄ stehende Gebührenregelungen wie etwa § 75a Abs. 3a Satz 2 SGB V verweisen.
  • VG Gießen, 26.04.2012 - 5 K 5449/10

    Keine Kürzung der Beihilfe auf Sätze des Basistarifs in Hessen

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12
    Soweit das Verwaltungsgericht Gießen (Urteil vom 26. April 2012 - 5 K 5449/10.GI -, zitiert nach juris) und der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 7. November 2011 - 2 S 2353/11 -, zitiert nach juris) die in § 75a Abs. 3a Satz 2 SGB V vorgesehene Beschränkung des Gebührenrahmens für die ärztliche Behandlung von Versicherten im Basistarif für nicht anwendbar erklärt haben, ist dies darauf zurückzuführen, dass in Hessen und Baden-Württemberg landesspezifische beihilferechtliche Vorschriften existieren, die - anders als etwa § 7 Abs. 1a BayBhV - nicht unmittelbar auf außerhalb der GOÄ stehende Gebührenregelungen wie etwa § 75a Abs. 3a Satz 2 SGB V verweisen.
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12
    In solchen Lebenslagen gebietet die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49/07 -, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2003 - 2 A 10317/03

    Beamtenrecht, Beihilfe, Beihilfenverordnung, Beihilfefähigkeit, Angemessenheit,

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12
    Die hiernach verbleibenden Einschränkungen bei der Arztwahl machen das Anknüpfen der Beihilfeleistungen an die Gebührensätze im Basistarif nicht verfassungswidrig, solange der Basistarif-Versicherte die Möglichkeit hat, zumutbarerweise einen Arzt zu finden, der zur Abrechnung im Basistarif bereit ist, und sich daher keine Deckungslücke für ihn ergibt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2003 - 2 A 10317/03 -, juris).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.04.2013 - 5 A 18/12
    Obwohl das gegenwärtige Beihilfensystem keinen hergebrachten Grundsatz im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG darstellt und daher als solches verfassungsrechtlich nicht verankert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 47/07 -, juris), gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für das Beihilferecht.
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