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   VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17   

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VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17 (https://dejure.org/2017,11526)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.04.2017 - 15 B 3/17 (https://dejure.org/2017,11526)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 (https://dejure.org/2017,11526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag der Haldensleber Bürgermeisterin gegen die vorläufige Dienstenthebung gescheitert

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Antrag der Haldensleber Bürgermeisterin gegen die vorläufige Dienstenthebung gescheitert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13

    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    a) Eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs (§ 38 Abs. 1 Satz 2, Alt. 1 DG LSA) ist vor allem dann zu besorgen, wenn auf Grund von Umständen, die mit dem mutmaßlich begangenen Dienstvergehen in Zusammenhang stehen, eine gedeihliche, der Dienstverrichtung dienende Zusammenarbeit mit dem Beamten gefährdet ist und hierunter die Aufgabenerledigung ernsthaft leiden kann (OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.03.2013, 19 ZD 4/13; VG Regensburg, Beschluss v. 05.12.2016, RN 10A DS 16.1666; beide juris).

    Die allgemeine Befürchtung, eine derartige Situation könne eintreten, reicht nicht aus (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013, 19 ZD 4/13, juris).

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 16a DS 10.1010

    Disziplinarrecht; Leiterin einer Volksschule; Verdacht auf mehrfache

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    Denkbar ist auch, dass durch die Anwesenheit des Beamten Druck auf andere Bedienstete ausgeübt wird (Bay.VGH, Beschluss v. 03.11.2010, 16 a DS 10.1010; juris mit Verweis auf Findeisen, BayDG. 3. Aufl., 2006, Anm. 2.1.2. zu Art. 39).

    Allerdings darf sich die Beurteilung dieser Voraussetzungen nicht nur auf Fakten im Sinne bereits vorgefallener Geschehnisse, sondern auch auf Prognosen stützen (Bay.VGH, Beschluss vom 03.11.2010, 16 a DS 10.1010; juris).

  • VG Magdeburg, 26.05.2016 - 15 B 8/16

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Bürgermeisters

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    Hingegen ist es dem Disziplinargericht verwehrt, anstelle der Disziplinarbehörde eine eigene Ermessenserwägung anzustellen (OVG Saarland, Beschluss v. 18.05.2011, 6 B 211/11; vgl. zusammenfassend zuletzt: VG Magdeburg, Beschluss v. 26.05.2016, 15 B 8/16 MD; alle juris).

    a.) Als Bürgermeisterin ist die Antragstellerin (hauptamtlicher) "Beamter auf Zeit" und unterliegt den beamten- und disziplinarrechtlichen Regelungen (§ 6 BeamtStG; § 7 LBG LSA; § 60 Abs. 1 KVG LSA, 1 Abs. 1 DG LSA; vgl. nur: VG Magdeburg, Urteil vom 06.11.2013, 8 A 9/12 MD und Beschluss v. 26.05.2016, 15 B 8/16 MD mit weiteren Nachweisen auch zu ehrenamtlichen Bürgermeistern; alle juris).

  • BVerwG, 04.01.1996 - 1 DB 16.95
    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    Die pauschale Berufung auf die Tatbestände genügt gerade nicht (BVerwG, Beschluss v. 04.01.1996, 1 DB 16.95; juris).

    Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sind weiterhin zu befürchten, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte mit einer Fortsetzung der Begehung des Dienstvergehens zu rechnen ist (BayVGH, Beschluss vom 11.12.2013, 16a DS 13.706; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand November 2012, Art. 39 Rn. 21 BayDG; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: Oktober 2012, § 38 Rdnr. 16), oder wenn durch die Anwesenheit des Beamten der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.2000, 1 DB 16.00;; Beschl. v. 04.01.1996, 1 DB 16.95; Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 5. Auflage 2012, § 38 Rz. 4).

  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 7/11

    Disziplinarrecht (Gehaltskürzung) - hier: körperliche Belästigung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    Über die Rechtsfrage, ob die verdächtigte Tat auch den Tatbestand eines Dienstvergehens erfüllt, muss Gewissheit bestehen (vgl. ausführlich: VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2012, 8 A 7/11 MD; Thüringer OVG, Urteil v. 06.11.2008, 8 DO 584/07; juris; zusammenfassend: Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Auflage 2009, § 17, Rz. 5).
  • OVG Thüringen, 06.11.2008 - 8 DO 584/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht: Bestimmtheit der

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    Über die Rechtsfrage, ob die verdächtigte Tat auch den Tatbestand eines Dienstvergehens erfüllt, muss Gewissheit bestehen (vgl. ausführlich: VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2012, 8 A 7/11 MD; Thüringer OVG, Urteil v. 06.11.2008, 8 DO 584/07; juris; zusammenfassend: Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Auflage 2009, § 17, Rz. 5).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    Ort und Zeit der einzelnen Handlungen müssen möglichst genau angegeben, die Geschehensabläufe nachvollziehbar beschrieben werden (vgl. nur: BVerwG, Urteile v. 23.11.2006, 1 D 1.06, v. 25.01.2007, 2 A 3.05; Beschlüsse v. 13.03.2006, 1 D 3.06, v. 18.11.2008, 2 B 63.08 und v. 21.04.2010, 2 B 101.09; alle juris).
  • VG Magdeburg, 11.02.2015 - 8 B 19/14

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von 50 % der

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    Gleiches gilt, wenn zu befürchten ist, dass der Beamte im Dienst aufgrund der ihm dienstlich zur Verfügung stehenden Mittel erneut auffällig wird (VG Magdeburg, Beschluss v. 11.02.2015, 8 B 19/14; juris).
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 16.921

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Kollegendiebstahls bei der Polizei

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    Damit fordert die vorläufige Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem anhängigen Disziplinarverfahren als lex specialis gegenüber dem allgemeinen beamtenrechtlichen Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht nur die objektive Gefährdung des Dienstes, sondern auch ein diesbezügliches vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten (vgl. nur: BayVGH, Beschluss v. 20.03.2017, 3 ZB 16.921; juris m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17
    Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens von Amts wegen setzt am Legalitätsprinzip an (BVerwG, Urteil v. 29.07.2010, 2 A 4.09; juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

  • BVerwG, 13.03.2006 - 1 D 3.06

    Altfall nach BDO; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensmangel

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2005 - 80 SN 1.05

    Abstrakte Anforderungen an die Konkretisierung des Sachverhalts in einer

  • VG Meiningen, 07.04.2004 - 6 D 60017/03

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarverfahren; vorläufige

  • VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 9/12

    Dr. Wiegand gegen Stadt Halle - Klage abgewiesen

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 16a DS 13.706

    Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

  • OVG Saarland, 18.05.2011 - 6 B 211/11

    Ermessensausübung bei der Entscheidung über die vorläufige Dienstenthebung und

  • BVerwG, 01.09.2000 - 1 DB 16.00

    Anforderungen an die formelle Einleitung sowie Einstellung eines

  • BVerwG, 21.04.2010 - 2 B 101.09

    Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisses eines Beamten und seines

  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 8 B 5/12

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung

  • VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Nur diese können durch das Disziplinargericht im Rahmen der Würdigung durch Akteninhalte und sonstige - evtl. auch später, im Laufe des Verfahrens nach § 68 HDG hinzutretende - Erkenntnisse untermauert werden, um so die Prognoseentscheidung, das heißt die Ausübung des ordnungsgemäßen Ermessens durch den Dienstherrn, zu überprüfen (vgl. VG Magdeburg, Beschlüsse vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 - und vom 12. Juni 2012 - 8 B 5/12 -, jeweils juris).

    Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sind weiterhin zu befürchten, wenn aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte mit einer Fortsetzung der Begehung des Dienstvergehens zu rechnen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2013 - 19 ZD 4/13 -, juris) oder wenn durch die Anwesenheit des Beamten der Betriebsfrieden so stark gestört wird, dass sich dadurch die Aufgabenerledigung durch andere Bedienstete oder der Dienststelle insgesamt wesentlich erschwert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 DB 16/00 - Beschluss vom 4. Januar 1996 - 1 DB 16/95 - VG Magdeburg, Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Denkbar ist auch, dass durch die Anwesenheit des Beamten Druck auf andere Bedienstete ausgeübt wird (Bay.VGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 16a DS 10.1010 -, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

  • VG Magdeburg, 12.07.2023 - 15 B 21/23

    Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen disziplinarrechtlichen Dienstenthebung;

    Die Suspendierungstatbestände nach § 38 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 DG LSA stehen selbständig nebeneinander; liegt einer dieser Tatbestände vor, genügt dies zum Ausspruch der vorläufigen Dienstenthebung, ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit des anderen Tatbestandes ankommt (VG Magdeburg, Beschluss v. 25.04.2017, 15 B 3/17; juris).

    Damit dient die Suspendierung nach § 38 Abs. 1 Satz 2 DG LSA aber auch insoweit dem dienstlichen Interesse, dass der Beamte aus der "Schusslinie" genommen wird und Ruhe in die Ermittlungen und den Dienstbetrieb gebracht werden (VG Magdeburg, Beschluss v. 25.04.2017, 15 B 3/17; juris).

    Denkbar ist auch, dass durch die Anwesenheit des Beamten Druck auf andere Bedienstete ausgeübt wird (Bay.VGH, Beschluss v. 03.11.2010, 16 a DS 10.1010; juris mit Verweis auf Findeisen, BayDG. 3. Aufl., 2006, Anm. 2.1.2. zu Art. 39; zusammenfassend: VG Magdeburg, Beschuss v. 25.04.2017, 15 B 3/17, juris).

    Solches ist jedoch bei dem Antragsteller aufgrund seiner hierarchischen Spitzenfunktion und Stellung im kommunalen Dienstbetrieb als Behördenleiter nicht möglich (so zum Bürgermeister auch: VG Magdeburg, Beschuss v. 25.04.2017, 15 B 3/17, VG Meiningen, Beschluss vom 07.04.2004, 6 D 60017/03.Me; beide juris).

  • VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19

    Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt

    Das Disziplinargericht stützte sich bei seiner Entscheidung nach § 61 Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt (DG LSA) ausschließlich auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 S. 2 DG LSA, mithin der wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und der wesentlichen Erschwerung der weiteren Ermittlungen (Beschluss v. 25.04.2017; 15 B 3/17 MD; juris).

    Der Kläger ist als Stadtrat der Stadt H... zugleich Dienstvorgesetzter, höherer Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde (§ 45 Abs. 5 KVG LSA) gegenüber der Beklagten als Bürgermeisterin und zur Einleitung des Disziplinarverfahrens (§ 17 Abs. 1 DG LSA), zur vorläufigen Dienstenthebung (§ 38 Abs. 1 DG LSA) und eben zur Erhebung der Disziplinarklage (§ 34 Abs. 2 DG LSA) berufen (VG Magdeburg, Beschluss v. 25.04.2017, 15 B 3/17; juris).

    Ausweislich eines Schriftsatzes des früheren Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 28.03.2017 in dem gerichtlichen Antrag auf Aufhebung der Suspendierung (15 B 3/17 MD) führte dieser aus:.

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 15 B 20/21

    Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters wg. Bevorzugung

    Die Suspendierungstatbestände nach § 38 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 DG LSA stehen selbständig nebeneinander; liegt einer dieser Tatbestände vor, genügt dies zum Ausspruch der vorläufigen Dienstenthebung, ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit des anderen Tatbestandes ankommt (VG Magdeburg, Beschluss v. 25.04.2017, 15 B 3/17; juris).

    Damit dient die Suspendierung nach § 38 Abs. 1 Satz 2 DG LSA aber auch insoweit dem dienstlichen Interesse, dass der Beamte aus der "Schusslinie" genommen wird und Ruhe in die Ermittlungen und den Dienstbetrieb gebracht werden (VG Magdeburg, Beschluss v. 25.04.2017, 15 B 3/17; juris).

    Denkbar ist auch, dass durch die Anwesenheit des Beamten Druck auf andere Bedienstete ausgeübt wird (Bay.VGH, Beschluss v. 03.11.2010, 16 a DS 10.1010; juris mit Verweis auf Findeisen, BayDG. 3. Aufl., 2006, Anm. 2.1.2. zu Art. 39; zusammenfassend: VG Magdeburg, Beschuss v. 25.04.2017, 15 B 3/17, juris).

    Solches ist jedoch bei dem Antragsteller aufgrund seiner hierarchischen Spitzenfunktion und Stellung im kommunalen Dienstbetrieb als Behördenleiter nicht möglich (so zum Bürgermeister auch: VG Magdeburg, Beschuss v. 25.04.2017, 15 B 3/17, VG Meiningen, Beschluss vom 07.04.2004, 6 D 60017/03.Me; beide juris).

  • VG Magdeburg, 21.02.2022 - 15 B 5/22

    Voraussetzungen eines erneuten Antrages zur Aufhebung der vorläufigen

    Die Suspendierungstatbestände nach § 38 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 DG LSA stehen selbständig nebeneinander; liegt einer dieser Tatbestände vor, genügt dies zum Ausspruch der vorläufigen Dienstenthebung, ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit des anderen Tatbestandes ankommt (VG Magdeburg, Beschluss v. 25.04.2017, 15 B 3/17; juris).

    Damit dient die Suspendierung nach § 38 Abs. 1 Satz 2 DG LSA aber auch insoweit dem dienstlichen Interesse, dass der Beamte aus der "Schusslinie" genommen wird und Ruhe in die Ermittlungen und den Dienstbetrieb gebracht werden (VG Magdeburg, Beschluss v. 25.04.2017, 15 B 3/17; juris).

    Denkbar ist auch, dass durch die Anwesenheit des Beamten Druck auf andere Bedienstete ausgeübt wird (Bay.VGH, Beschluss v. 03.11.2010, 16 a DS 10.1010; juris mit Verweis auf Findeisen, BayDG. 3. Aufl., 2006, Anm. 2.1.2. zu Art. 39; zusammenfassend: VG Magdeburg, Beschuss v. 25.04.2017, 15 B 3/17, juris).

    Solches ist jedoch bei dem Antragsteller aufgrund seiner hierarchischen Spitzenfunktion und Stellung im kommunalen Dienstbetrieb als Behördenleiter nicht möglich (so zum Bürgermeister auch: VG Magdeburg, Beschuss v. 25.04.2017, 15 B 3/17, VG Meiningen, Beschluss vom 07.04.2004, 6 D 60017/03.Me; beide juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

    Im Übrigen nimmt die Beklagte Bezug auf ihr Vorbringen im erstinstanzlichen Verfahren sowie auf ihr Vorbringen in den Verfahren des Verwaltungsgerichts Magdeburg mit den Aktenzeichen 15 B 3/17 MD, 15 B 4/17 MD sowie 15 B 23/18 MD, insbesondere die Einlassungen der rechtsanwaltlichen Vertretung im Schriftsatz vom 3. April 2018.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen gerichtlichen Verfahren 10 M 7/17 (15 B 3/17 MD), 10 M 8/17 (15 B 4/17 MD) und 10 M 6/18 (15 B 23/18 MD) sowie die Verwaltungsvorgänge des Klägers Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

    Denn in dem Schriftsatz der Beklagten vom 28. März 2017 in dem Verfahren - 15 B 3/17 MD - [Bd. II, Bl. 259 ff.] wird in dem gerichtlichen Antrag auf Aufhebung der Suspendierung ausgeführt, dass die stellvertretende Bürgermeisterin eigenmächtig und ohne Kenntnis der Abteilungsleiterin Personal - auch aus dem Büro der Beklagten - die den Vorwürfen in ihrem Verfahren zugrundeliegenden Personalakten und -vorgänge zusammengezogen habe.

  • BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die vorläufige Dienstenthebung aus

    Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 MD - ab.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 10 M 6/18

    Möglichkeit der erneuten gerichtlichen Überprüfung einer

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Antragstellerin, die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung der Antragstellerin vom 3. Februar 2017 auszusetzen, in dem Sinne ausgelegt, dass die Antragstellerin die Abänderung des Beschlusses des Disziplinargerichts vom 25. April 2017 (Az. 15 B 3/17 MD, juris), mit dem der Antrag der Antragstellerin auf Aufhebung ihrer vorläufigen Dienstenthebung abgelehnt worden war, begehre.

    Der Senat beschränkt sich insoweit auf die Begründung der vorläufigen Dienstenthebung mit der sonst zu erwartenden wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs (§ 38 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 DG LSA ), auf die das Verwaltungsgericht die vorläufige Dienstenthebung der Antragstellerin selbständig tragend gestützt hat (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 25. April 2017 - 15 B 3/17 MD -, juris, Rn. 19 ff.; insoweit bestätigt von OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 10 M 7/17 -, n. v.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2017 - 2 BvR 1745/17 -, juris, Rn. 21 f.).

  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr;

    Denn der (Ober)Bürgermeister ist nach § 3 LBG LSA i. V. m. § 66 Abs. 5 KVG LSA Dienstvorgesetzter, höherer Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde für den Beklagten (vgl. dazu nur: VG Magdeburg, Urteil v. 06.11.2013, 8 A 9/12 MD; Beschluss v. 26.05.2016, 15 B 8/16 MD; Beschluss v. 25.04.2017, 15 B 3/17; zuletzt ausführlich: VG Magdeburg, Urteil v. 24.11.2020, 15 A 12/19, juris gemeldet).
  • VG Magdeburg, 24.09.2018 - 15 B 23/18

    Suspendierte Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben

    Sie begehrt letztendlich die Abänderung des Beschlusses des Disziplinargerichts vom 25.04.2017 (15 B 3/17 MD; juris), mit welchem das Disziplinargericht den Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Dienstenthebung nach § 61 DG LSA ablehnte.
  • VG Magdeburg, 19.03.2018 - 15 B 21/17

    Pflicht der Disziplinarbehörde zur Überwachung der vorläufigen Dienstenthebung

  • VG Magdeburg, 24.09.2018 - 15 B 20/18

    Suspendierte Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben

  • VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 4/17

    Keine "Durchsuchung" eines Dienst-PC im disziplinarrechtlichen Sinne, wenn Daten

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