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   VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16   

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VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16 (https://dejure.org/2016,54306)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28.01.2016 - 7 B 158/16 (https://dejure.org/2016,54306)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 7 B 158/16 (https://dejure.org/2016,54306)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2015 - 9 S 412/15

    Nachteilsausgleich bei Ärztlicher Prüfung

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
    Wenn sich eine persönlichkeitsbedingte generelle Einschränkung der psychischen Leistungsfähigkeit im Prüfungsergebnis negativ niederschlägt, so wird dadurch dessen Aussagewert nicht verfälscht, sondern in besonderer Weise bekräftigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.03.2015 - 9 S 412/15 -, juris; VG Bremen, Beschl. v. 20.07.2015 - 1 K 257/14 -, juris: kein Anspruch auf Nachteilsausgleich in Form eines Hausarbeitsexamens bei Vorliegen einer Phobie gegen Klausuranfertigung unter Aufsicht).

    Ist hingegen das Unvermögen, innerhalb der festgesetzten Prüfungszeit oder unter regulären Prüfungsbedingungen die gestellte Aufgabe zu bewältigen, nicht in der geistigen Leistungs(un)fähigkeit des Prüflings begründet, sondern hat dies körperliche Ursachen, so hat der Prüfling grundsätzlich Anspruch auf Ausgleich dieses Nachteils (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.03.2015, a. a. O.).

    In diesen Fälle gebieten es das Grundrecht der Berufsfreiheit des Prüflings und der Grundsatz der Chancengleichheit, den Nachteil der Darstellungsfähigkeit insoweit auszugleichen, dass die Prüfungsbedingungen des Prüflings denen nicht behinderter Mitprüflinge entsprechen, er mithin in der Lage ist, seine geistige Leistungsfähigkeit so wie diese darzulegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.03.2015, a. a. O.).

  • VG Bremen, 20.07.2015 - 1 K 257/14
    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
    Wenn sich eine persönlichkeitsbedingte generelle Einschränkung der psychischen Leistungsfähigkeit im Prüfungsergebnis negativ niederschlägt, so wird dadurch dessen Aussagewert nicht verfälscht, sondern in besonderer Weise bekräftigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.03.2015 - 9 S 412/15 -, juris; VG Bremen, Beschl. v. 20.07.2015 - 1 K 257/14 -, juris: kein Anspruch auf Nachteilsausgleich in Form eines Hausarbeitsexamens bei Vorliegen einer Phobie gegen Klausuranfertigung unter Aufsicht).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
    Die typische Ausgleichsmaßnahme in schriftlichen Prüfungen ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit; in Betracht kommt auch die Benutzung technischer Hilfsmittel (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.07.2015 - 6 C 35.14 -, juris m. w. N.).
  • VG Arnsberg, 19.09.2014 - 9 L 899/14

    Anspruch eines Studenten auf Ablegung von Prüfungsleistungen in Form der

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
    Wenn sich eine solche generelle Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Prüfungsergebnis negativ niederschlägt, führt dies nicht zur Verfälschung des Aussagewerts des Prüfungsergebnisses (vgl. VG Arnsberg, Beschl. v. 19.09.2014 - 9 L 899/14 -, juris m. w. N.).
  • VG München, 21.03.2014 - M 21 E 14.1168

    Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
    Prüfungsanforderungen, die eine bestimmte Leistung gerade auch im Rahmen eines vorgegebenen Zeitbudgets mit dem Ziel der Überprüfung des Bestehens bzw. des Umfangs von Eignung und Befähigung abfordern, dürfen nicht an die Leistungsfähigkeit des Prüfkandidaten angepasst werden; denn dann würde eine Prüfung ihren Zweck von vornherein verfehlen (vgl. VG München, Beschl. v. 21.03.2014 - M 21 E 14.1168 -, juris zu einem Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
    Würde ein Antragsteller mit einer einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das in einem Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel (im Wesentlichen) erreichen, ist an die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rdnr. 191 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
    Wenn sich eine persönlichkeitsbedingte generelle Einschränkung der psychischen Leistungsfähigkeit im Prüfungsergebnis negativ niederschlägt, so wird dadurch dessen Aussagewert nicht verfälscht, sondern in besonderer Weise bekräftigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.03.2015 - 9 S 412/15 -, juris; VG Bremen, Beschl. v. 20.07.2015 - 1 K 257/14 -, juris: kein Anspruch auf Nachteilsausgleich in Form eines Hausarbeitsexamens bei Vorliegen einer Phobie gegen Klausuranfertigung unter Aufsicht).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 6 B 34.95

    Klage gegen das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung in der zahnärztlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
    Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Prüfung kann grundsätzlich nur die zeitweise Beeinträchtigung des physischen und psychischen Zustands eines Prüflings und nicht etwa ein Dauerleiden zur Anerkennung einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.07.1995 - 6 B 34.95 -, juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 14 A 624/01

    Umfang und Grenzen des Risikobereichs des Prüflings; Frage der

    Auszug aus VG Magdeburg, 28.01.2016 - 7 B 158/16
    Dementsprechend gehören die von der Antragstellerin geschilderten Prüfungsängste, die zumeist in den spezifischen Belastungen der Prüfungen wurzeln und denen jeder Kandidat je nach Konstitution mehr oder weniger ausgesetzt ist, im Allgemeinen zum Risikobereich des Prüflings (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 05.06.2003 - 14 A 624/01 -, juris).
  • VG Bayreuth, 17.01.2022 - B 3 E 21.1275

    Nachteilsausgleich, Umwandlung der Prüfungsform, Überkompensation, Dauerleiden,

    Dadurch würde das Leistungsbild des Prüflings zu seinen Gunsten und zu Lasten der im Wettbewerb stehenden Mitprüflinge verfälscht (VG Magdeburg, U.v. 28.1.2016 - 7 B 158/16 - BeckRS 2016, 139027 Rn. 22).

    Ein psychisches Leiden im Erwachsenenalter erschwert nicht nur die rein mechanische Lese- und Schreibtätigkeit als technischen Vorgang, sondern beeinträchtigt die gedankliche Erarbeitung der Klausurlösung selbst (vgl. VG Magdeburg, U.v. 28.1.2016 - 7 B 158/16 - BeckRS 2016, 139027 Rn. 25).

  • VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 3023/20

    Studienabschlussprüfung; pauschale Schreibzeitverlängerung für an Autismus

    Denn auch eine Schreibzeitverlängerung für die Bachelorarbeit, Hausarbeiten und Klausuren, deren prüfungsspezifische Zielrichtungen grundverschieden sind (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 28.01.2016 - 7 B 158/16 - juris) vermag an dem Umstand, dass der Kläger mehrere Klausuren im gleichen Semester bzw. mehrere Hausarbeiten parallel zu verfassen hat, nichts zu ändern.
  • VG Düsseldorf, 28.04.2023 - 18 L 641/23

    Nachteilsausgleich in der gymnasialen Oberstufe, Dauerleiden,

    Zitiert nach VG Magdeburg, Urteil vom 28. Januar 2016 - 7 B 158/16 -, juris, Rn. 25 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2023 - 19 E 224/23

    Erhebliche Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit eines Schülers durch

    OVG NRW, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 14 B 1070/16 -, juris, Rn. 5 ff.; VG Magdeburg, Urteil vom 28. Januar 2016 - 7 B 158/16 -, juris, Rn. 29.
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