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   VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01.MZ   

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https://dejure.org/2002,7829
VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01.MZ (https://dejure.org/2002,7829)
VG Mainz, Entscheidung vom 01.02.2002 - 1 L 1106/01.MZ (https://dejure.org/2002,7829)
VG Mainz, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ (https://dejure.org/2002,7829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Speicherung und Verarbeitung von im Rahmen eines Informationsabgleichs (Rasterfahndung) ermittelter personenbezogenen Daten; Inhalt der Antragsbefugnis bei der Speicherung und Verarbeitung von Daten durch staatliche Stellen; Unterschiedliche ...

  • archive.org PDF

    Rasterfahndung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Pressemeldung, 18.02.2002)

    Rasterfahndung erlaubt

  • 123recht.net (Zusammenfassung)

    Rasterfahndung ist rechtmäßig // Konkrete Gefahr von Anschlägen wegen "Dauergefahr" gegeben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01
    Eine Beeinträchtigung seines in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gründenden Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. hierzu grundlegend Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Dezember 1983, BVerfGE 65, 1 = NJW 1984, 419) ist durch die von ihm beanstandete Speicherung und Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen.

    Der für den Antragsteller zu erwartende Eingriff steht seiner Intensität nach nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und den von ihm hinzunehmenden Einbußen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983, aaO S. 54).

  • AG Wiesbaden, 25.09.2001 - 71 Gs 531/01
    Auszug aus VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01
    Richtig ist, dass ausweislich der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen das Fahndungsraster keine Verhaltensmuster enthält (vgl. den mit Antragsschriftsatz vom 23. November 2001 vorgelegten Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 25. September 2001 - Az.: 71 Gs 531/01 -, Blatt 6 ff. der Gerichtsakte).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1999 - LVerfG 2/98

    Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung

    Auszug aus VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01
    Bereits aus diesem Grunde kann sich der Antragsteller nicht auf das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern berufen, welches Schleierfahndungsmaßnahmen außerhalb des Grenzgebietes bei nicht bestehendem Zurechnungszusammenhang für rechtswidrig erklärt hat (Urteil vom 21. Oktober 1999, DVBl 2000, 262, Leitsatz 3; vgl. kritisch hierzu Di Fabio RN 181 zu Art. 2 Fußnote 2).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2002 - 20 W 479/01

    Rasterfahndung: Beschwerderecht einer von der Datenübermittlung betroffenen

    Auszug aus VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01
    Ungeachtet dessen, dass beide Verfahren mithin unterschiedliche Maßnahmen der Polizei zum Gegenstand haben, sei ergänzend angemerkt, dass zwischenzeitlich das OLG Frankfurt den Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 14. November 2001 aufgehoben und die Sache zur neuen Prüfung und Entscheidung zurückverwiesen hat mit der Begründung, die Verneinung des Beschwerderechts des Ausländers durch das Landgericht sei nicht frei von Rechtsfehlern (Beschluss vom 08. Januar 2002 - Az.: 20 W 479/01 -, Blatt 51 der Gerichtsakte).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 28. Mai 1993, BVerfGE 88, 203; vgl. zum Nachstehenden die Leitsätze 1 und 6) bezüglich der im Hintergrund auch des vorliegenden Verfahrens stehenden Bedrohung menschlichen Lebens in unmissverständlicher Form wie folgt zum Ausdruck gebracht:.
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Der Senat schließt sich im Ergebnis sowie im Wesentlichen auch in der rechtlichen Würdigung den überzeugend begründeten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/01 - zur vergleichbaren Vorschrift des § 31 PolGNW und des OVG Rheinland-Pfalz vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG - zur (mit Ausnahme des Rechtsweges) vergleichbaren Vorschrift des § 25 d RhPfPOG an, wonach die dort aus dem gleichen Anlass erfolgte Anordnung der Rasterfahndung rechtmäßig ist (ebenso bereits die Vorinstanz VG Mainz, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ -, ferner auch VG Bremen, Beschluss vom 27. März 2002 - 8 V 356/02 - zu § 29 BremPolG unter Hinweis auf eine entsprechende Auffassung des VG Hamburg, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 14 VG 446/02).

    Es handelt sich um eine Dauergefahr (so zutreffend VG Mainz, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01 MZ), die sich jederzeit erneut verwirklichen kann (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2002).

  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 20 W 55/02

    Datenübermittlung zum Zwecke der Rasterfahndung: Vorliegen einer gegenwärtigen

    Der Senat vermag auch der am 18. Februar 2002 bekannt gewordenen auf der Beratung vom 1. Februar 2002 beruhenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz 1 L 1106/01.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 12 B 10331/02

    Rechtmäßige Rasterfahndung zwecks Terrorismusbekämpfung

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ - wird zurückgewiesen.
  • VG Hamburg, 27.02.2002 - 14 VG 446/02
    Letztlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden und erscheint die Annahme grundsätzlich nicht als abwegig, dass dem Antragsteller aus dem Umstand, dass über ihn durch die Rasterfahndung Daten gesammelt, abgeglichen und weiter verwendet worden sind, irgendwie geartete Nachteile entstehen können, die im Nachhinein nur schwer reparabel wären (so auch VG Mainz, Beschl. v. 1.2.2002, 1 L 1106/01 Mz, Seite 2 der Ausfertigung).

    Staatsangehörigen und die Auffassung des VG Mainz (Beschl. v. 1.2.2002, 1 L 1106/01 Mz).

  • VG Düsseldorf, 06.12.2017 - 29 K 2207/16
    vgl. dazu: Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz Band 1, 5. Auflage 2005, Art. 2, Rdn. 115 ff; Leibholz/Rinck, Grundgesetz Band 1, Art. 2, Rdn. 106 ff.; Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 13. Auflage 2014, Art. 2, Rdn. 62 ff.; vgl. aus der Rechtsprechung nur: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juni 2011 - 1 S 915/11 -, juris, Rdn. 18, m.w.N.; VG Mainz, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ -, juris, Rdn. 34, m.w.N.
  • VG Mainz, 27.03.2007 - 1 K 794/06

    Kein Feststellungsinteresse betreffend die Rechtswidrigkeit einer Rasterfahndung

    Innerhalb dieser Zeitspanne wäre es dem Kläger aber ohne Weiteres möglich gewesen, die Rechtmäßigkeit der ihm gegenüber ergriffenen Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen, wie dies auch andere von der seinerzeit bundesweit durchgeführten Rasterfahndung betroffene Personen getan haben (vgl. hierzu etwa VG Mainz, Beschluss vom 01. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ - VG Gießen, Beschluss vom 08. November 2002 - 10 G 4463/02 -, JURIS).
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