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   VG Mainz, 06.09.2019 - 1 L 629/19.MZ   

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https://dejure.org/2019,51710
VG Mainz, 06.09.2019 - 1 L 629/19.MZ (https://dejure.org/2019,51710)
VG Mainz, Entscheidung vom 06.09.2019 - 1 L 629/19.MZ (https://dejure.org/2019,51710)
VG Mainz, Entscheidung vom 06. September 2019 - 1 L 629/19.MZ (https://dejure.org/2019,51710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 57 Abs 1 Buchst f EUV 2016/679, Art 77 Abs 1 EUV 2016/679, § 11 S 3 FamFG, § 11 S 4 FamFG, § 13 Abs 1 FamFG
    Anforderungen an die Fortsetzung eines Beschwerdeverfahrens nach EUV 2016/679 Art 77 Abs 1; datenschutzrechtliche Relevanz der Bewilligung von Akteneinsicht an einen Rechtsanwalt; Umfang der Untersuchung einer Beschwerde nach EUV 2016/679 Art 77 Abs 1 durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus VG Mainz, 06.09.2019 - 1 L 629/19
    Der Nachweis der Vollmacht ist erst dann erforderlich, wenn die Vollmacht bestritten wird (§ 11 Satz 3 FamFG) oder der Rechtsanwalt selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner eigenen Bevollmächtigung weckt (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 -, juris Rn. 11; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. August 2011 - 3 Wx 80/11 -, juris Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 03.08.2011 - 3 Wx 80/11

    Überprüfung der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch das Gericht

    Auszug aus VG Mainz, 06.09.2019 - 1 L 629/19
    Der Nachweis der Vollmacht ist erst dann erforderlich, wenn die Vollmacht bestritten wird (§ 11 Satz 3 FamFG) oder der Rechtsanwalt selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner eigenen Bevollmächtigung weckt (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 -, juris Rn. 11; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. August 2011 - 3 Wx 80/11 -, juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92

    Erlaß einer Regelungsanordnung in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen

    Auszug aus VG Mainz, 06.09.2019 - 1 L 629/19
    Ein besonderes Dringlichkeitsinteresse besteht, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen sowie der öffentlichen Interessen und der Interessen Dritter nicht zumutbar ist, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, NVwZ-RR 1993, 387 [389]; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 123 Rn. 26).
  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 100/99

    Wirkung und Umfang einer Vertretungsanzeige für die beklagte Partei

    Auszug aus VG Mainz, 06.09.2019 - 1 L 629/19
    Es genügt zunächst, dass sich der Rechtsanwalt ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zum Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten bestellt hat (BGH, Urteil vom 17. Januar 2002 - IX ZR 100/99 (KG) -, juris; Zimmermann, in: Keidel, FamFG, a.a.O.).
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