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   VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09.MZ   

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VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09.MZ (https://dejure.org/2009,20253)
VG Mainz, Entscheidung vom 11.11.2009 - 3 K 101/09.MZ (https://dejure.org/2009,20253)
VG Mainz, Entscheidung vom 11. November 2009 - 3 K 101/09.MZ (https://dejure.org/2009,20253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung; Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Mainz, 07.03.2008 - 3 L 86/08

    Zur Erteilung einer Befreiung von einer ausnahmsweise nachbarschützenden

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09
    Das erkennende Gericht lehnte diesen Antrag durch Beschluss vom 07. März 2008 (3 L 86/08.MZ) ab.

    Die Verwaltungs- und Widerspruchsakten der Beklagten sowie die Gerichtsakten 3 L 6/08.MZ, 3 L 86/08.MZ und 3 L 536/08.MZ liegen der Kammer vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Abs. 3 Nr. 2 des Bebauungsplans "R. - Im R." über ihren Belange der Allgemeinheit betreffenden Regelungsgehalt auch nachbarschützende Wirkung beigemessen; insoweit kann das erkennende Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen auf die den Beteiligten bekannten Beschlüsse der Kammer vom 07. März 2008 - 3 L 86/08.MZ - und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Mai 2008 - 1 B 10379/08.OVG - Bezug nehmen.

    Insbesondere werden durch die erteilte Befreiung ersichtlich nicht die Grundzüge der Planung berührt; insoweit kann zur Begründung im Einzelnen auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 07. März 2008 (a.a.O. S. 7 des Umdrucks) Bezug genommen werden, die insoweit vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 06. Mai 2008 - 1 B 10280/08.OVG - vollumfänglich bestätigt wurden.

    Zur Begründung dessen und zur Vermeidung von Wiederholungen verweist die Kammer insoweit auf die Ausführungen in ihrem Beschluss vom 07. März 2009 im Verfahren 3 L 86/08.MZ sowie in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Mai 2008 im Verfahren 1 B 10280/08.OVG und sieht insoweit von weiteren Ausführungen ab, zumal der Kläger dem nicht mehr substantiiert entgegen getreten ist.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09
    Dies ergibt sich aus folgendem: Mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen vermittelt § 31 Abs. 2 BauGB nachbarschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 409) mit der Folge, dassbei einer fehlerhaften Befreiung von einer nachbar schützenden Festsetzung eines Bebauungsplans ein nachbarlicher Abwehranspruch gegeben ist, dass also bei nachbarschützenden Festsetzungen jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung führen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, NVwZ-RR 1999, 8).

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 19. September 1986, a.a.O. S. 410) auf die zum "Gebot der Rücksichtnahme" entwickelten Grundsätze abzustellen.

    Maßgeblich sind insoweit die konkreten Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08

    Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09
    Dieser Antrag wurde vom erkennenden Gericht durch Beschluss vom 13. März 2008 (3 L 6/08.MZ) abgelehnt, die hiergegen erhobene Beschwerde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz durch Beschluss vom 06. Mai 2008 (1 B 10379/08.OVG) zurückgewiesen.

    Die Verwaltungs- und Widerspruchsakten der Beklagten sowie die Gerichtsakten 3 L 6/08.MZ, 3 L 86/08.MZ und 3 L 536/08.MZ liegen der Kammer vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09
    Dies ergibt sich aus folgendem: Mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen vermittelt § 31 Abs. 2 BauGB nachbarschützende Wirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 409) mit der Folge, dassbei einer fehlerhaften Befreiung von einer nachbar schützenden Festsetzung eines Bebauungsplans ein nachbarlicher Abwehranspruch gegeben ist, dass also bei nachbarschützenden Festsetzungen jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung führen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, NVwZ-RR 1999, 8).

    Dies bedeutet, dass die unter Erteilung einer Befreiung von einer Nachbarschutz vermittelnden Festsetzung des Bebauungsplans ergangene Baugenehmigung auf die Klage des Nachbarn hin aufzuheben ist, wenn die Befreiung objektiv rechtswidrig erteilt worden wurde, denn eine objektiv rechtwidrig erteile Befreiung verletzt den Nachbarn stets in seinen Rechten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07.OVG - [zu § 69 LBauO]).

  • VG Aachen, 18.02.2009 - 3 K 673/08

    Demokratische Republik Kongo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09
    Die Beigeladenen haben keinen Antrag gestellt, treten jedoch der Klage unter Hinweis auf Vorbringen in den vorangegangenen Eilverfahren und dem Klageverfahren 3 K 673/08.MZ.
  • OVG Berlin, 05.02.1993 - 2 S 23.92

    Bauplanungsrecht, Bauweise, Maß der Nutzung, Überbaubare Grundstücksfläche,

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09
    Da jedoch durch den Bebauungsplan im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eine Gewichtung der verschiedenen, widerstreitenden Interessen vorgenommen wurde, werden nachbarliche Belange nur dann zu überwinden sein, wenn die für eine Befreiung sprechenden Belange als sich wesentlich schwerwiegender erweisen; letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Befreiung nur zu einer unbedeutenden Verschlechterung der bauplanungsrechtlichen Situation der Nachbarschaft führt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 10. März 1986 - 6 A 133/84 -, BRS 46 Nr. 153; OVG Berlin, Beschluss vom 05. Februar 1993 - 2 S 23.92 -, BRS 55 Nr. 120).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.03.1986 - 6 A 133/84
    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09
    Da jedoch durch den Bebauungsplan im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB eine Gewichtung der verschiedenen, widerstreitenden Interessen vorgenommen wurde, werden nachbarliche Belange nur dann zu überwinden sein, wenn die für eine Befreiung sprechenden Belange als sich wesentlich schwerwiegender erweisen; letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Befreiung nur zu einer unbedeutenden Verschlechterung der bauplanungsrechtlichen Situation der Nachbarschaft führt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 10. März 1986 - 6 A 133/84 -, BRS 46 Nr. 153; OVG Berlin, Beschluss vom 05. Februar 1993 - 2 S 23.92 -, BRS 55 Nr. 120).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 1 A 10230/07

    Bauordnungsrecht; Nachbarschutz; Höchstlänge einer Grenzbebauung

    Auszug aus VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09
    Dies bedeutet, dass die unter Erteilung einer Befreiung von einer Nachbarschutz vermittelnden Festsetzung des Bebauungsplans ergangene Baugenehmigung auf die Klage des Nachbarn hin aufzuheben ist, wenn die Befreiung objektiv rechtswidrig erteilt worden wurde, denn eine objektiv rechtwidrig erteile Befreiung verletzt den Nachbarn stets in seinen Rechten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07.OVG - [zu § 69 LBauO]).
  • VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18

    Kein Bordell an der Grundstücksgrenze

    Eine solche objektive rechtswidrige Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften verletzt nämlich den Nachbarn stets in seinen Rechten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07 -, ESOVG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 4 B 64/98 -, NVwZ-RR 1999, 8 und VG Mainz, Urteil vom 11. November 2009 - 3 K 101/09.MZ -, juris zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB).
  • VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12

    Baurecht: Nachbarschützende Wirkung von hinteren Baugrenzen

    Dies bedeutet, dass die unter Erteilung einer Befreiung von einer Nachbarschutz vermittelnden Festsetzung des Bebauungsplans ergangene Baugenehmigung auf die Klage des Nachbarn hin aufzuheben ist, wenn die Befreiung objektiv rechtswidrig erteilt wurde, denn eine objektiv rechtwidrig erteile Befreiung verletzt den Nachbarn stets in seinen Rechten (VG Mainz, Urteil vom 11. Dezember 2009 - 3 K 101/09.MZ -, juris m.w.N.).
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