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   VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16.MZ   

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VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16.MZ (https://dejure.org/2017,27789)
VG Mainz, Entscheidung vom 12.07.2017 - 3 K 1256/16.MZ (https://dejure.org/2017,27789)
VG Mainz, Entscheidung vom 12. Juli 2017 - 3 K 1256/16.MZ (https://dejure.org/2017,27789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 Abs 2 GemO RP, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 34 Abs 1 S 1 StrG RP, § 41 Abs 1 S 1 StrG RP
    Straßenrecht; Sondernutzungserlaubnis für den Verkauf traditioneller Artikel im Brauchtumszusammenhang - fastnachtliche Zugplaketten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Straßensondernutzungserlaubnis zum Verkauf von Fastnachtsartikeln aus einem Bauchladen heraus

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkauf traditioneller fastnachtlicher Zugplaketten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98

    Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich -

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    Es handelt sich vielmehr um eine gewerbliche Betätigung, bei der ein Verkehrsinteresse nicht vorhanden oder allenfalls nebensächlich ist und die nicht auf individuelle Begegnung angelegt ist; er unterfällt damit nicht mehr dem Gemeingebrauch (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 S 2051/98 -, ESVGH 50, 143 = juris Rn. 41; VG Karlsruhe, a.a.O.).

    Etwas anderes kommt insoweit nur in Betracht, soweit diese Belange im konkreten "Straßenbild" der Straße, in der die Sondernutzung ausgeübt werden soll, einen fassbaren Niederschlag gefunden hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Dezember 2014, a.a.O. = juris Rn. 22; VGH BW, Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O. = juris Rn. 45).

    Einer Festlegung in Satzungsform bedarf es hierzu indessen nicht; ausreichend sind verwaltungsinterne Richtlinien (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Dezember 2014 a.a.O. = juris Rn 22; VGH BW, Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O. = juris Rn. 46).

    Abgrenzungsprobleme im Einzelfall sind bei Umsetzung des Konzepts im Rahmen der Ermessensausübung anhand der festgelegten Grundsätze unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens, insbesondere des Gleichbehandlungsgebots nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - zu lösen (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O. = Rn. 46).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 A 10294/14

    Werbeständer in Ohrform in der Koblenzer Innenstadt

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    In Anbetracht dessen, dass die Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis grundsätzlich im Ermessen der Straßenbaubehörde steht (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 1 A 10294/14.OVG -, AS 43, 126 = juris Rn. 20), hätte die Verpflichtung zum Erlass des begehrten Verwaltungsakts nur ausgesprochen werden können, wenn mit Blick auf die konkreten Umstände des Falls nur eine einzige, bestimmte und ermessensfehlerfreie Entscheidung in Betracht gekommen wäre (sog. Ermessensreduktion auf Null).

    Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis darf neben wegerechtlichen Belangen im engeren Sinne auch auf andere Gesichtspunkte abgestellt werden, sofern sie mit der Straße und ihrem Widmungszweck (noch) in einem hinreichend engen sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15.8.2013 - 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 4. Dezember 2014, a.a.O. = juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 18. März 2014 - 5 S 348/13 -, NVwZ-RR 2014, 539 = juris Rn. 36 [jeweils m.w.N.]).

    Etwas anderes kommt insoweit nur in Betracht, soweit diese Belange im konkreten "Straßenbild" der Straße, in der die Sondernutzung ausgeübt werden soll, einen fassbaren Niederschlag gefunden hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Dezember 2014, a.a.O. = juris Rn. 22; VGH BW, Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O. = juris Rn. 45).

    Einer Festlegung in Satzungsform bedarf es hierzu indessen nicht; ausreichend sind verwaltungsinterne Richtlinien (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Dezember 2014 a.a.O. = juris Rn 22; VGH BW, Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O. = juris Rn. 46).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2013 - 1 B 10669/13

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie; ästhetische

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    aa) Zu den im Rahmen der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis berücksichtigungsfähigen Gründen mit straßenrechtlichem Bezug gehört u.a. auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15.8.2013 - 1 B 10669/13 -, juris Rn. 10; NRW, Urteil vom 7. April 2017 - 11 A 2068/14 -, juris Rn. 54; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 1 D 166/17 -, juris Rn. 57).

    Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis darf neben wegerechtlichen Belangen im engeren Sinne auch auf andere Gesichtspunkte abgestellt werden, sofern sie mit der Straße und ihrem Widmungszweck (noch) in einem hinreichend engen sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15.8.2013 - 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 4. Dezember 2014, a.a.O. = juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 18. März 2014 - 5 S 348/13 -, NVwZ-RR 2014, 539 = juris Rn. 36 [jeweils m.w.N.]).

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Rechtsbedenken, dass die Beklagte in ihre Entscheidung, dem XXV - anders als dem Kläger - eine entsprechende Sondernutzungsnutzungserlaubnis zum Verkauf in erster Linie von Zugplaketten (und nur im Annex von Fastnachtsartikeln) mit einem Bauchladen zu erteilen, die Herkömmlichkeit und Tradition des Zugplakettenverkaufs als ein aus ihrer Sicht das Straßenbild mitgestaltendes Element in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 15.8.2013 - 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 11; VG Osnabrück, Beschluss vom 24.3.2003 - 1 B 6/03 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240 = juris Rn. 40 m.w.N.).

    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012, a.a.O. = juris Rn. 42 m.w.N.).

  • VG Neustadt, 28.01.2016 - 3 L 4/16

    Hörgerät bei 85 jährigem reicht nicht für Fahrerlaubnisentziehung

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    Ein von der Vorsitzenden des Klägers gestellter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Inhalts, die dem XXV erteilte Sondernutzungserlaubnis in der Fastnachtskampagne 2015/2016 aufzuheben, wurde vom erkennenden Gericht durch Beschluss vom 15. Januar 2016 im Verfahren 3 L 4/16.MZ abgelehnt, die hiergegen erhobene Beschwerde durch unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2016 (1 B 10555/16.OVG) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten in den Gesichtsakten sowie auf die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten der Beklagten einschließlich der Gerichtsakte 3 L 4/16.MZ Bezug genommen.

  • VG Münster, 08.05.2014 - 8 K 2350/13

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Sondernutzungserlaubnis für eine

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    Die Beklagte hat nachvollziehbar dargestellt, dass dem dem XXV genehmigte Verkauf von "Zugplakettchen" u.a. mit Bauchläden einem herkömmlichen (gewerblichen) Verkauf von Waren (von Fastnachtsartikeln) eine besondere Bedeutung zukomme, weil er als ein das Straßenbild in der Fastnachtszeit gestaltendes Element der Brauchtumspflege anzusehen sei, das eine im Vergleich zum Kläger unterschiedliche Behandlung erlaube (vgl. zum Aspekt der Brauchtumspflege als anerkennenswertes Interesse bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen VG Münster, Urteil vom 8. Mai 2014 - 8 K 2350/13 -, juris Rn. 29; VG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2001 - 16 K 4925/98 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    Aus dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG bzw. dem aus dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG abgeleiteten rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220 = juris Rn. 19 ) folgt, dass eine seitens der Behörde ausgeübte Verwaltungspraxis in der Vergangenheit zu einer Ermessensbindung gegenüber dem Bürger führt, von der in vergleichbaren Fällen nicht willkürlich abgewichen werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18/11 -, BVerwGE 143, 50 = juris Rn. 32; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Auflage 2010, § 40 Rn. 25).
  • VG Düsseldorf, 06.02.2001 - 16 K 4925/98

    Sondernutzungserlaubnis Container Altkleidersammelcontainer Altkleidercontainer

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    Die Beklagte hat nachvollziehbar dargestellt, dass dem dem XXV genehmigte Verkauf von "Zugplakettchen" u.a. mit Bauchläden einem herkömmlichen (gewerblichen) Verkauf von Waren (von Fastnachtsartikeln) eine besondere Bedeutung zukomme, weil er als ein das Straßenbild in der Fastnachtszeit gestaltendes Element der Brauchtumspflege anzusehen sei, das eine im Vergleich zum Kläger unterschiedliche Behandlung erlaube (vgl. zum Aspekt der Brauchtumspflege als anerkennenswertes Interesse bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen VG Münster, Urteil vom 8. Mai 2014 - 8 K 2350/13 -, juris Rn. 29; VG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2001 - 16 K 4925/98 -, juris Rn. 21).
  • VG Köln, 06.08.2007 - 11 K 6707/05

    Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    Allein die Unterscheidung nach der Verwendung des Gewinns aus dieser Tätigkeit (fremd- oder eigennützig) wäre kein straßenrechtlich haltbares Differenzierungskriterium, das im Gegensatz zu anderen Bewerbern die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den Kläger rechtfertigen würde (vgl. VG Köln, Urteil vom 6. August 2007 - 11 K 6707/05 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16
    Aus dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG bzw. dem aus dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG abgeleiteten rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220 = juris Rn. 19 ) folgt, dass eine seitens der Behörde ausgeübte Verwaltungspraxis in der Vergangenheit zu einer Ermessensbindung gegenüber dem Bürger führt, von der in vergleichbaren Fällen nicht willkürlich abgewichen werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18/11 -, BVerwGE 143, 50 = juris Rn. 32; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Auflage 2010, § 40 Rn. 25).
  • VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03

    Bratwurststand; Ermessensreduzierung; Fußgängerzone; Innenstadtbereich;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 11 A 2068/14

    Ermesen bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

  • OVG Saarland, 22.02.2017 - 1 D 166/17

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakaten mit

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2014 - 3 M 58/14

    Bauordnung; Anwendung des vereinfachten Genehmigungverfahrens

  • VG Ansbach, 19.03.2007 - AN 10 K 05.04197
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 5 S 348/13

    Vergabe von Außenbewirtungsflächen bei konkurrierenden Interessenten

  • VG Würzburg, 04.09.2012 - W 4 K 12.364

    Werbeanlage; fehlendes Sachbescheidungsinteresse; Sicherheit und Leichtigkeit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95

    Warenverkauf; Bauchladen auf öffentlichen Wegeflächen; Erlaubnispflichtige

  • VG Aachen, 30.04.2008 - 6 L 176/08

    Keine Erlaubnis für "Grillwalker" in der Adalbertstraße

  • VG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 K 2371/02

    Fußgängerzone; Sondernutzung; Bauchladenverkauf; Gestaltungskonzept der Gemeinde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2006 - 11 A 2642/04

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

  • OVG Berlin, 17.09.2003 - 1 B 15.03

    Betrieb eines "Grillwalkers" als Sondernutzung

  • VG Mainz, 20.06.2018 - 3 K 907/17

    Sondernutzungserlaubnis für Altkleidersammelcontainer

    Der Stadtrat der Beklagten konnte das Standortkonzept als verwaltungsinterne Richtlinie beschließen; einer Festlegung als Satzung bedurfte es nicht (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 1 A 10294/14 -, juris, Rn. 22; VG Mainz, Urteil vom 12. Juli 2017 - 3 K 1256/16.MZ -, juris, Rn. 26).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2018 - 1 A 11842/17

    Keine Erlaubnis für Bauchladenverkauf von Fastnachtsartikeln in Mainz

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 12. Juli 2017 - 3 K 1256/16.MZ - abzuändern und festzustellen, dass der von der Beklagten erteilte Ablehnungsbescheid vom 30. November 2015 rechtswidrig gewesen ist.
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