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   VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17.MZ   

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VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17.MZ (https://dejure.org/2018,33482)
VG Mainz, Entscheidung vom 13.06.2018 - 1 K 1317/17.MZ (https://dejure.org/2018,33482)
VG Mainz, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 1 K 1317/17.MZ (https://dejure.org/2018,33482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 2 K 14.00481

    Schriftliche Klageerhebung durch nicht unterzeichnetes Telefax

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Klägerin auch nach der Barabhebung weiterhin Eigentümerin des Geldes geblieben ist (so auch: VG Ansbach, Urteil vom 10. September 2015 - AN 2 K 14.00481 -, juris Rn. 31).

    (1) Der erforderliche zeitliche Zusammenhang zwischen der Vermögensverfügung und der Beantragung von Ausbildungsförderung wäre gegeben, denn die Übereignung des Geldbetrags soll am 2. April 2012, mithin knapp drei Monate vor Stellung des Antrags auf Ausbildungsförderung, erfolgt sein (vgl. hierzu VG München, Urteil vom 29. März 2012 - 12 A 2098/10 -, juris Rn. 49 [drei Monate]; VG Ansbach, Urteil vom 10. September 2015 - AN 2 K 14.00481 -, juris Rn. 34 [sechs Monate]).

    Allerdings spricht vorliegend ganz erheblich gegen eine darlehensweise Überlassung der Geldmittel für den Führerschein, dass die Zeugin R. trotz ihrer schwierigen finanziellen Situation die Kosten für den Führerschein der Klägerin darlehensweise übernommen haben soll, obwohl die Klägerin bereits im Jahre 2009 - also zu dem Zeitpunkt, als die Entscheidung gefallen ist, dass die Klägerin den Führerschein erwerben soll - über erhebliches Vermögen auf ihrem Sparbuch bei der A-Bank verfügt hat (so auch: VG Ansbach, Urteil vom 10. September 2015 - AN 2 K 14.00481 -, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Sie hat sich gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - SGB I - am Zweck der Ermächtigung orientiert und das Interesse der Klägerin an der Beständigkeit der rechtswidrigen Bewilligung mit dem öffentlichen Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und an einem sparsamen Umgang mit staatlichen Haushaltsmitteln abgewogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10/12 -, juris Rn. 40).

    Die Beklagte durfte auch die aus dem Datenabgleich erlangten Informationen verwerten und zum Anlass nehmen, die Klägerin zu ergänzenden Angaben zu ihrem Kapitalvermögen aufzufordern (vgl. § 41 Abs. 4 BAföG; BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10/12 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Für die Anerkennung eines behaupteten Darlehens als bestehende Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30/07 -, juris Rn. 24; dem folgend: OVG RP, Beschlüsse vom 23. März 2009 - 7 A 11119/08.OVG -, BA S. 3 f.; vom 15. August 2008 - 7 A 11375/07 -, juris Rn. 5), allein maßgeblich, ob ein Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden auch nachgewiesen werden kann.

    Dabei sind die für und gegen einen wirksamen Vertragsabschluss sprechenden Indizien im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu gewichten und zu würdigen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 4. September 2008, a.a.O., juris Rn. 25 bis 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 12 A 2098/10

    Rechtsmissbräuchliches Handeln eines Auszubildenden bei rechtsgrundloser und

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Es genügt der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1983, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2011 - 12 A 2098/10 -, juris Rn. 3 ff. m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 2. August 2006 - 12 C 06.491 -, juris Rn. 3; VGH BW, Urteil vom 29. April 2009 - 12 S 2493/06 -, juris Rn. 31).

    (1) Der erforderliche zeitliche Zusammenhang zwischen der Vermögensverfügung und der Beantragung von Ausbildungsförderung wäre gegeben, denn die Übereignung des Geldbetrags soll am 2. April 2012, mithin knapp drei Monate vor Stellung des Antrags auf Ausbildungsförderung, erfolgt sein (vgl. hierzu VG München, Urteil vom 29. März 2012 - 12 A 2098/10 -, juris Rn. 49 [drei Monate]; VG Ansbach, Urteil vom 10. September 2015 - AN 2 K 14.00481 -, juris Rn. 34 [sechs Monate]).

  • BVerwG, 28.05.2004 - 5 B 52.04

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Die Jahresfrist beginnt, sobald die Rücknahmebehörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 5 B 52/04 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 02.02.2009 - 1 A 50/08

    Ausbildungsförderung; Vermögensübertragung; Rechtsmissbrauch; Rückforderung;

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Grobe Fahrlässigkeit liegt dabei grundsätzlich selbst dann vor, wenn im Antragsformular nicht ausdrücklich nach im Vorfeld unentgeltlich an Dritte übertragenem Vermögen gefragt wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. März 2009 - 7 A 11119/08.OVG -, BA S. 5 f. m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 1 A 50/08 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 20. August 2007 - 12 C 07.633 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 06.06.1990 - 5 B 19.90

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Umfang der Vermögensberechnung -

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Nach der Legaldefinition des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Halbs. 2 SGB X, die auch bei der Auslegung von § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1990 - 5 B 19/90 -, juris Rn. 4), liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.
  • VGH Bayern, 20.08.2007 - 12 C 07.633
    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Grobe Fahrlässigkeit liegt dabei grundsätzlich selbst dann vor, wenn im Antragsformular nicht ausdrücklich nach im Vorfeld unentgeltlich an Dritte übertragenem Vermögen gefragt wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. März 2009 - 7 A 11119/08.OVG -, BA S. 5 f. m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 1 A 50/08 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 20. August 2007 - 12 C 07.633 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 74/02

    Haftung der Bank wegen Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten im Rahmen

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Dies setzt aber voraus, dass der Genehmigende sich der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewusst ist oder fahrlässig bei dem Erklärungsempfänger das Vertrauen hervorruft, es handle sich um eine Genehmigung (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2005 - XI ZR 79/04 -, juris Rn. 21; vom 16. September 2003 - XI ZR 74/02 -, juris Rn. 25).
  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
    Dass die Klägerin über dieses Vermögen nicht verfügen konnte - z.B. weil sich das Sparbuch im Besitz ihrer Großeltern befand, diese daher als Gläubiger des auf dem Sparbuch angesparten Guthabens anzusehen wären und der Klägerin einen Zugriff auf das Vermögen nicht gestatteten (vgl. zur Inhaberschaft an einem Sparguthaben: BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 -, juris Rn. 9 ff.) - wurde vorliegend nicht geltend gemacht.
  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund

  • BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95

    Ermittlung des Inhabers eines Girokontos

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2008 - 7 A 11375/07

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Angehörigendarlehen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 12 S 2493/06

    Ausbildungsförderung; Zweckschenkung; Bereicherungsanspruch; vermögensmindernde

  • VGH Bayern, 02.08.2006 - 12 C 06.491
  • VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912

    Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche

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