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   VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12.MZ   

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VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12.MZ (https://dejure.org/2012,12139)
VG Mainz, Entscheidung vom 14.05.2012 - 3 L 298/12.MZ (https://dejure.org/2012,12139)
VG Mainz, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 3 L 298/12.MZ (https://dejure.org/2012,12139)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31a Abs 1 S 1 StVZO, § 28 VwVfG RP
    Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark; Straßenverkehrsrecht erfordert Prognose weiterer Verkehrszuwiderhandlungen mit anderen Fahrzeugen; kein Mengenrabatt bei Streitwertfestsetzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrtenbuchauflage auf den gesamten Fahrzeugpark eines Fahrzeughalters; Unaufklärbarkeit von Verkehrsverstößen mit anderen Fahrzeugen des Halters; Streitwertfestsetzung für jedes betroffene Fahrzeug nach Nr. 46.13 des Streitkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage - Unzulässigkeit bei Dauer von 30 Monaten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkehrsordnungswidrigkeiten: Zur Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    558.000 Gegenstandswert für Fahrtenbuchauflage für Fuhrpark

  • heise.de (Pressemeldung, 20.06.2012)

    Zu schnell gefahren: Fahrtenbuchauflage für Fuhrpark möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Fahrtenbuch für 93 Fahrzeuge

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine fuhrparkweite Fahrtenbuchauflage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Fahrtenbuchauflage für kompletten Fuhrpark

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer Fahrtenbuchauflage für eine Flotte von 93 Fahrzeugen eines Unternehmens

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verkehrsordnungswidrigkeiten: Zur Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage: 558.000 EUR Gegenstandswert

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Verkehrsverstöße mit Firmenwagen - 93 Fahrzeuge - welches fuhr zu schnell?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für Gesamtfuhrpark war fehlerhaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark bei Verkehrsverstoß mit nur einem Fahrzeug - Weitere angeführte unaufgeklärte Verkehrsverstöße als Beurteilungsgrundlage nicht ausreichend

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    Insoweit ist aber zunächst nicht zu beanstanden, dass sich der Antragsgegner in Anbetracht des konkreten, mit drei Punkten im Verkehrszentralregister zu bewertenden Verkehrsverstoßes für die Auflage eines Fahrtenbuches entschieden hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227, 229).

    Nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist für die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage und für die Einstufung der Schwere eines Verkehrsverstoßes auf das Punktesystem in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zurückzugreifen und die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage schon bei erstmaliger Begehung eines mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, NJW 1995, 2866 = juris [Rdnrn. 10 f.; Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386 = juris [Rdnr. 2]).

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    Bereits ein erstmaliger unaufgeklärter, mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß reicht regelmäßig für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit ankommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386 = juris [Rdnr. 2]; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 L 22/05.NW -, ESRIA).

    Nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist für die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage und für die Einstufung der Schwere eines Verkehrsverstoßes auf das Punktesystem in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zurückzugreifen und die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage schon bei erstmaliger Begehung eines mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoßes gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, NJW 1995, 2866 = juris [Rdnrn. 10 f.; Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386 = juris [Rdnr. 2]).

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 245/93

    Grob fahrlässiges Organisationsverschulden des Spediteurs; Darlegungs- und

    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    In der Rechtsprechung wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrages zu veranschlagen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1996, 2305, 2306 = juris [Rdnr. 9]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher

    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    In der Rechtsprechung wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrages zu veranschlagen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1996, 2305, 2306 = juris [Rdnr. 9]).
  • OVG Saarland, 17.01.2000 - 9 V 16/99

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Zur

    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    Diese Rechtsprechung wird aber schon nicht von allen Gerichten bei der Festsetzung des Streitwerts angewandt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 9 V 16/99 -, juris [Rdnr. 17. ff.]; VG Cottbus, a.a.O. Rdnr. 45).
  • VG Augsburg, 24.11.2006 - Au 3 K 06.00526
    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    Ist ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wegen Ermessensfehlgebrauchs bzw. -ausfalls - insbesondere aufgrund unzureichender Ermittlung des Sachverhaltes gegeben, so führt dies zur Rechtswidrigkeit der Fahrtenbuchanordnung insgesamt; das Verwaltungsgericht ist insoweit nicht befugt, die unverhältnismäßige Fahrtenbuchauflage selbst ermessensgerecht auf das "Tatfahrzeug" zu begrenzen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 24. November 2006 - Au 3 K 06.00526 -, juris [Rdnr. 29]).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 6 VR 6.05

    Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    Denn es besteht kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. November 2005 - 6 VR 6.05 -, NVwZ 2006, 597; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -, NJW 2006, 2714; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 967).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    Von diesem Grundsatz ausgehend ist i n der Rechtsprechung anerkannt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. November 2005 - 12 ME 315/05 -, DAR 2006, 167, 168 = juris [Rdnr. 6m.w.N.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2006 - 10 B 10371/06

    Fahrerlaubnisrecht; Entscheidung während eines Strafverfahrens

    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    Denn es besteht kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. November 2005 - 6 VR 6.05 -, NVwZ 2006, 597; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -, NJW 2006, 2714; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 967).
  • VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge des Halters -

    Auszug aus VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12
    Unverhältnismäßig ist die Fahrtenbuchauflage aber dann, wenn die Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters gestützt wird, ohne dass die Behörde eine Prognose darüber angestellt hat, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit (den) anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - W 6 S 11.367 -, juris [Rdnr. 30]); VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris [Rdnr. 29]).
  • VG Neustadt, 18.01.2005 - 4 L 22/05

    Verwaltungsgericht: Fahrtenbuchauflage rechtens

  • VG Stuttgart, 08.01.2004 - 3 K 5347/03

    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Fahrzeughalters

  • VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Ermittlungsumfang der Behörde;

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Dabei ist die Behörde in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zunächst gehalten, Art und Umfang des Fuhrparks zu ermitteln, damit die Auswirkungen auf den Fahrzeughalter beurteilt werden können (OVG Lüneburg, B. v. 2.11.2005 - 12 ME 315/05 - juris Rn. 6; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 19; VG Mainz, B. v. 14.5.2012 - 3 L 298/12.MZ - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - 3 M 727/12

    Zum Streitwert bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrages zu veranschlagen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, juris unter Bezugnahme auf BayVGH, Beschl. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 -, DAR 1994, 335; a. A. OVG Saarland, Beschl. v. 25.05.2007 - 1 B 121/07 -, juris; VG Mainz, Beschl. v. 14.05.2012 - 3 L 298/12.MZ -, juris; VG Cottbus, Urt. v. 11.09.2007 - 2 K 1526/04 -, juris).
  • VG Braunschweig, 26.06.2018 - 6 A 161/17

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage; Tatmehrheit; Überholverbot

    Jeder Zuwiderhandlung gegen das Überholverbot liegt ein neuer Tatentschluss zugrunde, der es in einem solchen Fall rechtfertigt, für die Bemessung der Fahrtenbuchauflage die für die einzelnen Verstöße vorgesehenen Punktzahlen zu addieren (s. auch VG Mainz, B. v. 14.05.2012 - 3 L 298/12.MZ -, juris Rn. 14).
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