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VG Mainz, 16.10.2006 - 3 K 14/06.MZ |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VG Mainz, 16.10.2006 - 3 K 14/06
Denn ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB setzt in Abgrenzung zur Splittersiedlung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB voraus, dass in der näheren Umgebung - d.h. in dem Bereich, auf den sich einerseits die Ausführung des Vorhabens auswirken und der andererseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägen oder beeinflussen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, 380) - eine tatsächlich aufeinander folgende, zusammenhängende Bebauung besteht, die den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt, ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 06. November 1968 - 4 C 2.66 -, BVerwGE 31, 20, 21, und - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22, 26, 27). - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus VG Mainz, 16.10.2006 - 3 K 14/06
Denn ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB setzt in Abgrenzung zur Splittersiedlung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB voraus, dass in der näheren Umgebung - d.h. in dem Bereich, auf den sich einerseits die Ausführung des Vorhabens auswirken und der andererseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägen oder beeinflussen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, 380) - eine tatsächlich aufeinander folgende, zusammenhängende Bebauung besteht, die den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt, ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 06. November 1968 - 4 C 2.66 -, BVerwGE 31, 20, 21, und - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22, 26, 27). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VG Mainz, 16.10.2006 - 3 K 14/06
Denn ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB setzt in Abgrenzung zur Splittersiedlung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB voraus, dass in der näheren Umgebung - d.h. in dem Bereich, auf den sich einerseits die Ausführung des Vorhabens auswirken und der andererseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägen oder beeinflussen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, 380) - eine tatsächlich aufeinander folgende, zusammenhängende Bebauung besteht, die den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt, ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 06. November 1968 - 4 C 2.66 -, BVerwGE 31, 20, 21, und - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22, 26, 27).
- VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 200/06
Voraussetzungen für ein Abweichen von nachbarschützenden Vorschriften und die …
Denn bei dem Gebiet "Landgraben" der Beklagten, in dem die Grundstücke der Kläger und des Beigeladenen liegen, handelt es sich nicht um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB, sondern um eine Splittersiedlung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB (vgl. zuletzt die Urteile der Kammer vom 16. Oktober 2006 - 3 K 965/05.MZ, 3 K 14/06.MZ und 3 K 15/06.MZ -).