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   VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12.MZ   

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https://dejure.org/2013,29093
VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12.MZ (https://dejure.org/2013,29093)
VG Mainz, Entscheidung vom 16.10.2013 - 3 K 1164/12.MZ (https://dejure.org/2013,29093)
VG Mainz, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 3 K 1164/12.MZ (https://dejure.org/2013,29093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 Nr 1 BinSchG, § 3 Abs 1 Nr 1 BinSchG, § 6.29 Nr 5b BinSchStrO
    Wasserverkehrsrecht; Vorrang der Schleusung von Containerschiffen auf dem Neckar; Rechtfertigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung des Vorrangs einer Schleusung von Containerschiffen mit dem Ziel Überseehäfen auf dem Neckar

Besprechungen u.ä. (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Bei der Prüfung von Berufsausübungsregelungen im Bereich wirtschaftlicher Betätigung ist davon auszugehen, dass das Grundgesetz dem Gesetzgeber bzw. der Exekutive in der Bestimmung wirtschaftspolitischer Ziele und der zu ihrer Verfolgung geeigneten Maßnahmen einen Beurteilungs- und Handlungsspielraum lässt und dass der Gesetzgeber bzw. die Exekutive durch wirtschaftspolitische Lenkungsmaßnahmen das freie Spiel der Kräfte korrigieren darf (vgl. BVerfGE 39, 210 [225 f.] m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund also gerade dem Containertransport durch eine bevorzugte Schleusung einen Anreiz zum Umstieg auf den Transport auf der Wasserstraße Neckar zu bieten, ist von dem im Bereich des wirtschaftlichen Eingriffs besonders hervorzuhebenden Beurteilungs- und Handlungsspielraum der Beklagten gedeckt (vgl. BVerfGE 39, 210 [225 f.]).

    Die Beurteilung und Prognose im Bereich wirtschaftspolitischer Zusammenhänge als sachgerecht und vertretbar, darf seitens der Gerichte nur dann verneint werden, wenn sich die Maßnahme bei Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten im Entscheidungszeitpunkt als eindeutig zweckuntauglich erweist (vgl. BVerfGE 117, 163 [189]; 39, 210 [230 f.]; 30, 292 [319]).

    Die Beeinträchtigung von bloßen Chancen und Verdienstmöglichkeiten ist durch dieses Grundrecht nicht geschützt (BVerfGE 39, 210 [237]).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Die Vorschleusungsberechtigung stellt eine Berufsausübungsregelung dar, die zumindest mittelbar geeignet ist, die Berufsfreiheit der Kläger zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 125, 260 [359]; BVerwG, Urteil vom 16.1.2007 - 6 C 15/06 -, NJW 2007, 1478 und juris, Rn. 31).

    Es gelten jedoch die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das heißt der Eingriff muss zur Erreichung des Eingriffsziels geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein (vgl. zu Vorstehendem BVerfGE 125, 260 [360] m.w.N.).

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt (vgl. BVerfGE 125, 260 [361]:.

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Auch dient der Vorrang für Containerschiffe nicht der einseitigen Unterstützung bei (die Güterschifffahrt insgesamt belastenden) termingebundenen Geschäften, sondern der Bevorrechtigung einer darüber hinaus spezifischen Konditionen unterworfenen Containerschifffahrt, die eine Sonderstellung rechtfertigt und die Möglichkeit der Zielerreichung auch erwarten lässt (vgl. BVerfGE 117, 163 [188]).

    Die Beurteilung und Prognose im Bereich wirtschaftspolitischer Zusammenhänge als sachgerecht und vertretbar, darf seitens der Gerichte nur dann verneint werden, wenn sich die Maßnahme bei Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten im Entscheidungszeitpunkt als eindeutig zweckuntauglich erweist (vgl. BVerfGE 117, 163 [189]; 39, 210 [230 f.]; 30, 292 [319]).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Vorgeschichte auslegbaren Regelungen im Sinne einer Generalklausel sind grundsätzlich anerkannt, sie erlauben auch - wie hier - Eingriffe in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 131, 130 [145]; 82, 209 [224 f.]; 54, 224 [234 f.]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Die Beurteilung und Prognose im Bereich wirtschaftspolitischer Zusammenhänge als sachgerecht und vertretbar, darf seitens der Gerichte nur dann verneint werden, wenn sich die Maßnahme bei Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten im Entscheidungszeitpunkt als eindeutig zweckuntauglich erweist (vgl. BVerfGE 117, 163 [189]; 39, 210 [230 f.]; 30, 292 [319]).
  • BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

    Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung,

    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Die Vorschleusungsberechtigung stellt eine Berufsausübungsregelung dar, die zumindest mittelbar geeignet ist, die Berufsfreiheit der Kläger zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 125, 260 [359]; BVerwG, Urteil vom 16.1.2007 - 6 C 15/06 -, NJW 2007, 1478 und juris, Rn. 31).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Vorgeschichte auslegbaren Regelungen im Sinne einer Generalklausel sind grundsätzlich anerkannt, sie erlauben auch - wie hier - Eingriffe in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 131, 130 [145]; 82, 209 [224 f.]; 54, 224 [234 f.]).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Vielmehr hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, welche Pflichten zur Sicherstellung von Gemeinwohlbelangen er Privaten im Rahmen ihrer Berufstätigkeit auferlegt (vgl. BVerfGE 109, 64 ).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Vielmehr reicht insoweit eine hinreichende Sach- und Verantwortungsnähe zwischen der beruflichen Tätigkeit und der auferlegten Verpflichtung (vgl. BVerfGE 95, 173 ).
  • BVerwG, 04.07.1969 - VII C 26.65
    Auszug aus VG Mainz, 16.10.2013 - 3 K 1164/12
    Die Ausübung der Schifffahrt ist keine Inanspruchnahme eines Gewässers auf Grund des Gemeingebrauchs, sondern eine andere zulässige Benutzung bestimmter Gewässer im Rahmen der Vorschriften des Schifffahrtsrechts und weiterer Vorschriften des WaStrG (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.7.1969 - VII C 26/65 -, BVerwGE 32, 299 und juris, Rn. 32; Albrecht Friesecke, Bundeswasserstraßengesetz, 6. Aufl. 2009, S. 178 f.).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 1 BvR 3017/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Notars gegen die aufsichts- behördliche

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