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   VG Mainz, 19.12.2014 - 4 L 1467/14.MZ   

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https://dejure.org/2014,43353
VG Mainz, 19.12.2014 - 4 L 1467/14.MZ (https://dejure.org/2014,43353)
VG Mainz, Entscheidung vom 19.12.2014 - 4 L 1467/14.MZ (https://dejure.org/2014,43353)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 4 L 1467/14.MZ (https://dejure.org/2014,43353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 21 Abs 2 Nr 3 BG RP, § 25 Abs 1 Nr 8 BG RP, § 12 Abs 1 S 1 LbV RP
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Dienstpostenvergabe; fehlerhafte dienstliche Beurteilung; Anforderungen an ein konstitutives Anforderungsprofil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Ermöglichung eines objektiven Leistungsvergleichs infolge dienstlicher Beurteilungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Aktueller Leistungsvergleich bei Beförderung erforderlich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aktueller Leistungsvergleich bei Beförderung erforderlich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aktueller Leistungsvergleich bei Beförderung erforderlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beamtenbeförderungsposten nur bei aktueller Leistungsbeurteilung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Beförderung ist aktueller Leistungsvergleich erforderlich - Beurteilung für Beförderungsdienstposten darf zwischenzeitliche Beförderung eines Bewerbers nicht unberücksichtigt lassen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2014 - 4 L 1467/14
    Diese Vorwirkung begründet in Fällen der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber für den Unterlegenen einen Anordnungsgrund und führt dazu, dass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Fällen grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (vgl. zu alledem BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - juris, Rn. 11 f., sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 2 B 10430/14 - juris).

    Sind Bewerber mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden, muss der Dienstherr zunächst die Beurteilungen unter Anlegung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auswerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis nehmen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013, a.a.O., Rn. 46).

    Für den Fall, dass der Antragsgegner bei einem erneuten Auswahlverfahren das erstellte Anforderungsprofil - soweit es konstitutiv ist - für eine Vorauswahl der Bewerber verwenden will, sei zur Klarstellung noch darauf hingewiesen, dass das vorliegende Anforderungsprofil insoweit erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet, da es dienstpostenbezogen ist, was nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - juris) nur ganz ausnahmsweise zulässig ist.

  • OVG Thüringen, 08.04.2011 - 2 EO 192/09

    Beurteilung bei Beförderung im Beurteilungszeitraum

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2014 - 4 L 1467/14
    Dies muss zwingend bei der Beurteilung berücksichtigt werden (OVG Thüringen, Beschluss vom 8. April 2011 - 2 EO 192/09 -).

    Das gilt auch dann, wenn der Beamte auf demselben Dienstposten befördert worden ist und dieselben Aufgaben wie zuvor wahrnimmt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 8. April 2011, a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2014 - 4 L 1467/14
    Auch wenn dieser Erfahrungswert nicht schematisch angewandt werden darf, sondern in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ist in der Regel eine nachvollziehbare Begründung zu erwarten, wenn einem beförderten Beamten in der Beurteilung die gleichen Noten gegeben werden, wie er sie vor seinem Aufstieg in das höhere Statusamt erhielt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2014 - 4 L 1467/14
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 6 Satz 4 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG (vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, IÖD 2014, 42).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 B 10430/14

    Anspruch auf Beförderungsdienstposten - vorläufiger Rechtsschutz - Bedeutung der

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2014 - 4 L 1467/14
    Diese Vorwirkung begründet in Fällen der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber für den Unterlegenen einen Anordnungsgrund und führt dazu, dass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Fällen grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (vgl. zu alledem BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - juris, Rn. 11 f., sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juni 2014 - 2 B 10430/14 - juris).
  • VGH Bayern, 29.10.2014 - 3 CE 14.2073

    Funktionsstelle bei dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien; Oberstudienrat

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2014 - 4 L 1467/14
    Die Voraussage, das mit einem Eilantrag letztlich verfolgte Ziel, dass der Dienstherr das Auswahlermessen zu Gunsten des Antragstellers ausübt, sei unerreichbar, ist im Übrigen nur in zweifelsfreien Ausnahmefällen denkbar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 3 CE 14.2073 - juris).
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