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   VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18.MZ   

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VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18.MZ (https://dejure.org/2018,48288)
VG Mainz, Entscheidung vom 19.12.2018 - 1 L 1135/18.MZ (https://dejure.org/2018,48288)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 1 L 1135/18.MZ (https://dejure.org/2018,48288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 BVerfGG, Art 1 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst; Nichtberücksichtigung wegen einer Vorbeschäftigung

  • Wolters Kluwer

    Angestellter; Arbeit; Arbeitgeber; Arbeitsrecht; Arbeitsverhältnis; Auswahl; Auswahlkriterium; Auswahlverfahren; Befristung; Berufsfreiheit; Bestenauslese; Bestenauwahl; Bestimmtheit; Bundesagentur; Bundesagentur für Arbeit; Bundesanstalt; Bundesanstalt für Arbeit; ...

  • esovgrp.de

    BVerfGG § 31,GG Art 1,... GG Art 1 Abs 3,GG Art 12,GG Art 12 Abs 1,GG Art 19,GG Art 19 Abs 4,GG Art 33,GG Art 33 Abs 2,GVG § 17a,GVG § 17a Abs 3,GVG § 17a Abs 3 S 3,TzBfG § 14,TzBfG § 14 Abs 2,TzBfG § 14 Abs 2 S 2,VwGO § 44a
    Angestellter, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Auswahl, Auswahlkriterium, Auswahlverfahren, Befristung, Berufsfreiheit, Bestenauslese, Bestenauswahl, Bestimmtheit, Bundesagentur für Arbeit, Bundesanstalt für Arbeit, Dienstrecht, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    Das sich sonst aus § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ergebende Verbot der sachgrundlosen Befristung des Arbeitsvertrags kann für die Beteiligten insbesondere unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14 -, NZA 2018, 774, Rn. 63).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 6. Juni 2018 (- 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14 -, NZA 2018, 774) dahingehend mit gemäß § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) bindender Wirkung entschieden, dass es einen Verstoß gegen die in Art. 12 Abs. 1 GG verbürgte Berufswahlfreiheit darstellt, sofern eine weitere sachgrundlose Befristung ausnahmslos - auch etwa bei lange zurückliegenden Vorbeschäftigungen - ausgeschlossen ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 7 Sa 134/15

    Auswahlentscheidung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    Der Antragsteller hat eine von ihm gerügte Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, der sowohl auf Beamte als auch - wie hier - auf Angestellte im öffentlichen Dienst Anwendung findet (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 -, juris, Rn. 28; LAG RP, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 7 Sa 134/15 -, BeckRS 2016, 66616, Rn. 55 ff.), zumindest in dem Sinne glaubhaft machen können, dass die ausnahmslose Beschränkung des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung auf Bewerber, die bisher nicht bei der Antragsgegnerin beschäftigt waren, im konkreten Fall unzulässig war.

    Das Auswahlprofil stellt damit die Verbindung zwischen dem vom Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zu bestimmenden Charakter der Stelle und den von den Bewerbern zu erfüllenden Voraussetzungen her (LAG RP, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 7 Sa 134/15 -, BeckRS 2016, 66616, Rn. 57).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst das Recht eines Bewerbers um eine Stelle auf eine faire und chancengleiche Behandlung unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens sowie darauf, dass der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber über die Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei und unter Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 19 der Verfassung für Rheinland-Pfalz (LV) niedergelegten Grundsatzes der Bestenauslese ("Leistungsgrundsatz") allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entscheidet (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 10 B 11626/16 -, juris, Rn. 9 f., vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 -, juris, Rn. 4 ff., vom 14. September 2017 - 2 B 11207/17 -, juris, Rn. 10 m.w.N. und vom 29. August 2016 - 2 B 10648/16 -, juris, Rn. 5; insgesamt kürzlich auch VG Mainz, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 4 L 587/18.MZ -, juris, Rn. 5).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle ist insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die einschlägigen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind, ob der gesetzliche Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt worden sind, ob von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist, ob die allgemein gültigen Wertungsmaßstäbe beachtet worden sind und ob sich der Arbeitgeber nicht von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG -, juris, Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 8 B 11220/03

    Neue Deponieregeln müssen rechtzeitig umgesetzt werden - Eilantrag des

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    Läuft die beantragte einstweilige Anordnung auf eine vollständige oder zeitweilige Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, so kann wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes effektiver Rechtsschutzgewährung eine einstweilige Anordnung ausnahmsweise nur dann ergehen, wenn bei einer Ablehnung des Antrags auf Gewährung von vorläufigen Rechtsschutz und einer Verweisung auf das Hauptsacheverfahren den Rechtsuchenden nicht ausgleichbare Nachteile entstehen, deren Hinnahme ihm nicht zuzumuten ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4. November 2003 - 8 B 11220/03 -, NVwZ 2004, 363).

    Die Anforderungen an den Nachweis des geltend gemachten Anspruchs sind dabei umso höher, je stärker sich das mit der Anordnung Begehrte mit dem Ziel der Hauptsache deckt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4. November 2003 - 8 B 11220/03 -, NVwZ 2004, 363; Beschluss vom 15. März 1978 - 2 B 154/78 -, NJW 1978, 2355).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    Der Antragsteller hat eine von ihm gerügte Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, der sowohl auf Beamte als auch - wie hier - auf Angestellte im öffentlichen Dienst Anwendung findet (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 -, juris, Rn. 28; LAG RP, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 7 Sa 134/15 -, BeckRS 2016, 66616, Rn. 55 ff.), zumindest in dem Sinne glaubhaft machen können, dass die ausnahmslose Beschränkung des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung auf Bewerber, die bisher nicht bei der Antragsgegnerin beschäftigt waren, im konkreten Fall unzulässig war.

    Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat vor der Besetzung jeder Stelle zwingend ein Anforderungsprofil festzulegen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 -, juris, Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2018 - 1 B 1381/17

    Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Mitbewerber bei Vergabe eines

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    Der hiesige Antrag im vorläufigen Rechtsschutz wäre hier nur dann mangels Rechtsschutzbedürfnis abzulehnen gewesen, wenn eine Einstellung ansonsten evident aussichtslos wäre, der Antragsteller die Anforderungen im Übrigen also offensichtlich nicht erfüllen würde (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 7. Juni 2018 - 1 B 1381/17 -, juris, Rn. 41 ff.).
  • VGH Bayern, 25.10.2017 - 21 CS 17.1077

    Versand von Waffen und Munition durch DHL

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    Das Unterliegen in Bezug auf die Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (Antrag zu 3.) ist insoweit nur von untergeordneter Bedeutung (§ 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO; vgl. für die Anfechtung einer behördlichen Zwangsgeldandrohung: BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 21 CS 17.1077 -, juris, Rn. 16).
  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    In einem etwaigen weiteren (Klage-)Verfahren wäre dann abschließend darüber zu befinden, ob der Antragsteller anstatt eines Konkurrenten hätte eingestellt werden müssen (vgl. zu einem Anspruch auf Schadensersatz: BAG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 -, NZA 2018, 515, Rn. 25).
  • OVG Hamburg, 07.07.2016 - 5 So 110/15

    Androhung eines Ordnungsgeldes zur Einleitung der Vollstreckung aus einer auf

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    Für den Antrag zu 3. als Teil des Vollstreckungsverfahrens war kein Streitwert festzusetzen, weil sich die dortigen Gerichtsverfahrenskosten nicht nach einem Streitwert bemessen, sondern in einer Festgebühr erschöpfen (vgl. HambOVG, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 5 So 110/15 -, juris, Rn. 25 ff.).
  • VGH Hessen, 05.02.1993 - 7 TG 2479/92

    Erlaß einer Regelungsanordnung in schulrechtlichen Nichtversetzungssachen

    Auszug aus VG Mainz, 19.12.2018 - 1 L 1135/18
    Voraussetzung ist grundsätzlich, dass dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Interessen sowie der öffentlichen Interessen und der Interessen Dritter nicht zumutbar ist, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten (vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 1993 - 7 TG 2479/92 -, NVwZ-RR 1993, 387 [389]; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 123, Rn. 26).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

  • VG Mainz, 16.07.2018 - 4 L 587/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 10 B 11626/16

    Anordnungsgrund im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2016 - 2 B 10648/16

    Ausschluss von Beförderung bei laufendem Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 13.80

    Behördliche Verfahrenshandlungen - Ausschluß selbständiger Rechtsbeschwerden -

  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 B 314/13

    Zur Antragserweiterung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Ablauf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1978 - 2 B 154/78

    Einstweilige Anordnung der Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis; Geltendmachung

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77

    Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • VG Bremen, 15.09.2021 - 6 V 317/21

    Geschlechterparitätische Besetzung der Berufungskommission - Berufungskommission;

    Der Vorschlag der Berufungskommission und die Übernahme des Vorschlags durch das Rektorat der stellen Handlungen im Laufe des Auswahlverfahrens dar, die dieses nicht abschließen, sodass Rechtsschutz grundsätzlich erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens zulässig ist (BVerfG, Beschl. v. 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris Rn. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.09.2013 - 1 M 59/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschl. v. 30.04.2009 - 7 CE 09.661, 7 CE 09.662 -, BeckRS 2009, 100005 Rn. 23; VG München, Urt. v. 25.05.2020 - M 5 E 20.404 -, juris Rn. 19 ff. und Urt. v. 21.05.2015 - M 5 E 15.1163 -, juris Rn. 20 ff.; VG Mainz, Beschl. v. 19.12.2018 - 1 L 1135/18.MZ -, juris Rn. 24; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 08.05.2015 - 12 L 412/15 -, juris Rn. 11 ff.).
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