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   VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19.MZ   

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VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19.MZ (https://dejure.org/2020,23145)
VG Mainz, Entscheidung vom 20.02.2020 - 1 K 530/19.MZ (https://dejure.org/2020,23145)
VG Mainz, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 1 K 530/19.MZ (https://dejure.org/2020,23145)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Anordnung ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, NJW 2014, 2888, Rn. 13; Beschluss vom 7. November 1977 - VII B 135/77 -, NJW 1978, 656 [656 f.]).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich der Verkehrsteilnehmer den Grund für die Inanspruchnahme selbst gesetzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, NJW 2014, 2888, Rn. 23) und das Fahrzeug vorliegend über einen längeren Zeitraum von mindestens fünf Tagen verbotswidrig abgestellt war (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als drei Stunden im Innenstadtbereich: BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1983 - 7 B 182/82 -, juris, Rn. 5).

    Insoweit waren auch generalpräventive Aspekte ergänzend zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, NJW 2014, 2888, Rn. 29).

    dd) Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann bei einer Abschleppmaßnahme zudem grundsätzlich in Betracht kommen, wenn die Behörde unter Anwendung zumutbarer Ermittlungsmaßnahmen zuverlässig hätte sicherstellen können, dass der Fahrer binnen kürzester Zeit den Verkehrsverstoß selbst beseitigt und ggf. sein Auto entfernt oder den Parkausweis auslegt (vgl. zum Parken an einem Taxistand: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 16 ff.; zum Parken vor einer Bordsteinabsenkung, an der ein Fußweg einmündet: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122 [2123]; zum Parken auf einem Behindertenparkplatz: VGH BW, Urteil vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 2003, 558; zum Parken vor einer Grundstückszufahrt: OVG RP, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98.OVG -, NJW 1999, 3573).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte ist insoweit auch anerkannt, dass die bloße Angabe einer Handynummer ohne Hinzutreten weiterer Indizien dafür, dass sich der Fahrer in der Nähe befindet, grundsätzlich keine Verpflichtung der Verkehrsüberwachungskräfte zu einem Anruf auslöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 17; Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122 [2123]; HambOVG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 3 Bf 25/02 -, NJW 2005, 2247 [2249]; siehe zusammenfassend: Haus, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, Anhang II zur StVO, Kap. D. Ziff. IV. 17., Rn. 116 ff. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 1 S 3083/94

    Abschleppen eines Kfz von Anwohnerparkplatz - Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    ee) Es lag auch eine Verkehrsbehinderung vor, sodass die Maßnahme über den Zweck einer bloßen Beseitigung einer negativen Vorbildwirkung und der Generalprävention hinausgeht (VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 22 ff.; Urteil vom 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris, Rn. 30).

    Denn durch ein Parken ohne Bewohnerparkausweis wird die Nutzung der Parkflächen durch Berechtigte, die ihren Ausweis ordnungsgemäß auslegen, verhindert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2009 - 5 A 1430/09 -, juris, Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 17).

    Bei rechtswidrigem Parken auf einem Bewohnerparkplatz muss zum Zeitpunkt des Abschleppens auch keine konkrete Behinderung vorhanden sein, sondern die Möglichkeit der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer genügt (vgl. VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris, Rn. 30; VG Bremen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 5 K 2812/08 -, juris, Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3625/88

    Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten;

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    Dieses öffentliche Interesse folgt aus dem grundsätzlich knappen Angebot an Parkflächen für Bewohner in den jeweiligen Gebieten, wobei jedenfalls für das Stadtgebiet der Beklagten die Zahl der Bewohnerparkausweise die Zahl der verfügbaren Parkflächen regelmäßig übersteigen dürfte (vgl. VGH BW, Urteil vom 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris, Rn. 30).

    ee) Es lag auch eine Verkehrsbehinderung vor, sodass die Maßnahme über den Zweck einer bloßen Beseitigung einer negativen Vorbildwirkung und der Generalprävention hinausgeht (VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 22 ff.; Urteil vom 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris, Rn. 30).

    Bei rechtswidrigem Parken auf einem Bewohnerparkplatz muss zum Zeitpunkt des Abschleppens auch keine konkrete Behinderung vorhanden sein, sondern die Möglichkeit der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer genügt (vgl. VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris, Rn. 30; VG Bremen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 5 K 2812/08 -, juris, Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - 5 A 1430/09

    Abschleppen wegen rechtswidrigen Parkens auf Anwohnerparkflächen

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    Denn der unstreitig vorhandene Parkausweis kann nur dann legalisierende Wirkung für das Abstellen des Kraftfahrzeugs auf der entsprechenden Parkfläche entfalten, wenn er " gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist " (vgl. Ziffer 2 der Erläuterungen zu Zeichen 63.4 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO; ebenso zu § 41 Abs. 2 Nr. 8 Satz 8 StVO a.F.: OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2009 - 5 A 1430/09 -, juris, Rn. 6).

    Eine solche Verpflichtung zur Halter- bzw. Bewohnerparkausweisabfrage könnte allenfalls nur dann bestehen, wenn nähere Indizien dafür vorliegen, die im Einzelfall das Vorliegen einer ausgestellten Parkgenehmigung in Gestalt eines Bewohnerparkausweises nahelegen (eine solche Verpflichtung offenlassend: OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2009 - 5 A 1430/09 -, juris, Rn. 12).

    Denn durch ein Parken ohne Bewohnerparkausweis wird die Nutzung der Parkflächen durch Berechtigte, die ihren Ausweis ordnungsgemäß auslegen, verhindert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2009 - 5 A 1430/09 -, juris, Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 17).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04

    Ausweis vergessen - Parkberechtigter muss Abschleppkosten zahlen

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    Selbst wenn man die generelle materielle Berechtigung des Beigeladenen zum Parken auf einem Anwohnerparkplatz berücksichtigt bzw. zumindest die Möglichkeit einer Legalisierung des Zustands, musste die Beklagte in jedem Fall von einem Verstoß im o.g. Sinne ausgehen (im Falle eines nicht ausgelegten Behindertenausweises eine Anscheinsgefahr annehmend: OVG RP, Urteil vom 25. Januar 2005 - 7 A 11726/04 -, juris, Rn. 20).

    Es kann grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie umfangreiche, zeitraubende, aber nicht Erfolg versprechende Suchmaßnahmen nach dem Fahrer unternehmen und die eigentlichen Aufgaben darüber zurückstellen (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. Januar 2005 - 7 A 11726/04 -, juris, Rn. 25).

    Die dazu in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz anerkannten Voraussetzungen sind hier nicht gegeben (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 25. Januar 2005 - 7 A 11726/04 -, juris, Rn. 27).

  • VG Köln, 05.06.2014 - 20 K 3268/13

    Rechtmäßigkeit des Abschleppens eines Fahrzeugs ohne Anwohnerparkausweis in einer

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    Denn durch ein Parken ohne Bewohnerparkausweis wird die Nutzung der Parkflächen durch Berechtigte, die ihren Ausweis ordnungsgemäß auslegen, verhindert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2009 - 5 A 1430/09 -, juris, Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 17).

    Bei rechtswidrigem Parken auf einem Bewohnerparkplatz muss zum Zeitpunkt des Abschleppens auch keine konkrete Behinderung vorhanden sein, sondern die Möglichkeit der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer genügt (vgl. VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris, Rn. 30; VG Bremen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 5 K 2812/08 -, juris, Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 12290/98

    Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken in schmaler Straße gegenüber Grundstücksausfahrt

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    dd) Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann bei einer Abschleppmaßnahme zudem grundsätzlich in Betracht kommen, wenn die Behörde unter Anwendung zumutbarer Ermittlungsmaßnahmen zuverlässig hätte sicherstellen können, dass der Fahrer binnen kürzester Zeit den Verkehrsverstoß selbst beseitigt und ggf. sein Auto entfernt oder den Parkausweis auslegt (vgl. zum Parken an einem Taxistand: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 16 ff.; zum Parken vor einer Bordsteinabsenkung, an der ein Fußweg einmündet: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122 [2123]; zum Parken auf einem Behindertenparkplatz: VGH BW, Urteil vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 2003, 558; zum Parken vor einer Grundstückszufahrt: OVG RP, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98.OVG -, NJW 1999, 3573).

    Dass sich im Fahrzeug ein Hinweis auf den Aufenthaltsort befunden hat, z. B. ein entsprechender Zettel hinter der Windschutzscheibe, der eine sofortige Beseitigung des Verkehrsverstoßes nahegelegt hätte (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98.OVG -, NJW 1999, 3573), trägt der Beigeladene selbst nicht vor.

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    dd) Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann bei einer Abschleppmaßnahme zudem grundsätzlich in Betracht kommen, wenn die Behörde unter Anwendung zumutbarer Ermittlungsmaßnahmen zuverlässig hätte sicherstellen können, dass der Fahrer binnen kürzester Zeit den Verkehrsverstoß selbst beseitigt und ggf. sein Auto entfernt oder den Parkausweis auslegt (vgl. zum Parken an einem Taxistand: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 16 ff.; zum Parken vor einer Bordsteinabsenkung, an der ein Fußweg einmündet: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122 [2123]; zum Parken auf einem Behindertenparkplatz: VGH BW, Urteil vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 2003, 558; zum Parken vor einer Grundstückszufahrt: OVG RP, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98.OVG -, NJW 1999, 3573).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte ist insoweit auch anerkannt, dass die bloße Angabe einer Handynummer ohne Hinzutreten weiterer Indizien dafür, dass sich der Fahrer in der Nähe befindet, grundsätzlich keine Verpflichtung der Verkehrsüberwachungskräfte zu einem Anruf auslöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 17; Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122 [2123]; HambOVG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 3 Bf 25/02 -, NJW 2005, 2247 [2249]; siehe zusammenfassend: Haus, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, Anhang II zur StVO, Kap. D. Ziff. IV. 17., Rn. 116 ff. m.w.N.).

  • VG Bremen, 26.01.2009 - 5 K 2812/08

    Zu den Abschleppkosten bei einem Parkverstoß im Haltverbot

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    Bei rechtswidrigem Parken auf einem Bewohnerparkplatz muss zum Zeitpunkt des Abschleppens auch keine konkrete Behinderung vorhanden sein, sondern die Möglichkeit der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer genügt (vgl. VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris, Rn. 30; VG Bremen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 5 K 2812/08 -, juris, Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.1985 - 7 A 47/85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19
    Dabei ist der Kostenbescheid aber nur ausnahmsweise (zwingend) gegen den Fahrer zu richten, nämlich nur dann, wenn dieser unverzüglich benannt wird (OVG RP, Urteil vom 15. Oktober1985 - 7 A 47/85 -, NJW 1986, 1369 [1370]).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

  • VG Mainz, 28.06.2012 - 1 K 1673/11

    Abschleppkosten: Abschleppen eines Zweirads aus der Fußgängerzone

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

  • OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02

    Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen

  • VG Gießen, 20.09.2002 - 10 E 1547/02

    Abschleppen eines Falschparkers ohne vorherige Benachrichtigung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1999 - 7 A 12148/98
  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 1 S 1248/02

    Verhältnismäßigkeit von Abschleppmaßnahmen trotz hinterlassener Handynummer

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