Rechtsprechung
   VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13.MZ   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14799
VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13.MZ (https://dejure.org/2013,14799)
VG Mainz, Entscheidung vom 20.06.2013 - 5 L 687/13.MZ (https://dejure.org/2013,14799)
VG Mainz, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 5 L 687/13.MZ (https://dejure.org/2013,14799)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 3 S 2 DSG RP, § 3 Abs 4 DSG RP, § 68 Abs 1 Nr 2 PersVG RP, § 69 Abs 2 S 1 PersVG RP, § 71 Abs 3 PersVG RP
    Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz; Verpflichtung der Dienststelle zur Aushändigung einer Liste mit Streikteilnehmern an die Personalvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Dienststelle zur Überlassung einer Liste mit den Namen der an einem Streik beteiligten Tarifbeschäftigten und Beamten einer Schule an den Personalrat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 5.11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats;

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13
    Der Anspruch ist streng aufgabenbezogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2002 - 6 P 6/01 -, PersV 2002, 229 und juris, Rn. 35; Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 -, PersR 2012, 508 und juris, Rn. 9).

    Sollten sich insoweit Fehler ergeben, so handelt es um einen in vielfacher Hinsicht problematischen Vorgang, dem nicht mit abstrakten Zahlenmaterial über Streikteilnehmer und betroffene Schulen ohne konkreten Bezug zu einzelnen Streikteilnehmern begegnet werden kann (vgl. BVerwG Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 -, a.a.O. und juris, Rn. 17).

    Die Informationspflicht des Dienststellenleiters ist von der Darlegung eines besonderen Anlasses namentlich einer zu besorgenden Rechtsverletzung unabhängig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 -, a.a.O. und juris, Rn. 18; Beschluss vom 16.2.2010 - 6 P 5/09 -, a.a.O. und juris, Rn. 23 f. m.w.N.).

    Bereichsspezifische Regelungen im Landespersonalvertretungsgesetz (etwa § 72) gehen nach § 2 Abs. 7 LDSG vor (zu Vorstehendem BVerwG, Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 -, a.a.O. und juris, Rn. 25 m.w.N.).

    Die Weitergabe der Namensliste an die Personalvertretung hat auch nicht mit Blick auf das Grundrecht der betroffenen Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG zu unterbleiben (zu dem Grundrecht im Einzelnen vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 - a.a.O. und juris, Rn. 27 bis 29).

    In einer solchen Konstellation fällt das Überwachungsrecht des Personalrats, das hier insbesondere den Interessen der Streikteilnehmer dient, stärker ins Gewicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 -, a.a.O. und juris, Rn. 32 ff.: ebenso entschieden zur Namensliste betreffend Beschäftigten, denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten ist).

    Im Übrigen unterliegen die Mitglieder des Personalrats der Schweigepflicht (§ 71 Abs. 1 LPersVG), deren Verletzung zu schwer-wiegenden arbeitsrechtlichen, personalvertretungsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 -, a.a.O. und juris, Rn. 30).

    Damit ist klargestellt, dass der Personalrat als Teil der Dienststelle verpflichtet ist, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 -, a.a.O. und juris, Rn. 31).

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13
    Danach erstreckt sich das Überwachungsrecht des Personalrats auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der zugunsten der Beschäftigten geltenden Regelwerke (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.1.2002 - 6 P 5/01 -, ZfPR 2002, 73 und juris, Rn. 15 zur Aushändigung von Personalbedarfsberechnung und Stellenplan).

    Eine Einsichtnahme in die Streikteilnehmerliste bietet der Personalvertretung die Grundlage, um Rechtsverstößen und Unbilligkeiten im Zusammenhang mit den Streikteilnahmen bereits im Vorfeld effektiv entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.1.2002 - 6 P 5/01 -, a.a.O. und juris, Rn. 15; Beschluss vom 16.2.2010 - 6 P 5/09 -, PersV 2010, 228 und juris, Rn. 23; Hessisches LAG, Beschluss vom 10.3.2011 - 9 TaBV 173/10 -, juris, Rn. 52 zu dem Informationsanspruch über veränderten Personaleinsatz während eines Arbeitskampfs).

    Die Aushändigung der Namensliste an den Antragsteller ist nach Umfang und Form vorliegend zur Verfolgung der Überwachungsaufgaben auch erforderlich (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 23.1.2002 - 6 P 5/01 -, a.a.O. und juris, Rn. 25; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 68 Rn. 33 f.).

    Zur Durchführung der Überwachungsaufgabe aus § 68 Abs. 1, § 69 Abs. 1 Nr. 2 LPersVG kann zwar regelmäßig die Einsichtnahme in die Unterlagen, verbunden mit der Befugnis, sich Notizen zu machen, ausreichend sein (vgl. BVerwG, Neschluss vom 23.1.2002 - 6 P 5/01 -, a.a.O. und juris, Rn. 27 m.w.N.).

    Betrifft das Informationsmaterial zahlreiche Beschäftigte und einen umfangreichen Sachverhalt (teils mit rechtlich schwierigen Fragen), so kann der Dienststellenleiter seiner Vorlagepflicht regelmäßig nur dadurch genügen, indem er die fraglichen Unterlagen dem Personalrat dauerhaft überlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.1.2002 - 6 P 5/01 -, a.a.O. und juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 16.02.2010 - 6 P 5.09

    Informationsrecht des Personalrats; Einblick in die Gagenlisten für

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13
    Eine Einsichtnahme in die Streikteilnehmerliste bietet der Personalvertretung die Grundlage, um Rechtsverstößen und Unbilligkeiten im Zusammenhang mit den Streikteilnahmen bereits im Vorfeld effektiv entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.1.2002 - 6 P 5/01 -, a.a.O. und juris, Rn. 15; Beschluss vom 16.2.2010 - 6 P 5/09 -, PersV 2010, 228 und juris, Rn. 23; Hessisches LAG, Beschluss vom 10.3.2011 - 9 TaBV 173/10 -, juris, Rn. 52 zu dem Informationsanspruch über veränderten Personaleinsatz während eines Arbeitskampfs).

    Die Informationspflicht des Dienststellenleiters ist von der Darlegung eines besonderen Anlasses namentlich einer zu besorgenden Rechtsverletzung unabhängig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 -, a.a.O. und juris, Rn. 18; Beschluss vom 16.2.2010 - 6 P 5/09 -, a.a.O. und juris, Rn. 23 f. m.w.N.).

  • LAG Hessen, 10.03.2011 - 9 TaBV 173/10

    Informationsanspruch der Gesamtvertretung des fliegenden Personals während eines

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13
    Eine Einsichtnahme in die Streikteilnehmerliste bietet der Personalvertretung die Grundlage, um Rechtsverstößen und Unbilligkeiten im Zusammenhang mit den Streikteilnahmen bereits im Vorfeld effektiv entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.1.2002 - 6 P 5/01 -, a.a.O. und juris, Rn. 15; Beschluss vom 16.2.2010 - 6 P 5/09 -, PersV 2010, 228 und juris, Rn. 23; Hessisches LAG, Beschluss vom 10.3.2011 - 9 TaBV 173/10 -, juris, Rn. 52 zu dem Informationsanspruch über veränderten Personaleinsatz während eines Arbeitskampfs).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13
    Auch die Frage der Konsequenzen von Streikteilnahmen in frei gestaltbaren "Dienstzeiten" stellt sich (vgl. BAG, Urteil vom 26.7.2005 - 1 AZR 133/04 -, BAGE 115, 247).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13
    Der Anspruch ist streng aufgabenbezogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3.2002 - 6 P 6/01 -, PersV 2002, 229 und juris, Rn. 35; Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5/11 -, PersR 2012, 508 und juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13
    Stehen von daher keine sensiblen personenbezogenen Daten von Beschäftigten in Rede, wie dies vergleichsweise etwa bei Gesundheitsdaten der Fall sein kann, ist die Überlassung der streitigen Namensliste auch nicht auf ein einzelnes Personalratsmitglied zu begrenzen, sondern kann dem Personalrat in seiner Gesamtheit ermöglicht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.9.2012 - 6 P 5711 -, a.a.O. und juris, Rn. 38 bis 40 und Beschluss vom 23.6.2010 - 6 P 8/09 -, BVerwGE 137, 148 und juris, Rn. 53 m.w.N. zu betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2012 - 20 BD 7/11

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen Teilnahme an einem Streik

    Auszug aus VG Mainz, 20.06.2013 - 5 L 687/13
    In materieller Hinsicht steht in jüngster Zeit insbesondere die Frage im Raum, ob Beamte ein Streikrecht haben und gegen sie bei Verstoß disziplinarrechtlich vorgegangen werden darf (vgl. nur OVG NS, Urteil vom 12.6.2012 - 20 BD 7/11 -, NVwZ 2012, 1272 und juris, Rn. 35 ff. m.w.N. zu verbeamteten Lehrern).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht