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   VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17.MZ   

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https://dejure.org/2018,4135
VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17.MZ (https://dejure.org/2018,4135)
VG Mainz, Entscheidung vom 21.02.2018 - 3 K 363/17.MZ (https://dejure.org/2018,4135)
VG Mainz, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 3 K 363/17.MZ (https://dejure.org/2018,4135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für mangelnden Baumbeschnitt trägt der Grundstückseigentümer die Kosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kosten für Beseitigung von auf öffentliche Straßen ragender Bewuchs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eigentümer müssen auf Straße ragende Pflanzen entfernen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufforderung zum Rückschnitt nicht nachgekommen: Grundstückseigentümer muss Kosten für Beseitigung von auf Straßen überhängende Pflanzen tragen - Straßenbaubehörde darf nach Aufforderung und Fristsetzung Beseitigung überhängenden Bewuchses veranlassen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümer muss Kosten für Baumschnitt tragen! (IMR 2018, 211)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Denn nach dem objektiven Sinngehalt handelt es sich bei der Aufforderung nach § 27 Abs. 5 Satz 2 LStrG mangels einer verbindlichen, auf eine unmittelbare Rechtswirkung gerichteten Regelung (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 35 Rn. 88 f., 106) nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um einen Hinweis auf die den Grundstückseigentümer treffende gesetzliche Pflicht nach § 27 Abs. 5 Satz 1 LStrG, mithin um eine unselbständige Verfahrenshandlung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607; Urteil vom 18. Februar 2016 - 11 BV 15.1164 - jeweils zur Anhörung vor Ergehen einer Fahrtenbuchauflage).

    Greift die Zugangsvermutung des § 41 Abs. 2 VwVfG also weder unmittelbar noch entsprechend ein, liegt die materielle Beweislast für den Erhalt der Aufforderung nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung bei der Behörde, da insoweit ein Tatbestandsmerkmal in Rede steht, von dessen Erfüllung es abhängt, ob die Kostenerstattungsregelung in § 27 Abs. 5 Satz 2 LStrG gegeben ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607; Urteil vom 18. Februar 2016 - 11 BV 15.1164 ).

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2015 - 4 LA 53/15

    Bedarfsgemeinschaft; Befreiung; Eltern; Erstreckung; Fürsorge; Gerichtskosten;

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Dies schließt es jedoch nicht aus - wie im Übrigen auch nicht die Annahme der Anwendbarkeit einer Zugangsfiktion gemäß § 41 Abs. 2 VwVfG im Falle eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 27 Abs. 5 Satz 2 LStrG (vgl. statt vieler nur OVG NRW, Beschluss vom 8.11.2017 - 14 A 386/17 und OVG Nds., Beschluss vom 5.8.2016 - 4 LA 53/15 -, NVwZ-RR 2016, 54) -, aus sonstigen Umständen (etwa aus Verhaltensweisen des Betroffenen) in freier Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) die Feststellung zu treffen, dass behördliche Schreiben zugegangen sind.

    Diese Hinweise sind angesichts des Umfangs der an den Kläger in dem maßgeblichen Zeitraum übersandten und teilweise auch zugestellten Schreiben der Beklagten zu vage, um Zweifel an dem Erhalt gerade der zwei Aufforderungsschreiben hervorzurufen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.11.2014 - 14 A 313/13; OVG MV, Beschluss vom 27.6.2016 - 2 N 67/16; OVG Nds, Beschluss vom 5.8.2015 - 4 LA 53/15 -, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 7.11.2011 - 3 B 371/11).

  • VGH Bayern, 10.10.2006 - 11 CS 06.607
    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Denn nach dem objektiven Sinngehalt handelt es sich bei der Aufforderung nach § 27 Abs. 5 Satz 2 LStrG mangels einer verbindlichen, auf eine unmittelbare Rechtswirkung gerichteten Regelung (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 35 Rn. 88 f., 106) nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um einen Hinweis auf die den Grundstückseigentümer treffende gesetzliche Pflicht nach § 27 Abs. 5 Satz 1 LStrG, mithin um eine unselbständige Verfahrenshandlung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607; Urteil vom 18. Februar 2016 - 11 BV 15.1164 - jeweils zur Anhörung vor Ergehen einer Fahrtenbuchauflage).

    Greift die Zugangsvermutung des § 41 Abs. 2 VwVfG also weder unmittelbar noch entsprechend ein, liegt die materielle Beweislast für den Erhalt der Aufforderung nach den allgemeinen Regeln der Beweislastverteilung bei der Behörde, da insoweit ein Tatbestandsmerkmal in Rede steht, von dessen Erfüllung es abhängt, ob die Kostenerstattungsregelung in § 27 Abs. 5 Satz 2 LStrG gegeben ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 11 CS 06.607; Urteil vom 18. Februar 2016 - 11 BV 15.1164 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2014 - 14 A 313/13

    Dulden der Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz durch den Eigentümer i.R.d.

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Diese Hinweise sind angesichts des Umfangs der an den Kläger in dem maßgeblichen Zeitraum übersandten und teilweise auch zugestellten Schreiben der Beklagten zu vage, um Zweifel an dem Erhalt gerade der zwei Aufforderungsschreiben hervorzurufen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.11.2014 - 14 A 313/13; OVG MV, Beschluss vom 27.6.2016 - 2 N 67/16; OVG Nds, Beschluss vom 5.8.2015 - 4 LA 53/15 -, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 7.11.2011 - 3 B 371/11).
  • OVG Saarland, 07.11.2011 - 3 B 371/11

    Übermittlung von Gebührenbescheiden mit einfachem Brief - Nachweis des Zugangs

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Diese Hinweise sind angesichts des Umfangs der an den Kläger in dem maßgeblichen Zeitraum übersandten und teilweise auch zugestellten Schreiben der Beklagten zu vage, um Zweifel an dem Erhalt gerade der zwei Aufforderungsschreiben hervorzurufen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.11.2014 - 14 A 313/13; OVG MV, Beschluss vom 27.6.2016 - 2 N 67/16; OVG Nds, Beschluss vom 5.8.2015 - 4 LA 53/15 -, a.a.O.; OVG Saarland, Beschluss vom 7.11.2011 - 3 B 371/11).
  • BFH, 04.11.2008 - I B 106/08

    Beweis des Zugangs eines Steuerbescheids

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Bei unselbständigen Verfahrenshandlungen kommt es wegen Fehlens einer gesetzlichen Regelung, die eine Zugangsvermutung aufstellt, entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den tatsächlichen Zugang der fraglichen Erklärung an den Adressaten an (vgl. Rspr wie vor; BayVGH, Beschluss vom 30.9.2008 - 11 CS 08.1953; BFH, Beschluss vom 4.11.2008 - I B 106/08).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14

    Ersatzvornahme; Gehwegreinigung; Straßenreinigung; Straßenunterhaltung; Unkraut

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Die durchgeführten Rückschnittarbeiten entsprechen vielmehr schonenden Form- und Pflegeschnitten zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen in den Straßenraum hinein, welcher nach dem zweiten Halbsatz des § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ausdrücklich zulässig sind (vgl. OVG Nds., Urteil vom 28.10.2015 - 7 LB 80/14 -, NVwZ-RR 2016, 243).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2017 - 14 A 386/17
    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Dies schließt es jedoch nicht aus - wie im Übrigen auch nicht die Annahme der Anwendbarkeit einer Zugangsfiktion gemäß § 41 Abs. 2 VwVfG im Falle eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 27 Abs. 5 Satz 2 LStrG (vgl. statt vieler nur OVG NRW, Beschluss vom 8.11.2017 - 14 A 386/17 und OVG Nds., Beschluss vom 5.8.2016 - 4 LA 53/15 -, NVwZ-RR 2016, 54) -, aus sonstigen Umständen (etwa aus Verhaltensweisen des Betroffenen) in freier Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) die Feststellung zu treffen, dass behördliche Schreiben zugegangen sind.
  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Die Vorschrift in § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes - LVwVfG - i.V.m. § 41 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG -, der zufolge ein schriftlicher Verwaltungsakt bei (formloser) Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt und im Zweifel die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts nachzuweisen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2016 - 9 C 19/15 -, BVerwGE 155, 241), ist vorliegend ebenfalls unanwendbar.
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 11 CS 08.1953

    Fahrtenbuchauflage; behaupteter Nichtzugang des Anhörungsbogens;

    Auszug aus VG Mainz, 21.02.2018 - 3 K 363/17
    Bei unselbständigen Verfahrenshandlungen kommt es wegen Fehlens einer gesetzlichen Regelung, die eine Zugangsvermutung aufstellt, entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den tatsächlichen Zugang der fraglichen Erklärung an den Adressaten an (vgl. Rspr wie vor; BayVGH, Beschluss vom 30.9.2008 - 11 CS 08.1953; BFH, Beschluss vom 4.11.2008 - I B 106/08).
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