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   VG Mainz, 21.09.2006 - 7 L 683/06.MZ   

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https://dejure.org/2006,16962
VG Mainz, 21.09.2006 - 7 L 683/06.MZ (https://dejure.org/2006,16962)
VG Mainz, Entscheidung vom 21.09.2006 - 7 L 683/06.MZ (https://dejure.org/2006,16962)
VG Mainz, Entscheidung vom 21. September 2006 - 7 L 683/06.MZ (https://dejure.org/2006,16962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts; Möglichkeit der Verlängerung der aktiven Arbeitszeit eines Beamten über das 65. Lebensjahr hinaus; Vorliegen eines dienstlichen Interesses an der Verlängerung der Dienstzeit als Voraussetzung für die Verlängerung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 2 B 10951/06

    Oberbürgermeister muss mit 68 Jahren aus dem Amt scheiden

    Auszug aus VG Mainz, 21.09.2006 - 7 L 683/06
    Die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf berührt nicht die einzelstaatlichen Bestimmungen über die Festsetzung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2006 - 2 B 10951/06.OVG -).

    Dies gilt auch dann, wenn die Begründungserwägung nicht in den Text der Richtlinie aufgenommen worden ist (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. September 2006 - 2 B 10951/06.OVG-).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2004 - 2 B 11470/04

    Ruhestand wunschgemäß erst mit 68 Jahren? - Dienstliches Interesse erforderlich

    Auszug aus VG Mainz, 21.09.2006 - 7 L 683/06
    Nach § 55 Abs. 2 Landesbeamtengesetz - LBG - kann die oberste Dienstbehörde auf Antrag des Beamten den Eintritt in den Ruhestand, wenn es im dienstlichen Interesse liegt, über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht überschreiten darf, hinausschieben, jedoch nicht über die Vollendung des 68. Lebensjahres hinaus (vgl. zur Frage, ob § 55 Abs. 2 LBG auch dem Schutz der subjektiven Rechte des Beamten zu dienen bestimmt ist: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2004 - 2 B 11470/04.OVG - DVBl. 2005, Seite 330).

    Angesichts der dem Dienstherrn insoweit zukommenden Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit ist die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2004, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.01.1993 - 3 CE 93.79
    Auszug aus VG Mainz, 21.09.2006 - 7 L 683/06
    Denn der Regelung einer festen Altersgrenze in § 54 Abs. 1 LBG liegt ein fingiertes dienstliches Interesse am Ruhestandsbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres zugrunde (vgl. Bayr. VGH, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 3 CE 93.79, NVwZ-RR 1994, Seite 33).
  • VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH

    Daher kann dahinstehen, ob die genannte Regelung ohne Berücksichtigung vorrangigen Bundes- oder Gemeinschaftsrechts überhaupt ein subjektives Recht vermittelt (bejahend VG Wiesbaden B. v. 6.4.2006 - 8 G 255/06 - juris Rn. 17; Summer in GKÖD § 41 BBG Rn. 10; im Ergebnis auch VG Gießen B. 22.4.2008 - 5 L 729708.GI - juris Rn. 7; VG Mainz B. v. 21.9.2006 - 7 L 683/06.MZ - juris Rn. 3 ff.; Lemhöfer in Plog/Wiedow § 41 BBG Rn. 4d; wohl auch Battis § 53 BBG Rn. 2; ablehnend BayVGH B. v. 26.1.1993 - 3 CE 93.79 - BayVBl. 1993, 243; 8.2.1993 - 3 CE 93.204 - VGHE 46, 39; offen gelassen von OVG RhlPf B. v. 19.9.2004 - 2 B 11470/04 - NVwZ-RR 2005, 52).
  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09

    Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht

    Daher kann dahinstehen, ob die genannte Regelung ohne Berücksichtigung vorrangigen Bundes- oder Gemeinschaftsrechts überhaupt ein subjektives Recht vermittelt (bejahend VG Wiesbaden B. v. 6.4.2006 - 8 G 255/06 - juris Rn. 17; Summer in GKÖD § 41 BBG Rn. 10; im Ergebnis auch VG Gießen B. 22.4.2008 - 5 L 729708.GI - juris Rn. 7; VG Mainz B. v. 21.9.2006 - 7 L 683/06.MZ - juris Rn. 3 ff.; Lemhöfer in Plog/Wiedow § 41 BBG Rn. 4d; wohl auch Battis § 53 BBG Rn. 2; ablehnend BayVGH B. v. 26.1.1993 - 3 CE 93.79 - BayVBl. 1993, 243; 8.2.1993 - 3 CE 93.204 - VGHE 46, 39; offen gelassen von OVG RhlPf B. v. 19.9.2004 - 2 B 11470/04 - NVwZ-RR 2005, 52).
  • VG Koblenz, 31.07.2009 - 6 L 823/09

    Dienstliches Interesse für ein Hinausschieben des Ruhestandsbeginns

    Wegen der dem Dienstherrn dabei zukommenden Einschätzungsprärogative ist die gerichtliche Kontrolle insoweit auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Personaleinsatz- und Organisationsermessens überschritten sind oder hiervon in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (so grundlegend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2004 - 2 B 11470/04.OVG - ferner Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 23. November 2006 - 2 B 11281/06.OVG - VG Mainz, Beschluss vom 21. September 2006 - 7 L 683/06.MZ - VG Magdeburg, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 B 18/08 -).
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