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   VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10.MZ   

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https://dejure.org/2010,29381
VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10.MZ (https://dejure.org/2010,29381)
VG Mainz, Entscheidung vom 22.03.2010 - 3 L 123/10.MZ (https://dejure.org/2010,29381)
VG Mainz, Entscheidung vom 22. März 2010 - 3 L 123/10.MZ (https://dejure.org/2010,29381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 Abs 4 FeV, Art 9 EWGRL 439/91
    Berechtigung des Inhabers einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bundesgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilten Fahrerlaubnis trotz Entzugs derselben im Bundesgebiet; Erwerb einer Fahrerlaubnis nach dem Umtausch durch einen anderen Mitgliedstaat unter Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10
    Die Kammer folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 1. Juli 2009 - 10 B 10450/09.OVG - (DVBl. 2009, 1118), die sich mit der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 26/07 -, BVerwGE 132, 315 = DAR 2009, 212) wie folgt auseinandersetzt:.

    Dem entspricht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem in der Beschwerde ebenfalls in Bezug genommenen Urteil vom 11. Dezember 2008 (DAR 2009, 212).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09

    Ausländische Fahrerlaubnis und Wohnsitz im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10
    Die Kammer folgt insoweit der überzeugenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 1. Juli 2009 - 10 B 10450/09.OVG - (DVBl. 2009, 1118), die sich mit der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11. Dezember 2008 - 3 C 26/07 -, BVerwGE 132, 315 = DAR 2009, 212) wie folgt auseinandersetzt:.
  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 11 C 09.296

    Prozesskostenhilfe; Offenheit der Erfolgsaussichten; Berücksichtigung einer im

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10
    Ob es - abweichend vom Vorstehenden - dann einer Einzelfallprüfung bedarf, wenn die EU-Fahrerlaubnis durch einen anderen Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt wurde, ohne dass zuvor dem Betroffenen in der Bundesrepublik Deutschland eine Fahrerlaubnis entzogen worden wäre (in diesem Sinne HessVGH, Blutalkohol 46 (2009), 354, vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 11 C 09.296 -, juris), muss hier nicht entschieden werden.
  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10
    Soweit der Antragsteller in dem Zusammenhang außerdem darauf verweist, dass in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 - C-225/07 - und 20. November 2008 - C-1/07 - von der Befugnis der ?zuständigen Behörden' zur Ablehnung der Anerkennung gesprochen wird, ist ihm entgegenzuhalten, dass der Senat hierzu bereits mehrfach klargestellt hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Februar 2009 - 10 B 11388 und 11389/08.OVG -), dass Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten die Kompetenz zur Versagung der Anerkennung einräumt, deren Sache es dann ist zu bestimmen, wie die Kompetenz umgesetzt wird.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10
    Es liegt daher auf der Hand, dass nur eine neue Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, also eine Erlaubnis, der eine Eignungsprüfung, wie sie jeweils Art. 7 der Richtlinie 91/439/EWG und der Richtlinie 2006/126/EG vorsieht, vorausgegangen ist (vgl. BVerwG NJW 2009, 1687 [1688 Rn. 19]).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10
    Soweit der Antragsteller in dem Zusammenhang außerdem darauf verweist, dass in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 - C-225/07 - und 20. November 2008 - C-1/07 - von der Befugnis der ?zuständigen Behörden' zur Ablehnung der Anerkennung gesprochen wird, ist ihm entgegenzuhalten, dass der Senat hierzu bereits mehrfach klargestellt hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Februar 2009 - 10 B 11388 und 11389/08.OVG -), dass Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten die Kompetenz zur Versagung der Anerkennung einräumt, deren Sache es dann ist zu bestimmen, wie die Kompetenz umgesetzt wird.
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