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   VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06.MZ   

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VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06.MZ (https://dejure.org/2006,24855)
VG Mainz, Entscheidung vom 25.10.2006 - 6 K 178/06.MZ (https://dejure.org/2006,24855)
VG Mainz, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 6 K 178/06.MZ (https://dejure.org/2006,24855)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Die Beihilfevorschriften des Bundes finden derzeit (noch) Anwendung, weil die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juni 2004 (BVerwGE 121, 103 ff.) hinsichtlich der Weitergeltung eingeräumte Übergangszeit noch nicht angelaufen ist.

    Die Kammer hält die Beihilfenvorschriften vorliegend auch in Ansehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - (BVerwGE 121, 103 ff.) noch für anwendbar.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Die Gewährung von Beihilfen findet ihre Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89, 99).

    Die Beihilfe muss allerdings sicherstellen, dass der Beamte in den genannten Fällen nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für ihn unabwendbar sind und denen er sich nicht entziehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990, a. a. O. Seite 100).

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Ergänzend werde noch auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 2005 - B 1 KR 25/03 R - hingewiesen, wonach für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung festgestellt worden sei, dass ab 01. Januar 2004 sämtliche Arzneimittel, die der Behandlung der erektilen Dysfunktion dienten, von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen seien.

    Das Bundessozialgericht (vgl. Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 KR 25/03 R -, juris) hat hierzu für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeführt:.

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Im Hinblick auf die Krankheitsvorsorge des Beamten ist sie grundsätzlich abschließend durch die Beihilfenvorschrift konkretisiert; ein Rückgriff auf die Generalklausel der Fürsorgepflicht, um die durch Spezialvorschriften im Einzelnen nach Art und Umfang begrenzten Ansprüche zu erweitern, ist daher regelmäßig ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 -, BVerwGE 112, 308, 310 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Denn im maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen in dem vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall gab es eine dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a BhV vergleichbare Regelung noch nicht; dort erfolgte der Ausschluss eines "Viagra" vergleichbaren Präparates lediglich aufgrund eines Hinweises des Bundesministeriums des Inneren, der jedoch nicht geeignet war, den durch die Beihilfenvorschriften - die aus sich heraus in gleicher Weise wie Rechtsvorschriften auszulegen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 48.84 -, BVerwGE 72, 119, 121 ff. m. w. N.) - gewährten Rechtsanspruch des Beamten auszuschließen, der sich aus seiner Beihilfenberechtigung selbst ergibt (vgl. Seiten 5, 6 des Umdrucks).
  • VG Koblenz, 23.02.2005 - 2 K 2236/04

    Gewährung von Beihilfe zu den Aufwendungen für das ärztlich verordnete

    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Soweit der Kläger eine Beihilfenfähigkeit für das Arzneimittel "Viagra" unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23. Februar 2005 - 2 K 2236/04.KO - als gegeben ansieht (vgl. insoweit Seite 2 der Widerspruchsbegründung vom 23. August 2005, Blatt 15 der Widerspruchsakten), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl BVerfGE 89, 120, 130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (stRspr, vgl BVerfG NJW 1998, 1775 ; vgl BVerfG NJW 1997, 3085 ; zur Grundrechtsrelevanz eines möglichen Systemversagens vgl BVerfG Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04, NZS 2004, 527 RdNr 8 ff; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 3/03 R -: Brustvergrößerung, zur Veröffentlichung vorgesehen, Juris-Dokument KSRE 099191518 RdNr 20).
  • BVerfG, 15.12.1997 - 1 BvR 1953/97

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Erstattung von Heilpraktikerkosten

    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl BVerfGE 89, 120, 130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (stRspr, vgl BVerfG NJW 1998, 1775 ; vgl BVerfG NJW 1997, 3085 ; zur Grundrechtsrelevanz eines möglichen Systemversagens vgl BVerfG Beschluss vom 19. März 2004 - 1 BvR 131/04, NZS 2004, 527 RdNr 8 ff; Urteil des Senats vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 3/03 R -: Brustvergrößerung, zur Veröffentlichung vorgesehen, Juris-Dokument KSRE 099191518 RdNr 20).
  • VG Düsseldorf, 02.09.2005 - 26 K 371/05

    Gewährung einer beamtenrechtlichen Beihilfe ; Erstattung der Aufwendungen für

    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Zwar haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf (vgl. Urteil vom 02. September 2005 - 26 K 371/05 - Juris) und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (vgl. Urteil vom 05. Mai 2006 - 3 K 1846/05 -, Juris) zu der mit der hier maßgeblichen Regelung im Wesentlichen identischen Regelung des nordrhein-westfälischen Beihilfenrechts entschieden, dass sich aus der in § 34 Abs. 1 Sätze 7 und 8 SGB V getroffenen Regelung - auf die die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen verweist, und die im Wesentlichen den Regelungen in Ziffern 18.1 und 18.2 AMR entspricht - ergibt, dass § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V einen Rahmen dahingehend setzt, dass ein Ausschluss der Beihilfenfähigkeit für Arzneimittel zur Behebung der erektilen Dysfunktion nur dann in Betracht kommt, wenn es um eine bloße Erhöhung der Lebensqualität geht.
  • VG Gelsenkirchen, 05.05.2006 - 3 K 1846/05
    Auszug aus VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
    Zwar haben das Verwaltungsgericht Düsseldorf (vgl. Urteil vom 02. September 2005 - 26 K 371/05 - Juris) und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (vgl. Urteil vom 05. Mai 2006 - 3 K 1846/05 -, Juris) zu der mit der hier maßgeblichen Regelung im Wesentlichen identischen Regelung des nordrhein-westfälischen Beihilfenrechts entschieden, dass sich aus der in § 34 Abs. 1 Sätze 7 und 8 SGB V getroffenen Regelung - auf die die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen verweist, und die im Wesentlichen den Regelungen in Ziffern 18.1 und 18.2 AMR entspricht - ergibt, dass § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V einen Rahmen dahingehend setzt, dass ein Ausschluss der Beihilfenfähigkeit für Arzneimittel zur Behebung der erektilen Dysfunktion nur dann in Betracht kommt, wenn es um eine bloße Erhöhung der Lebensqualität geht.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

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