Rechtsprechung
VG Mainz, 30.03.2005 - 6 L 113/05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Biogasanlage im Außenbereich; Voraussetzungen einer Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB); Anforderungen an das Bestehen eines landwirtschaftlichen Betriebs; Interessenabwägung bei einem Antrag ...
Kurzfassungen/Presse
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Aus eigenem Anbau
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- VG Mainz, 23.01.2007 - 3 K 194/06
Landwirt produziert nur Biomasse - Keine Genehmigung für Biogasanlage
Mit Beschluss vom 30. März 2005 (6 L 113/05.MZ) gab das Gericht dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung statt und gab zur Begründung im Wesentlichen an: Die Voraussetzungen des allein in Betracht kommenden Privilegierungstatbestandes des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB lägen nicht vor.Zur Klagebegründung wird angegeben: Er habe bereits im Beschwerdeverfahren Nachweise über die Verfügbarkeit von Biomasse von weiteren ca. 210 ha nahe gelegener Betriebe vorgelegt (Gestüt W. vom 03. Mai 2005 - Bl. 145 der Akte 6 L 113/05.MZ -).
Das Gericht hat die Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten sowie die Gerichtsakten 6 L 113/05.MZ und 3 K 444/05.MZ beigezogen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
Ob die vom Gericht in seinem Beschluss vom 30. März 2005 (6 L 113/05.MZ) insoweit geäußerten Bedenken, die sich daraus ergeben, dass nur etwa 1/10 der dem Betrieb des Klägers zuzurechnenden landwirtschaftlichen Flächen in seinem Eigentum stehen, weiterhin berechtigt sind oder ob sich aus den in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Pachtverträgen eine hinreichende Dauerhaftigkeit der Bewirtschaftung entnehmen lässt, kann letztlich offen bleiben.
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 10253/07
Privilegierung einer Biogasanlage im Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb
Mit Beschluss vom 30. März 2005 (6 L 113/05.MZ) gab das Verwaltungsgericht Mainz dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs statt und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, die Voraussetzungen des allein in Betracht kommenden Privilegierungstatbestandes des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB lägen nicht vor.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätze der Beteiligten, die beigezogenen Gerichtsakten 6 L 113/05.MZ und 3 K 444/05.MZ sowie die Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten (6 Ordner).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2006 - 1 MB 18/06
Zulässigkeit einer Biogasanlage eines Landwirts
Gleiches gilt, wenn - im Einzelfall - nur kurzzeitige oder (häufig) wechselnde Pachtungen erfolgen oder die Pachtflächen so weit vom Betrieb entfernt sind, dass eine nachhaltige Zuordnung zu der jeweiligen Betriebseinheit nicht mehr festzustellen ist (vgl. VG Mainz, Beschl. v. 05.04.2005, 6 L 113/05, n. v.: 45 km).