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   VG Mainz, 31.03.2010 - 3 K 1361/09.MZ   

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https://dejure.org/2010,25625
VG Mainz, 31.03.2010 - 3 K 1361/09.MZ (https://dejure.org/2010,25625)
VG Mainz, Entscheidung vom 31.03.2010 - 3 K 1361/09.MZ (https://dejure.org/2010,25625)
VG Mainz, Entscheidung vom 31. März 2010 - 3 K 1361/09.MZ (https://dejure.org/2010,25625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 70 Abs 5 S 1 HSchulG RP, § 70 Abs 5 S 3 HSchulG RP, § 14 Abs 2 StudKEinrV RP 2007, § 21 Abs 1 StudKEinrV RP 2007, § 21 Abs 2 StudKEinrV RP 2007
    Studienbeitrag auch bei Fortsetzung eines 18 Jahre unterbrochenen Studiums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Entrichtung von Studienbeiträgen für ein unterbrochenes und nach 18 Jahren in einem anderen Studiengang fortgesetztes Erststudium; Einbeziehung aller im ersten Studiengang abgeleisteter Hochschulsemester in die Regelabbuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 33.06

    Einschränkungen des im Art. 4 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,

    Auszug aus VG Mainz, 31.03.2010 - 3 K 1361/09
    Diese Entscheidung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 6 B 33.06 - bestätigt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05

    Langzeitstudent muss Studiengebühr zahlen

    Auszug aus VG Mainz, 31.03.2010 - 3 K 1361/09
    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass eine solche Regelung gesetzeswidrig sei, weil es sich um eine unzulässige Rückwirkung handele, verweist das erkennende Gericht auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 21. März 2006 - 2 A 11274/05.OVG.
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