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VG Mainz, 31.03.2010 - 3 K 1361/09.MZ |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 70 Abs 5 S 1 HSchulG RP, § 70 Abs 5 S 3 HSchulG RP, § 14 Abs 2 StudKEinrV RP 2007, § 21 Abs 1 StudKEinrV RP 2007, § 21 Abs 2 StudKEinrV RP 2007
Studienbeitrag auch bei Fortsetzung eines 18 Jahre unterbrochenen Studiums - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Entrichtung von Studienbeiträgen für ein unterbrochenes und nach 18 Jahren in einem anderen Studiengang fortgesetztes Erststudium; Einbeziehung aller im ersten Studiengang abgeleisteter Hochschulsemester in die Regelabbuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 33.06
Einschränkungen des im Art. 4 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, …
Auszug aus VG Mainz, 31.03.2010 - 3 K 1361/09
Diese Entscheidung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 6 B 33.06 - bestätigt. - OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11274/05
Langzeitstudent muss Studiengebühr zahlen
Auszug aus VG Mainz, 31.03.2010 - 3 K 1361/09
Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass eine solche Regelung gesetzeswidrig sei, weil es sich um eine unzulässige Rückwirkung handele, verweist das erkennende Gericht auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 21. März 2006 - 2 A 11274/05.OVG.