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   VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05 Me   

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VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05 Me (https://dejure.org/2005,19559)
VG Meiningen, Entscheidung vom 04.11.2005 - 1 E 627/05 Me (https://dejure.org/2005,19559)
VG Meiningen, Entscheidung vom 04. November 2005 - 1 E 627/05 Me (https://dejure.org/2005,19559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 1 Abs 1; GG Art 2 Abs 1; GG A... rt 12 Abs 1; GG Art 33 Abs 2; VwGO § 80 Abs 2 Nr 4; VwGO § 80 Abs 3 Satz 1; VwGO § 80 Abs 5 Satz 1; ZPO § 415; StUG § 6 Abs 4 Nr 1; StUG § 6 Abs 4 Nr 2; StUG § 19 Abs 1 Satz 2; ThürBG § 13 Abs 1 Nr 1
    Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernenung wegen unwahrer Angaben über eine hauptamtliche MfS-Tätigkeit; zur Prüfung der Verpflichtung eines Beamten zur Offenbarung seiner MfS-Tätigkeit im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.09.2004 - 2 BvR 331/01 -; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung der in § 19 Abs. 1 S. 2 Gesetzüber die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG) getroffenen Verjährungsregelung für Mitteilungen der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01

    Zurücknahme der Ernennung zum Beamten wegen lange zurückliegender Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    Eine Offenbarungspflicht besteht nur dann, wenn es dem Betroffenen im Hinblick auf den Zeitraum seit der Beendigung der Tätigkeit und den weiteren Umständen des Falles, insbesondere seinem Alter zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, zuzumuten war, die Frage nach einer Tätigkeit für das MfS in vollem Umfang wahrheitsgemäß zu beantworten (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24.09.2004 - 2 BvR 331/01 -).

    dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Beschluss vom 24.09.2004 (Az.: 2 BvR 331/01, LKV 2005, 115 ff.) festgehalten und ausgeführt, Fragen des öffentlichen Arbeitgebers nach einer früheren Tätigkeit des Arbeitnehmers für das MfS seien grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich.

    In der oben genannten Entscheidung vom 24.09.2004 (a.a.O.) führte es dazu weiter aus:.

  • BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm GG Art 1 Abs 1, Art 20 Abs 3 durch

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf seine verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Problemen bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen Falschbeantwortung der Fragen zur MfS-Tätigkeit (B. v. 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98 -, NZA 1999, 1095) und dem Hinweis auf die Spruchpraxis bei den Sonderkündigungstatbeständen für den öffentlichen Dienst (vgl. U. v. 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 1 BvR 195/95, 1 BvR 2189/95 -, BVerfGE 96, 171 ff. = NJW 1997, 2307 ff.) führt das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung aus:.

    Bereits in seiner Entscheidung vom 21.07.1999 (a.a.O.) hatte das Bundesverfassungsgericht dem Zeitfaktor eine wesentliche Bedeutung beigemessen und für Fälle, in denen die MfS-Tätigkeit - jedenfalls - vor dem Jahr 1970 endgültig abgeschlossen war, eine Offenbarungspflicht abgelehnt.

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    BVerwG, U. v. 25.10.1968 - VI C 95.67 -, BVerwGE 31, 1ff. = Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 15).

    Im Falle der Rücknahme einer Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung, in deren Rahmen es allein darauf ankommt, ob der Beamte ohne die Täuschung tatsächlich ernannt worden wäre, nicht aber darauf, ob die Ernennungspraxis des Dienstherrn rechtmäßig ist oder nicht (vgl. BVerwG, U. v. 12.09.1963 - 2 C 195.61 -, BVerwGE 16, 340; U. v. 26.09.1963 - VIII 32.63 -, BVerwGE 17, 1; U. v. 25.10.1968 - 6 C 95.67 -, BVerwGE 31, 1), sind die Grundsätze dieses Urteils - jedenfalls über den oben unter 1.2.2.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf seine verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Problemen bei der Anfechtung von Arbeitsverträgen wegen Falschbeantwortung der Fragen zur MfS-Tätigkeit (B. v. 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98 -, NZA 1999, 1095) und dem Hinweis auf die Spruchpraxis bei den Sonderkündigungstatbeständen für den öffentlichen Dienst (vgl. U. v. 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94, 1 BvR 195/95, 1 BvR 2189/95 -, BVerfGE 96, 171 ff. = NJW 1997, 2307 ff.) führt das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung aus:.

    Insoweit hält die Kammer daran fest, dass die bereits oben zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (U. v. 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94 u. a., a.a.O.), auf die sich der Antragsteller beruft, nicht anwendbar ist, da sie nicht - wie hier - die Rücknahme einer Beamtenernennung, sondern die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses betrifft.

  • OVG Thüringen, 29.01.1998 - 2 EO 666/96

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Einigungsvertrag; Unzutreffende

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    Ein Verstoß gegen § 19 Abs. 1 Satz 2 StUG, worauf der Einwand des Antragstellers abzielt, liegt nicht vor (zur Frage der Rechmäßigkeit der Auskunftserteilung [im Ergebnis jedoch offen gelassen] vgl.: ThürOVG, B. v. 29.01.1998 - 2 EO 666/96 -, ThürVBl. 1998, 138 f. = LKV 1998, 285).

    Im Falle der Rücknahme einer Beamtenernennung sind diese Grundsätze nicht anwendbar (vgl. ThürOVG, B. v. 29.01.1998, a.a.O.), wenn feststeht, dass der Beamte arglistig getäuscht hat.

  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96

    Beamtenrecht - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe, Herbeiführung der

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    14.11.1996 - 2 B 16.96 -, DtZ 1997, 143; ThürOVG, B. v. 25.06.1997 - 2 EO 816/95 -).

    Diese Frage dient allein dazu, die Eignung bei einer freiwilligen Bewerbung für den öffentlichen Dienst festzustellen (vgl. BVerwG, B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, DtZ 1997, 143 ff.; U. v. 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, DVBl. 1997, 374 ff.).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 18.09.1985 - 2 C 30.84 -, Buchholz 237.5 § 14 LBG Hessen Nr. 2 m. w. N.).

    gen und dadurch zu einer dem Ernannten günstigeren Entscheidung bestimmt wird (vgl. BVerwG, U. v. 18.09.1985 - 2 C 30.84 -, Buchholz 237.5 § 14 LBG Hessen Nr. 2 = DVBl. 1986, 148 ff.).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    Das ist insbesondere auch dann der Fall, wenn der Betroffene bei seiner Bewerbung auf die Frage nach einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhältnis bzw. nach Kontakten zu Nachrichtendiensten der DDR keine Angaben zu seiner informellen Zusammenarbeit mit dem früheren MfS gemacht hat und die Ernennung bei Kenntnis dieser Zusammenarbeit nicht erfolgt wäre (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, DVBl. 1997, 374; vgl. auch B. v.

    Diese Frage dient allein dazu, die Eignung bei einer freiwilligen Bewerbung für den öffentlichen Dienst festzustellen (vgl. BVerwG, B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, DtZ 1997, 143 ff.; U. v. 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, DVBl. 1997, 374 ff.).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    Das Verbot der Selbstbezichtigung (vgl. BVerfG, B. v. 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37 ff.) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfG, B. v. 08.01.1981 - 2 BvL 3/77, 2 BvL 9/77 -, BVerfGE 56, 1 ff.) werden mit der Frage nach einer Tätigkeit für das frühere MfS nicht berührt.
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05
    Darüber hinaus würde aber auch die Bereitschaft des Polizeibeamten in Frage gestellt werden, sich bei der Ausübung des Dienstes rechtsstaatsgetreu zu verhalten (vgl. BVerwG, U. v. 27.04.1999 - 2 C 26/98 -, BVerwGE 109, 59 ff. [66] = DVBl. 1999, 1432 ff.).
  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 32.63

    Entlassung eines Berufssoldaten wegen Herbeiführung der Ernennung durch

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VG Meiningen, 25.09.2001 - 1 K 762/97
  • OVG Berlin, 11.03.1997 - 2 L 5.96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

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